In der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter bis und mit zweiten Kindergartenjahr ist in der Stadt Olten per 01.01.2018 der definitive Systemwechsel zu Betreuungsgutscheinen geplant: Anstelle der Kinderkrippen (Objektfinanzierung) sollen künftig die Eltern direkt unterstützt werden (Subjektfinanzierung). Zur Erprobung des neuen Finanzierungssystems läuft aktuell und bis 31.12.2017 ein erfolgreicher, zweijähriger Pilotversuch. Das neue Reglement wird dem Gemeindeparlament zur Genehmigung unterbreitet.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1a. Ausgangslage allgemein
Die Einwohnergemeinde Olten unterstützte bis 2015 vier Krippen (mit jährlich ca. 630‘000 Franken) in Form einer Objektfinanzierung. Ergänzend finanziert die Stadt auch schulergänzende Kinderbetreuungsangebote wie zwei Horte (ca. 200'000 Franken), die Tagesstrukturen Olten Ost, Mittagstische und Aufgabenhilfe (total ca. 40'000 Franken).
Seit dem 1. Januar 2016 wurde die Unterstützung ergänzt mit einer Subjektfinanzierung (einkommensabhängige Betreuungsgutscheine) für neue Kinder und durch eine aktivere Zusammenarbeit mit den Anbieterinnen und Anbietern der familienergänzenden Kinderbetreuung. Aktuell bestehen in der Stadt Olten sechs professionell geführte Krippen und im Oktober 2017 er-öffnet zudem die siebte Kinderkrippe auf dem Areal Südwest. Weiter wird auch die Kinderbetreuung in einer Tagesfamilie mit Betreuungsgutscheinen unterstützt.
Die Kinderbetreuung ist nicht nur ein Anliegen der Familien: Die Ermöglichung des beruflichen Wiedereinstiegs ausgebildeter Personen wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot ist deshalb ein positiver Faktor für die Wirtschaft. Bereits heute unterstützen einzelne Unternehmen die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Olten, was die Stadt Olten ausdrücklich begrüsst.
Künftig soll die familienergänzende Kinderbetreuung vollständig auf die Subjektfinanzierung um-gestellt werden: Mit Hilfe von Betreuungsgutscheinen sollen die Eltern direkt unterstützt werden und nicht mehr wie bisher die Betreuungsinstitutionen. Betreuungsgutscheine sind einkommens-abhängige Rückerstattungsbeiträge der Betreuungskosten durch die Einwohnergemeinde Olten, welche auf Antrag direkt an die Eltern auf deren Konto ausbezahlt werden. Das Gesamtpaket mit einem neuen Reglement, einer Verordnung und den Subventionen für das Budget 2018 wird dem Gemeindeparlament hiermit unterbreitet.
1b. Erfolgreicher Pilotversuch
Vom zweijährigen Pilotversuch vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 mit einer Subjektfinanzierung mit Betreuungsgutscheinen nach einkommensabgestuften Beiträgen können Oltner Eltern profitieren, wenn ihr Kind neu in einer Krippe oder einer Tagesfamilie in Olten betreut wird. Die Eltern bezahlen der Krippe oder Tagesfamilie monatlich den vollen Preis im Voraus und erhalten von der Stadt Olten im Nachhinein, abhängig vom massgebenden Einkommen unter Anrechnung von 10% des steuerbaren Vermögens, einen monatlichen Betrag zurückerstattet.
Dieses Angebot kann während der Pilotphase in folgenden Krippen in Olten eingelöst werden: Kinderkrippe Chinderstube, Kinderkrippe Sonnhalde, Kinderkrippe Hagmatt, Kinderkrippe Schürmatt sowie neu auch in der Kinderkrippe Lilly & Lars und der Kinderkrippe SmallWorld. Oltner Kinder in auswärtigen Krippen bzw. deren Eltern werden in der Pilotphase nicht einbezo-gen. Auswärtige Eltern von Kindern in Oltner Krippen bezahlen den vollen Preis.
Der Stadtrat hat parallel zum zweijährigen Pilotversuch die Elterntarife der bisher objektfinanzierten Betreuungsinstitutionen angepasst. Die Anpassung wurde notwendig, weil die Kosten der Krippen in den letzten Jahren gestiegen sind und die Krippen finanziell unter grossem Druck stehen. Die Stadt Olten beteiligt sich weiterhin mit insgesamt bis zu 630‘000 Franken an der fami-lienergänzenden Kinderbetreuung und reduzierte in der Pilotphase die Unterstützung auf Eltern mit einem massgebenden Einkommen von 0 bis 130‘000 Franken; früher wurden Eltern mit Ein-kommen bis 160‘000 Franken unterstützt.
Den Bericht und entsprechende Zahlen zum erfolgreichen ersten Jahr des Pilotversuchs im Bereich der Kinderbetreuung im Vorschulalter (familienergänzende Kinderbetreuung) finden Sie im Anhang. Fazit: Der Pilot läuft erfolgreich und soll nun in den Normalbetrieb überführt werden.
1c. Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Olten
In Zusammenarbeit mit der FHNW wurden «Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten» erarbeitet. Als strategische Ziele im Bereich der Kinderbetreuung wurde folgendes festgehalten:
Familien, die in der Stadt Olten wohnen, können auf eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zurückgreifen, die es Eltern erlaubt, Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren.
Es bestehen nachhaltige Finanzierungsmodelle, die den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien angepasst sind.
Die Massnahmen im Bereich der frühen Förderung sind mit den Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vernetzt.
Es wird nach Kooperationsformen mit Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Olten gesucht, welche sich aus Eigeninteresse an diesen familien- und allenfalls schulergänzenden Kinderbetreuungsangeboten beteiligen.
Als zentrale Massnahmen im Bereich der Kinderbetreuung wurden folgende definiert:
• Die qualitativ hochstehende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird von der Stadt Olten aktiv (mit-)gesteuert. Dies z.B. durch Vereinbarungen mit den Anbietern/Anbieterinnen oder Qualitätssicherungsmassnahmen der Angebote.
• In enger Zusammenarbeit mit der Schule, den bestehenden Anbietern und den Wirtschaftsunternehmen wird nach neuen Kooperationsformen und einer Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten gesucht (z.B. Formen der Kinderbetreuung während der Schulferien).
• Die einkommensabhängigen Finanzierungsmodelle sollen so gestaltet sein, dass es Mittelschichtsfamilien möglich ist, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanzieren zu können. Ein (Wieder-)Einstieg in den Beruf soll sich für die Familien finanziell lohnen. Diese Ausrichtung entspricht der Logik der Subjektfinanzierung, wie sie in der Stadt Olten angewendet wird.
• Eltern mit geringem Haushaltseinkommen oder in speziellen Lebenslagen sollen in Bezug auf die Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand unterstützt werden, so dass die Kinderbetreuungsangebote für möglichst viele Familien nutz- und bezahlbar sind.
• Die Stadt Olten sucht den Kontakt zur Wirtschaft und kommuniziert die Angebote, die in der Stadt Olten zur Betreuung von Kindern von Mitarbeitenden bestehen. Sie weist die Unternehmen auf die Möglichkeiten hin, wie sich Unternehmen im Bereich der Kinderbetreuung zu Gunsten ihrer Mitarbeitenden engagieren können und welchen Mehrwert dar-aus für die Unternehmen entsteht.
• Neue und innovative Formen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung wer-den gefördert, da sie mögliche Ergänzungen zu den bisherigen Angeboten darstellen. Es wird darauf geachtet, dass diese neuen Angebote fachlichen Standards entsprechen. Dazu soll etwa das Fachwissen der Krippen und Horte oder das Know-how der Fachstelle Integration einbezogen und die Kooperation mit Organisationen gesucht werden, die direkten Kontakt zu möglichen Zielgruppen haben (z.B. Cultibo, Kirchen, Netzwerke).
• Es ist zu prüfen, wie hoch ein zusätzlicher Bedarf an sprachlicher Frühförderung von Kindern in der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung ist – und wie dieser gedeckt werden kann (z.B. Spielgruppen, Krippen, Vorkindergarten).
1d. Stellungnahmen der Kindertagesstätten
Die Evaluation des ersten Jahres mit Betreuungsgutscheinen und die Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten erfolgten in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten nutzten die Vernehmlassung an einer Sitzung vom Montag, 21. August 2017. Sie unterstützen das neue Reglement und wünschen den Wech-sel von der Objekt- in die Subjektfinanzierung per 1. Januar 2018.
1e. Massnahmen auf Bundesebene
Der Bundesrat hat vier Eckpfeiler und 100 Millionen in Aussicht gestellt. Bundesrat Berset informierte am 12. Juni 2017 die Kantone bezüglich der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bundesrat ortet den dringendsten Handlungsbedarf nun nicht mehr in der fehlen-den Infrastruktur, sondern in den zu hohen Betreuungskosten für die Eltern und den wenig auf die Bedürfnisse berufsfähiger Eltern ausgerichteten Angeboten.
Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament beantragt, mit zwei neuen Förderungsinstrumenten die Kantone, Gemeinden und Trägerschaften von Betreuungseinrichtungen dabei zu unterstützen, diese Problematik anzugehen. Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession über das Geschäft befunden. Auf nationaler Ebene wurden vier Schwerpunkte definiert:
Anschubfinanzierung: Der Bund hat verschiedene Massnahmen ergriffen oder geplant, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Seit 2003 fördert er die Schaffung von Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Die Anschubfinanzierung wurde bereits zwei Mal verlängert. 2014 sprach das Parlament erneut 120 Millionen Franken. Das Programm läuft noch bis 2019. Der Bund unterstützte mit dem Impulsprogramm die Einrichtung von mehr als 50'000 neuen Betreuungsplätzen.
Tiefere Tarife: Im Juni hat das Parlament zwei neue Arten von Finanzhilfen für die Förderung der Fremdbetreuung beschlossen. Während fünf Jahren will der Bund die Kantone mit weiteren 100 Millionen Franken unterstützen. Einerseits werden sie vom Bund unterstützt, wenn sie mehr Steuergelder für die Senkung der Kita-Tarife aufwenden. Anderseits will der Bund neue Betreu-ungsprojekte fördern, welche besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt sind. Zum Bei-spiel Angebote während der Ferienzeit.
Höhere Steuerabzüge: Bereits 2009 führte der Bund einen Kinderbetreuungsabzug ein. Auf Bundesebene liegt er bei 10'100 Franken. Die FDP fordert schon lange eine Erhöhung. Der Bundesrat will der Forderung nun nachkommen und plant einen Abzug von 25'000 Franken. Mittlerweile ist dieser Plan auch bei der CVP mehrheitsfähig. Von links und ganz rechts kommt aber Kritik. Noch umstrittener ist der Plan, dass die Kantone einen Mindestabzug von 10'000 Franken zulassen müssen.
Beseitigung der Heiratsstrafe: Die Steuerprogression führt dazu, dass das Einkommen des Zweitverdieners stärker besteuert wird als das Ersteinkommen. Das System hält verheiratete, gut ausgebildete Frauen von der Arbeit ab. Das Problem ist erkannt, mit der Lösung tut man sich schwer. Am effizientesten wäre die Einführung der Individualbesteuerung, doch diese ist nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat will ein System mit einem ähnlichen Effekt einführen, doch das kostet eine Milliarde Franken. Das Projekt geniesst deshalb keine Priorität.
2. Erwägungen
Die Einwohnergemeinde Olten unterstützt die familienergänzende Betreuung von Kindern, um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit zu erleichtern, die Entwicklung und die Integration von Kindern zu fördern, sowie die Existenzsicherung von sozial schwachen Familien zu stärken. Die-se Zielausrichtung hat sich während des Pilotversuch bewährt. Der Stadtrat will deshalb an diesen Grundsätzen festhalten.
Mit dem neuen Reglement soll die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt und in den Normalbetrieb überführt werden. Anschliessend soll dann auch die schulergänzende Kinderbetreuung geregelt werden. Im schulergänzenden Bereich soll die Einführung bzw. Umstellung voraussichtlich per 01.08.2018 erfolgen, also mit dem Beginn des Schuljahres 2018/2019.
Bezüglich dem Besuch der Kinderkrippen kann festgehalten werden, dass Eltern versuchen, ihre Kinder in einer Kinderkrippe im eigenen Quartier zu platzieren. Es gab jedoch auch einzelne Rückmeldungen von Eltern, dass sie sich aufgrund der begrenzten Plätze in Olten oder aufgrund des Arbeitsgebers oder des Arbeitsweges, ebenfalls eine Beteiligung für auswärtige Institutionen wünschen. Dies ist bei der Subjektfinanzierung insbesondere nachvollziehbar, weil die Ansprechberechtigung in der Einwohnergemeinde der Stadt Olten wohnhaft und steuerpflichtig sind. In mehreren Voten in der Parlamentsdiskussion vom 24. September 2015 wurde dies eben-falls gefordert. Deshalb soll die bisherige Einschränkung auf das Stadtgebiet Olten aufgehoben werden. Neu können Betreuungsgutscheine für Institutionen in der ganzen Schweiz ge-nutzt werden. Dabei gilt weiterhin, dass die Kinderkrippen über eine entsprechende Betriebsbewilligung verfügen müssen und dass damit Qualität und Kontrolle sichergestellt werden. Einrichtungen, für welche Beiträge geleistet werden, müssen: Angaben über die Betreuungsverhältnisse unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes abgeben, administrative Vorgaben für die Abwicklung von Betreuungsgutscheinen einhalten und im Alltag mindestens zur Hälfte die deutsche Sprache verwenden. Einrichtungen, bei welchen die Anwendung von Fremdsprachen Teil des Konzepts oder Arbeitsalltags sind, müssen über ein Sprachförderungskonzept für Deutsch verfügen.
Per 01.01.2016 hat der Stadtrat die Obergrenze des massgebenden Einkommens von 160'000 Franken auf 130'000 Franken heruntergesetzt. In der Analyse hat sich gezeigt, dass rund 61% der Eltern diese Grenze überschreiten und somit die vollen Preise bezahlen werden. Diese Grenze erscheint dem Stadtrat weiterhin als richtig und er empfiehlt die definitive Einführung dieser Obergrenze.
Für die Berechnung des massgebenden Einkommens werden dem Nettolohn dazugerechnet:
10% des Reinvermögens, steuerbare Kapitalerträge, Einkünfte aus Nebenerwerb, Ausgleichskassen und Sozialversicherungen, Erwerbsausfallentschädigungen, Unterhaltsbeiträge, Kinderzulagen, Betreuungszulagen durch Dritte und weitere Zuwendungen. Im Gegenzug sollen die Eltern mit einem massgebenden Einkommen unter 130'000 Franken weiterhin angemessen unterstützt werden, was die Chancengleichheit für die Kinder und Jugendlichen verbessert wird.
Nichterwerbstätige Klientinnen und Klienten der Sozialregion bezahlen weiterhin die vollen Preise, da es dort nicht um die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie geht. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Die vollen Preise bezahlen übrigens auch Auswärtige.
Während des Pilotversuches galt folgende Tabelle als Grundlage für die subjektfinanzierten Betreuungsgutscheine.
Es stellte sich heraus, dass die Kinderkrippen in Olten ihre vollen Preise für Kinder ab 18 Monaten bei 102 bis 110 Franken ansetzen. Seit dem 1. August 2017 sind alle Kinderkrippen bei 110 Franken. Die bisher 100 Franken als Basis für die Betreuungsgutscheine reichen somit nicht aus, was bedeutet, dass die Eltern den Betrag über 100 Franken als zusätzlichen Selbstbehalt berappen müssen. Deshalb wird die Basis für die definitive Einführung auf den Marktpreis von 110 Franken angepasst.
Ähnlich verhält es sich bei den Tarifen für Babys ab 3 Monaten bis 18 Monate. Bisher lag ein Preis von 120 Franken zu Grunde, wobei der Markt volle Preise bis 165 Franken verlangt. Der Kanton gibt für die Betreuung der Babys den Faktor 1.5 vor. Gestützt auf die Erfahrungswerte der Oltner Kinderkrippen gilt neu der Faktor 1.4 bzw. 154 Franken als Basis.
Eine neue Tabelle berücksichtigt als Basis die erwarteten Marktpreise. So wurde die Basis für Kinder ab 18 Monaten bis und mit dem zweiten Kindergartenjahr von 100 auf 110 Franken pro Tag oder 10% erhöht. Der Faktor für Babys wurde von bisher 1.2 auf 1.4 angepasst und damit um 28% erhöht. Die Tagesfamilienansätze verstehen sich pro Stunde und wurden um 10% er-höht.
Aus Sicht der Integration und der Bildung dürfte die Unterstützung der obengenannten Einkommen dazu führen, dass es sich für die Eltern lohnt zu arbeiten. Gleichzeitig dürfte sich zudem die Chancengleichheit für die Kinder und Jugendliche dadurch verbessern, was auch zu einer verbesserten Einschulung führen dürfte. Damit unterstreicht die Stadt Olten ihren Willen, die Familien- und Standortförderung zu attraktiveren.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung wurde in den vergangenen Jahren mit 630'000 Franken budgetiert. In den letzten drei Jahren wurde diese Zielgrösse jeweils unterschritten. Auch im Jahr 2017 werden die Kosten erneut unter Budget bleiben.
Alle Eltern bezahlen ab 1. Januar 2018 die vollen Preise der Kinderkrippen. Die Stadt leistet keine direkten Beiträge mehr an die Krippen. Die Tarifgestaltung ist allein Sache der Kinderkrippen.
Zirka 90 bis 110 Kinder werden ab 1. Januar 2018 von den Beiträgen der Stadt Olten profitieren können. In der Pilotphase wurde ein Kind durchschnittlich mit 4'800 Franken pro Jahr unterstützt – bei durchschnittlich 100 Kindern ergäbe sich ein Jahresaufwand von ca. 480'000 Franken.
Mit der neuen Tabelle werden die Beiträge an die Eltern aufgrund der Anpassung der Basis auf 110 Franken bzw. 154 Franken erhöht. Rund ein Viertel der Kinder sind Babys, deren Basis von 120 auf 154 Franken ansteigen (+ 28%). Rund drei Viertel der Kinder sind über 18 Monate und deren Basis wird von 100 auf 110 Franken (+10%) ansteigen. Im Durchschnitt wird der Beitrag der Stadt an die Eltern somit ca. 14.5% höher sein als bisher, also rund 460 Franken pro Monat bzw. 5’500 Franken pro Jahr. Bei durchschnittlich 100 Kindern ergibt sich ein Jahresaufwand von ca. 550'000 Franken. Die zusätzliche Unterstützung von auswärtigen Kinderkrippen wird auf bis zu 10 Kinder geschätzt und somit zusätzlichen Kosten von bis zu 55'000 Franken.
Wie bereits beim Bericht und Antrag für den Pilotversuch erwähnt, bestätigt sich der personelle Bedarf. Zusätzlich wird eine Sachbearbeiterin in der Lohnklasse 11 mit 20 - 30 Stellenprozent benötigt, was Bruttolohnkosten von ca. 14'000 bis 21’000 Franken verursacht.
Ebenfalls bereits erwähnt wurde die Einführung einer entsprechenden Software. Die Informatikkosten belaufen sich einmalig gemäss einer Preisofferte auf ca. 10’000 Franken sowie jährlichen Kosten von ca. 1'000 Franken für den Softwarevertrag.
Für das Budget 2018 und folgende Jahre, darf deshalb weiterhin mit maximalen Ausgaben von 630'000 Franken gerechnet werden. Sollte dies einmal nicht mehr ausreichen oder sollten die Ausgaben deutlich tiefer ausfallen, kann der Stadtrat gemäss Reglement und Verordnung die Tabelle anpassen.
4. Reglement
Das Reglement zur Finanzierung der Kinderbetreuung ist in sechs Hauptteile gegliedert:
- Allgemeine Bestimmungen
- Beiträge
- Betreuungsangebote
- Rechtsmittel
- Schlussbestimmungen
Dieses Reglement tritt nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 1. Januar 2018 in Kraft. Sämtliche, mit diesem Reglement im Widerspruch stehenden Bestimmungen, sind ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Dieses Reglement ersetzt das Kindertagesstättenreglement vom 29. Juni 2006 (SRO 313).
Der Stadtrat regelt den Vollzug dieses Reglements in einer Verordnung.
5. Verordnung
Die Verordnung zur Finanzierung der Kinderbetreuung ist in drei Hauptteile gegliedert:
- Allgemeine Bestimmungen
- Beiträge
- Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Sie gilt für alle Oltner Kinder und deren Eltern in Kinderkrippen und Tagesfamilien.
Beschluss:
I.
1. Das Reglement zur Finanzierung der Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) wird genehmigt.
2. Die Verordnung zur Finanzierung der Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung) wird vorbehältlich der Genehmigung des Kinderbetreuungsreglements durch das Gemeindeparlament genehmigt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. I./1. dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum.