Inhalt
Befristete Übernahme Mittagstisch VENTIL/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Dezember 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Der private Mittagstisch VENTIL zieht sein Angebot per 31.12.2017 zurück. Bis dahin können Schülerinnen und Schüler auf der linken Aareseite und primär aus dem Einzugsgebiet der Primarschule Bannfeld in geeigneten Räumlichkeiten im Altersheim Weingarten jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag einen betreuten Mittagstisch besuchen. Das Angebot ist freiwillig und kann von Kindern ab der 1. bis zur 6. Primarklasse besucht werden. Die Erziehungsberechtigten bezahlen bisher einen kleinen Mitgliederbeitrag und dann jeweils 15 Franken pro Mittagessen inklusive der Betreuung. Zuletzt besuchten ca. 20 Kinder das Angebot und täglich waren durchschnittlich ca. 8 Kinder anwesend.
Dies entspricht dem gleichen Preis (15 Franken) und ähnlichen Rahmenbedingungen wie der Mittagstisch auf der rechten Aareseite in den Tagesstrukturen Olten Ost, welcher von der Direktion Bildung und Sport betrieben wird.
Ergänzend seien an dieser Stelle die zwei Mittagstischmöglichkeiten für das Einzugsgebiet des Primarschulhauses Hübeli erwähnt. Schülerinnen und Schüler können entweder den Mittagstisch der Kinderkrippe Schürmatt (20 Franken) oder des Hortes Neumatt (19.50 Franken) besuchen.
2. Erwägungen
Grundsätzlich ergeben sich drei Möglichkeiten ab 1. Januar 2018:
a. Das Angebot wird von Dritten angeboten.
b. Das Angebot wird von der Stadt Olten angeboten.
c. Das Angebot wird nicht mehr angeboten.
An einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinnützigen Frauenverein Olten (GFVO) wurde eine Übernahme durch den Verein thematisiert. Der GFVO führt bereits die Kinderkrippe Chinderstube sowie die zwei Horte Neumatt an der Dornacherstrasse sowie einen Hort an der Reiserstrasse. Der GFVO hat der Direktion Bildung und Sport mitgeteilt, dass er das Angebot per 1. Januar 2018 nicht übernimmt.
Deshalb stellt die Direktion Bildung und Sport den Bericht und Antrag zum Betrieb und zur Finanzierung eines Mittagstisches auf der linken Aareseite und im Einzugsgebiet des Primarschulhauses Bannfeld an den Stadtrat. Bei einem positiven Entscheid, würde die Direktion die Mitarbeiterinnen für die Betreuung sicherstellen. Die Direktion würde gerne in einem ersten Schritt den sofortigen Ausfall des Angebotes verhindern. Deshalb beantragt die Direktion den Betrieb und die Finanzierung befristet vom 1. Januar 2018 bis 31. Juli 2018.
Wie es ab 1. August 2018 weitergeht, ist Bestandteil des noch zu erarbeitenden Konzepts für die schulergänzende Kinderbetreuung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für den Betrieb benötigt es zwei bis drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Stundenlohn. Bei einer Teilnahme ab 1 bis zu 6 Kindern betreut eine Person die Kinder. Ab 7 bis 12 Kinder betreuen zwei Personen die Kinder. Ab 13 bis 18 Kindern benötigt es drei Betreuerinnen. Die Entlöhnung entspricht jener der Tagesstrukturen Olten Ost und damit in der städtischen Lohnklasse 4. Aufgrund der Zahlen der bisherigen Betreiberin und den Grundlagen des Mittagstisches in den Tagesstrukturen Olten Ost entstehen Lohnkosten in der Höhe von ca. 10'000 Franken plus 2'000 Franken Sozialleistungen.
Jede Mahlzeit wird vom Altersheim Weingarten mit 9 Franken in Rechnung gestellt. Aufgrund der retrospektiven Zahlen benötigt es ca. 4’000 Franken.
Die Eltern leisten einen Beitrag von ca. 7’000 Franken.
Mit dem Altersheim Weingarten wird vereinbart, dass die Räumlichkeiten gratis genutzt werden können.
Die bisher investierten und für 2018 budgetierten 5'000 Franken an die private Betreiberin werden nicht mehr ausbezahlt.
Zusätzlich kostet der Betrieb des Mittagstisches somit für 5 Monate (10'000 + 2'000 + 4000 –7'000 – 5'000) = 4’000 Franken.
Beschluss:
1. Der Betrieb des Mittagstisches auf der linken Aareseite für das Einzugsgebiet der Primarschule Bannfeld wird vom 1. Januar bis 31. Juli 2018 sichergestellt.
2. Der Stadtrat genehmigt unter Vorbehalt des rechtskräftigen Budgets 2018 folgende Nachtragskredite:
a. 2180.3010.00 Löhne Verwaltungspersonal CHF 10'000.-
b. 2180.3105.00 Lebensmittel CHF 4'000.-
c. 2180.3930.99 Verrechnete Sozialleistungen CHF 2'000.-
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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