Inhalt
Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse Olten/Ergänzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. Dezember 2017
- Beschreibung
- Praktisch seit Eröffnung der umgebauten Kirchgasse besteht ein Leitfaden für die Nutzung des öffentlichen Raumes in diesem Gebiet. Er soll die Voraussetzungen für eine lebhafte Nutzung, aber auch für ein möglichst konfliktfreies Miteinander in der Kirchgasse schaffen. Zudem sollen hier gemeinsame Regelungen getroffen werden, die nicht jeder an einer Nutzung Interessierter einzeln beantragen muss. Seither kam es zu verschiedenen Änderungen, u.a. gilt der Leitfaden heute sinngemäss auch für die Altstadt und den Klosterplatz.
Aufgrund von Gesuchen für Verkaufsstände durch nicht an der Kirchgasse ansässige Gewerbebetriebe ausserhalb der Märkte soll diesbezüglich in Kapitel 4 eine neue Bestimmung aufgenommen werden. Die Direktion Präsidium hatte einen relativ restriktiven Versuch beantragt, was die Anzahl Tage (2 pro Woche) und Anbieter (1 pro Tag auf einer Fläche von maximal 20 Quadratmetern) betrifft, Der Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. September 2017 für eine liberale Haltung ausgesprochen und möchte bis zu fünf Anbieter pro Tag auf einer Gesamtfläche von 30 Quadratmetern zulassen.
«Ausserhalb von Veranstaltungen, Märkten und der Nutzung für Aussenwirtschaften kann der (grüne) Mittelbereich gegen Gebühr für Verkaufsstände genutzt werden. Ausgeschlossen sind Ausverkäufe sowie der Verkauf von Alkohol und von Lebensmitteln (der Verkauf saisonaler Früchte ist separat geregelt, s. Beilage). Die Gesamtfläche der Stände darf maximal 30 m2 betragen. Zugelassen sind Stände ohne motorbetriebene Fahrzeuge vor Ort; sie sind ausserhalb der Betriebszeiten wegzustellen. Zugelassen sind Verkaufsstände werktags ausser donnerstags (Wochenmarkt) und pro Tag maximal fünf Anbieter.»
Über diese geplante neue Nutzungsart wurde das Präsidium des Verbands Gewerbe Olten informiert; es hat deren vorgeschlagene Ausgestaltung grundsätzlich begrüsst.
Für Standaktionen wird ein Preis von Fr. 10.- pro Laufmeter (Länge der Präsentationsfläche) verrechnet. Der Stadtrat hat für die Nutzung für Verkaufsstände einen Tarif von Fr. 20.- pro Quadratmeter festgelegt. Bei einer Ausschöpfung der zugelassenen Fläche von 30 Quadratmetern bedeutet dies Fr. 600.- pro Tag zuzüglich Bewilligungsgebühr von Fr. 50.-. Dieser Tarif wird in die Gebührenverordnung aufgenommen.
Zudem soll neu angesichts der wachsenden Nachfrage im Sinne einer Lockerung aufgenommen werden, dass Heizkörper in temporären Bauten während der Wintersaison möglich sind.
Die Gelegenheit wurde zudem benutzt, um im Leitfaden geringfügige weitere Anpassungen gemäss Beilage vorzunehmen.
Beschluss:
1. Der Ergänzung des Leitfadens zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse Olten bzgl. Verkaufsstände und Heizkörper in temporären Bauten während der Wintersaison wird zugestimmt.
2. Für die Nutzung von öffentlichem Grund für Verkaufsstände wird ein Tarif von Fr. 20.- pro Quadratmeter und Tag zuzüglich Bewilligungsgebühr festgelegt und in die Gebührenverordnung aufgenommen.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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