Inhalt
Regionale Zivilschutzorganisation Olten/Stellenpensum Zivilschutzstellenleiterin
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. Januar 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die infolge Pensionierung der Stelleninhaberin neu besetzte Stelle «Zivilschutzstellenleiterin/Sekretärin Regionaler Führungsstab (RFS)» wurde mit Beschluss des Stadtrats per 1. Januar 2017, nach Überprüfung und Reduktion der Lohnklasse 13 (vorher Lohnklasse 16), mit einem reduzierten Pensum von 80% besetzt.
Die Regionale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzkommission Olten hat an ihrer Sitzung vom 28. November 2016 mit Erstaunen von der Reduktion des Stellenpensums Kenntnis genommen und dies mittels Schreiben mitgeteilt.
Im Zuge der Stellen-Wiederbesetzung hat die damalige Direktion Öffentliche Sicherheit die Stelleninhaberin mit 80Stellenprozenten angestellt und die möglichen Auswirkungen abgewartet. Im Verlauf des Jahrs hat sich gezeigt, dass die Stelleninhaberin sich rasch in das neue Aufgabengebiet Zivilschutz und RFS einarbeiten konnte. Sie wurde dabei durch die Sachbearbeiterin Direktionssekretariat und besonders durch den Zivilschutzkommandanten unter-stützt und begleitet. Während des ersten Halbjahrs mussten sich die Tätigkeiten auf den laufenden Tagesbetrieb und die geplanten Schutzdienstleistungen der Angehörigen des Zivilschutzes beschränken. Zudem mussten auch Erfahrungen mit dem Umgang und der Anwendung der neuen Bundes- und gleichzeitig neuen Kantonssoftware (PISA Zivilschutz und OM Zivilschutz) gemacht werden. Es hat sich dabei herausgestellt, dass sich wie erwartet die Tätigkeiten mit den neuen elektronischen Mitteln recht komplex und arbeitsaufwändiger gestalten. Die zunehmenden administrativen Aufgaben wie Kursadministration, Rechnungsführung, Aufgebotswesen fallen punkto Arbeitspensum ins Gewicht. Durch die Einführung der softwaregesteuerten Alarmierung «Sikado» (Alarmierung jedes einzelnen Angehörigen des Zivilschutzes [AdZS]) wird der Zivilschutzstelle eine neue bedeutende Aufgabe übertragen. Dazu besteht zunehmend die Problematik, dass die milizangehörigen Kader immer häufiger zusätzliche Aufgaben ausserhalb ihrer Dienstzeit (ehrenamtlich) nicht mehr oder nicht termin-gerecht ausführen können und daher Aufgaben durch die Zivilschutzstelle und/oder den Kommandanten ausgeführt und gewährleistet werden müssen.
Aufgrund dieser Situation und Gegebenheiten hat sich die Regionale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzkommission Olten anlässlich der Budgetbehandlung 2018 für die Rückführung des Stellenpensums auf 100% bzw. für eine Erhöhung des zwischenzeitlich nur 80% besetzten Pensums für die Zivilschutzstellenleiterin ausgesprochen.
Diese zusätzlichen 20% Stellenpensum wurden denn auch im Regionalen Budget 2018 berücksichtigt und an der Budgetsitzung der Kommission vom 27. Juni 2017 genehmigt. Mittlerweile haben auch der Stadtrat und das Gemeindeparlament das Budget 2018 verabschiedet.
2. Erwägungen
Die Mehraufgaben ergeben sich zufolge der neuen Bundes- und Kantonssoftware im Besonderen durch die Kursabrechnungen mit stundenweisen Rapporten des Kaders während dem ganzen Jahresverlauf, wie auch durch die Zuweisung der Zuständigkeit für die Notfallalarmierung «Sikado» für das gesamte Bataillon (Sollbestand 500 Mann). Durch den Abgang
(altershalber) und die vorgenommene Neueinstufung (LK 16 reduziert in LK 13) der Stelle fallen trotz der zusätzlichen Stellenprozente gegenüber dem Jahr 2016 immer noch wesentlich tiefere Kosten für die Zivilschutzstelle und deren Organisation an.
Damit die Aufgaben und Pflichten der Zivilschutzstelle und im Besonderen für die Regionale Bevölkerungsschutz-Zivilschutzorganisation und die zwölf angeschlossenen Gemeinden weiterhin erfüllt werden können und zudem die Partnergemeinden, die eine (fast) ständig besetzte Zivilschutzstelle befürworten und finanziell mittragen, mit der Leistungserfüllungen der Leadgemeinde Olten vollumfänglich zufrieden sind, ist die Erhöhung des Stellenpensums notwendig und gerechtfertigt.
3. Finanzielles
Die bisherige Stelle ist nach der Überprüfung in die Lohnklasse 13 eingereiht worden. Die Erhöhung des Stellenpensums um 20% ergibt jährlich einen Bruttolohn von CHF 19'300.00 inkl. Teuerungszulage und 13. Monatsgehalt, zuzüglich Sozialleistungen von CHF 3'900.00. Die Gehaltskosten für das 20%-Stellenpensum sind im Budget 2018 enthalten, jedoch in der Per-sonalstatistik nicht aufgeführt. Es ist daher eine Befristung bis Ende 2018 vorgesehen; das 100%-Pensum wird anschliessend ins Budget und in der Personalstatistik 2019 aufgenommen.
Gemäss Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Zivilschutz zwischen den zwölf Gemeinden werden die gemeinsamen Kosten der laufenden Regionalen Zivilschutz-Rechnung nach Anzahl Einwohner getragen. Dabei entfallen auf die Einwohnergemeinde Olten derzeit rund 41% und auf die übrigen Gemeinden 59% der gesamten Kosten für den Zivilschutz und Regionalen Führungsstab.
Beschluss:
1. Die Erhöhung des Stellenpensums von 20% der Zivilschutzstellenleiterin/Sekretariat RFS in LK 13 wird per 1. Januar 2018 bis Ende 2018 befristet bewilligt und anschliessend ins Budget 2019 aufgenommen. Die zusätzlichen Gehaltskosten von CHF 19'300.00, zuzüglich Sozialleistungen von CHF 3'900.00 sind im Budget 2018 (Spezialfinanzierung Konto 1626) enthalten.
2. Die Direktion Präsidium und die Direktion Finanzen und Dienste werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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