Inhalt
Ordnung & Sicherheit, Cup-Spiel EHCO gegen EHC Biel/Spezial-Bewilligung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 16. Oktober 2017
- Beschreibung
- 1. Cup Spiel
Mit Gesuch vom 9. Oktober 2017 ersucht der EHC Olten um eine Spezial-Bewilligung für das Cupspiel vom 22. Oktober 2017, 16.00 Uhr, gegen den EHC Biel. Das Spiel gegen Biel wird ein Spiel der Emotionen werden, es ist mit einem grossen Gästebesuch und einem ausverkauften Spiel zu rechnen. Der Fanwalk wird daher von der Polizei Kanton Solothurn und der Police Bern auf beiden Wegen begleitet.
2. Erwägungen
Gemäss Art. 3a Abs. 1 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007; Änderung vom 2. Februar 2012; sind Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer bewilligungspflichtig. Gemäss Art. 3a Abs. 2 ff. kann die zuständige Behörde eine Bewilligung mit Auflagen verbinden. Diese können insbesondere bauliche und technische Mass-nahmen durch den Veranstalter, die Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten, den Verkauf alkoholischer Getränke oder die Abwicklung der Zutrittskontrollen umfassen. Die Behörde kann insbesondere bestimmen, wie die Anreise und Rückreise der Anhänger der Gastmannschaft abzuwickeln ist und unter welchen Voraussetzungen ihnen Zutritt zu den Sportstätten gewährt werden darf.
3. Bewilligung
Aufgrund der Erwägungen wird das Cup-Spiel EHC Olten gegen EHC Biel vom 22. Oktober 2017 mit folgenden Auflagen bewilligt:
- Je nach Fanankunfts-/Fanabfahrtsort, werden durch die Stadt Olten zwei Fanwalkrouten vorgegeben:
Route 1: Bahnhof Olten Hammer – Stationsstrasse – Hausmattrain – Sportstrasse - Stadion Kleinholz
Route 2: Hauptbahnhof Olten – Ländiweg/Bahnhofquai – Ländiweg/Aarburgerstrasse – Gäubahnsteg – Hinterer Steinacker – Hausmattrain – Sportstrasse – Stadion Kleinholz
Der Fanwalk wird durch die Polizei und den Sicherheitsdienst des EHC Biel begleitet.
- Für die Besucher müssen zusätzliche Parkplätze in der Stationsstrasse (SBB) gemietet werden.
- Die Besucher sind vorgängig via Medien aufzufordern, die ÖV zu benutzen.
- Es sind nur die ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen, Übertretungen werden durch die Polizei Kanton Solothurn geahndet.
- Es müssen genügend Verkehrsdienst-Mitarbeitende, zwecks Einweisung zu den Parkplätzen und Aufrechterhaltung der Sperren, im Dienst sein.
- Der Gästesektor G muss videoüberwacht werden. Diese Videoaufnahmen müssen bei Bedarf der Polizei zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Überschreitung der maximalen Zuschauerzahl im Gästesektor G (530 Personen), muss im Sektor D ebenfalls für Gästefans Platz geschaffen werden. Dies bedingt auch Vorbereitungsinstallationen von baulichen Massnahmen für die Fantrennung.
- Die Abwicklung der Zutrittskontrollen, muss mit ausreichend qualifiziertem Personal rigoros durchgeführt werden.
- Für die Sicherheit innerhalb des Stadions und für die Kontrolle der maximalen Zuschauer-zahl im Gästesektor G ist der Veranstalter zuständig.
- Verbotene Gegenstände (pyrotechnische Gegenstände etc.) dürfen gemäss Art. 2 Abs. 2 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, nicht auf dem An- und Rückreiseweg, in der Sportstätte selber und in deren Umgebung mitgeführt werden. Verstösse müssen gemäss den Weisungen der Polizei geahndet wer-den.
- Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass Informationen über Parkplatzstandorte und die Zutrittsörtlichkeiten für die Gästefans dem Gastverein vorgängig übermittelt werden.
- Vorgaben gemäss Gesuchseingabe
Beschluss:
1. Das Cup-Spiel EHC Olten gegen EHC Biel vom 22. Oktober 2017 wird, mit den unter 3. Bewilligungen genannten Auflagen, bewilligt.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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