Inhalt
GB Olten Nr. 1137/Dienstbarkeiten zu Gunsten Einwohnergemeinde Olten
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. November 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Beschluss vom 2. Mai 2016 (Prot.-Nr. 83) bzw. vom 30. Oktober 2017 (Prot.-Nr. 250) hat der Stadtrat dem Verkauf / der Vereinigung einer Teilfläche ab der Strassenparzelle «Hardfeld», GB Olten Nr. 90065, an die W. Thommen AG, Olten, bzw. die AXA Investment Managers Schweiz AG, Eigentümerin GB Olten Nr. 1137, zugestimmt und die Direktion Bau mit dem Vollzug beauftragt. Zwischenzeitlich wurde dieses Kaufsgeschäft beim Grundbuchamt beurkundet.
Dienstbarkeiten
Im Zuge des vorerwähnten Kaufsgeschäftes wurden durch Begründung bzw. Löschung auch verschiedene Dienstbarkeiten mit den tangierten Nachbarschaften des Grundstücks GB Olten Nr. 1137 neu geregelt.
U.a. wurde in der entsprechenden öffentlichen Urkunde ein Fusswegrecht sowie ein Fahrwegrecht zugunsten der Einwohnergemeinde Olten (Öffentlichkeit) aufgeführt.
Beide Rechte sind bereits im Gestaltungsplan «Neuhardstrasse – Hardfeldstrasse – Rosengasse – Unterführungsstrasse», RRB Nr. 1237 vom 15. Juni 2004, rechtlich verbindlich stipuliert und müssten somit nicht noch zusätzlich in einem Dienstbarkeitsvertrag festgeschrieben werden. Dem Grundbucheintrag kommt somit eine rein deklaratorische Bedeutung zu. Es war jedoch der ausdrückliche Wunsch, der (neuen) Grundeigentümerschaft von GB Olten Nr. 1137, der AXA Investment Managers Schweiz AG, dass diese Lasten im Sinne der vollständigen Transparenz auch im Grundbuch festgeschrieben werden.
Im Nachhinein verlangte der zuständige Notar eine separate Vollmacht bzw. einen neuerlichen Stadtratsbeschluss, da es sich beim Dienstbarkeitsvertrag um ein neues Rechtsgeschäft handle.
Beschluss:
1. Die Eigentümerin von GB Olten Nr. 1137 räumt zu Lasten ihres Grundstücks der Einwohnergemeinde Olten zu Gunsten der Öffentlichkeit ein Fusswegrecht und ein Fahrwegrecht (z. B. Müllabfuhr) ein.
2. Diese Bestimmungen sind als Dienstbarkeiten im Grundbuch einzutragen.
3. Die Einräumung der Dienstbarkeiten erfolgt entschädigungslos.
4. Adrian Balz, Leiter Direktion Bau, und Markus Lack, Bausekretär, werden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen, Schritte an die Hand zu nehmen und die Einwohnergemeinde Olten vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen zu vertreten (namentlich Unterzeichnung bzw. im Bedarfsfall Anpassung der öffentlichen Urkunde und dergleichen).
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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