Inhalt
Aarebistro Olten, Benützung des Platzes bei der Wildsau von Mitte November bis Mitte Februar
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. November 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Peyer GmbH, Olten, ist Pächterin des Platzes bei der Wildsau für das Aarebistro, jeweils in der Sommersaison von März bis Oktober. Als neues Angebot in der Weihnachtszeit bis nach der Fasnacht hat die Peyer GmbH ein Projekt für ein Holzhaus entwickelt, welches für Gruppen zur Verfügung gestellt werden soll (Weihnachtsessen, Familientreffen, Fasnachtstreffpunkt, usw.). Erstmals soll das Holzhaus am November 2018 zur Verfügung stehen.
Holzhaus in Verbindung mit dem Aarebistro
Neben dem fest erstellten Aarebistro soll ein temporäres Elementholzhaus für maximal drei Monate, jeweils von Mitte November bis Mitte Februar (nach der Fasnacht) aufgestellt werden. Danach wird das Holzhaus demontiert, aufgeladen und bis zum nächsten Anlass privat gelagert.
Das Holzhaus hat eine Länge von rund 12 m und eine Breite von knapp 4 m. Der Durchgang verschmälert sich auf 1 m Breite, deshalb empfiehlt die Baudirektion ein Geländer oberhalb der Ufertreppe zu Lasten der Bewilligungsnehmerin zu erstellen.
Erwägungen
Für die Erstellung eines demontierbaren Holzhauses für maximal drei Monate ist kein ordentliches Baugesuch erforderlich. Jedoch muss die Benützung von öffentlichem Grund durch den Stadtrat bewilligt werden und diese ist gebührenpflichtig.
Die Direktion Bau unterstützt das Projekt und sieht keine grundsätzlichen Probleme. Sie empfiehlt, in der Baubewilligung die Orientierung der Nachbarn und der Öffentlichkeit der Bewilligungsnehmerin aufzuerlegen. Im Weiteren ist das Erstellen des Hochwasserschutzes in dieser Zeit durch die provisorische Baute nicht möglich. Das Risiko hat die Bewilligungsnehmerin selber zu tragen, sämtliche diesbezüglichen Vorkehrungen gehen zu ihren Lasten.
Beschluss:
1. Der Peyer GmbH, Olten, wird die Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes neben dem Aarebistro für das demontable Holzhaus im Umfang von rund 12 m mal 4 m für maximal drei Monate pro Jahr erteilt, erstmals per November 2018.
2. Die Benützungsgebühr beträgt
12 m x 4 m = 48 m2 x CHF 30.00/m2 (Winterhalbjahr) = total CHF 1'440.00
Das Aarebistro ist in dieser Gebühr eingeschlossen.
3. Die Bewilligungsnehmerin hat oberhalb der Ufertreppe entlang des provisorischen Holzhauses ein Geländer zur Absturzsicherung auf ihre Kosten zu erstellen und wieder zu entfernen.
4. Die Orientierung der Nachbarschaft und der Öffentlichkeit erfolgt durch die Bewilligungsnehmerin in Absprache mit dem Stadtpräsidium.
5. Das Risiko bezüglich Hochwasser trägt die Bewilligungsnehmerin alleine. Sämtliche diesbezüglichen Vorkehrungen gehen zu ihren Lasten.
6. Die Direktion Bau wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|