Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gemäss Art. 65 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament alle zwei Jahre über den Stand von überwiesenen Motionen und Postulaten Bericht zu erstatten. Dabei wird auch festgehalten, dass für überwiesene Motionen, bei denen Massnahmen zur Durchführung eingeleitet sind oder der entsprechende Vorstoss sich als undurchführbar erweist, dem Gemeindeparlament ein begründeter Antrag auf Abschreibung zu unterbreiten ist. Diese Bestimmung legt somit fest, dass ein Vorstoss dann abgeschrieben werden kann, wenn Durchführungsmassnahmen eingeleitet oder im Gange sind und nicht zugewartet werden muss, bis die Zielvorstellung des Vorstosses erfüllt ist. Bei Massnahmen, die auf Dauer abzielen, kann der Vorstoss somit auch abgeschrieben werden, wenn diese eingeleitet sind. Selbstverständlich sind die Massnahmen auch nach Abschreibung des Vorstosses weiterzuführen.
2. Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen
PRÄSIDIUM
Postulat Daniel Dähler (FdP) und Mitunterzeichnende betr. klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2025
Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Verwaltungstätigkeiten zu organisieren sind, dass sie ab dem Jahre 2025 klimaneutral ausgeführt werden können. Dem Gemeindeparlament sind bis Ende 2010 ein Bericht mit Szenarien, einer Empfehlung und ein Umsetzungs-plan mit Massnahmen vorzulegen.
Das Postulat wurde am 21. Januar 2010 eingereicht und am 27. Januar 2011 überwiesen.
Folgende Strategien und Planungen tragen dazu bei, den Ausstoss von Treibhausgasen der Stadtverwaltung zu reduzieren:
• Gebäudestrategie (SR-Beschluss vom 21. April 2008), welche sich am SIA-Effizienzpfad Energie orientiert, mit dem Ziel, bis ins Jahr 2050 die stadteigenen Liegenschaften kompatibel mit der fossilen 2000-Watt-Gesellschaft zu sanieren.
• Energie- und Klimastrategie des Stadtrats (genehmigt am 3. September 2012)
• Sofortmassnahmen Energie
Im Rahmen des 2. Reaudits Energiestadt erfolgte eine umfassende Evaluation der im Zeit-raum 2008-2011 umgesetzten Massnahmen. Die Energiebuchhaltung der städtischen Liegenschaften weist einen Ausstoss von 2577 t CO2-Äquivalenten für das Jahr 2010/11 aus. Dies sind rund 2000 t weniger als im Jahr 2004. Zu diesem erfreulichen Rückgang hat der Bezug von Aarestrom geführt. Rund 70% des Strombedarfs der städtischen Liegenschaften wurden im Jahr 2010/11 mit Aarestrom gedeckt. Heute werden städtische Liegenschaften mit 98% Wasserkraft-Strom und 2% Sonnenstrom versorgt. Aber auch weitere Massnahmen wie die Umstellung der Warmwasseraufbereitung der Badi Schützenmatte von Gas zu Umweltwärme als Energieträger haben mit 300 t weniger CO2-Äquivalenten zu dieser Reduktion beige-tragen. Im Sälischulhaus ist mit der Massnahme, den Energieträger von Öl/Gas auf Gas/Pellets und Solar zu wechseln, der CO2-Ausstoss von ca. 450 t CO2 auf deutlich unter 100 t CO2 gesunken. Und infolge der Sanierung des Stadthauses konnte dessen Wärme-energie-Verbrauch um zwei Drittel gesenkt werden.
In den nächsten Jahren wird es weiterhin darum gehen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden, wie viel des CO2-Ausstosses
• durch die Gebäudestrategie (Sanierung von Gebäuden)
• durch die Umstellung auf erneuerbare Energien (Finanzplan)
• durch betriebliche Massnahmen (z.B. Abwicklung von Mobilitätsbedürfnissen, Verbrauch von Betriebsmitteln wie Papier, Geräten etc.)
• und allenfalls den Kauf von Zertifikaten im In- und Ausland
kompensiert werden soll.
Angesichts der getroffenen Massnahmen und dem erfolgreich verlaufenen 3. Reaudit Energiestadt im kommenden Jahr kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Anita Huber und Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Durchgangsverkehr im Säliquartier stoppen
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenplan vorzulegen, wie der quartierfremde Durchgangsverkehr zwischen Sälistrasse und Wilerweg bzw. in umgekehrter Richtung ferngehalten wird. Er wird beauftragt, zusammen mit den erforderlichen baulichen und/oder verkehrstechnischen Massnahmen einen Finanzplan und einen Zeitplan der Realisierung vorzulegen.
Dieser Vorstoss wurde am 17. Dezember 2009 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 16. September 2010 mit 39:5 Stimmen als Postulat überwiesen.
Die nicht befriedigende Verkehrssituation im Gebiet zwischen der Aarauerstrasse und der Aarburgerstrasse ist immer wieder in Diskussion. Durch die Grösse des Stadtteils besteht auf den Quartierstrassen ein recht grosses Aufkommen an quartiereigenem Erschliessungsverkehr. Die besondere Lage zwischen den beiden Hauptachsen mit dem neuralgischen Knoten Postplatz führt zudem zu einem zusätzlichen Verkehrsdruck durch Durchgangsverkehr. Das Gebiet Bifang mit zunehmender Nutzungsintensität und grossen Anteilen an Publikumsnutzungen führt ebenfalls zu Belastungen des nebenliegenden Wohngebietes.
Die in den vergangenen Jahren bereits realisierten verkehrsberuhigenden Massnahmen (Tempo 30 und Durchfahrtsverbote mit Ausnahmeregelungen) mit gegenseitigem Durchfahrtsrecht sind schwierig zu kontrollieren und durchzusetzen. Die Situation hat sich dadurch nach Einschätzung der Quartierbevölkerung nicht ausreichend geklärt, und es bestanden berechtigte Befürchtungen, dass der quartierfremde Verkehr mit Eröffnung der Entlastungs-strasse weiter zunehmen wird.
Das Anliegen wurde in die Entwicklungsstrategie rechtes Aareufer eingebettet und in diesem Rahmen bearbeitet. Die vorbestandenen Konzepte zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wurden überarbeitet. Unterschieden wurden eine Variante mit konsequenten Durchfahrtssperren entlang der Engelbergstrasse sowie eine moderatere Variante mit Erschliessungsbügel via Sälistrasse / Gartenstrasse / Feldstrasse bis Wilerweg / Aarauerstrasse. Diese Varianten wurden mehrmals an Quartierveranstaltungen des Projet urbain zur Diskussion gestellt. Die Re-aktionen der anwesenden Quartierbevölkerung waren überwiegend ablehnend.
Zwecks Beurteilung der Auswirkungen aus der Eröffnung der ERO im April 2013 wurde ein Verkehrscontrolling mit Erhebungen vor und nach diesem Stichdatum durchgeführt. Aus den erhobenen Daten wurde u.a. erkannt:
• Das Aufkommen an quartierfremdem unberechtigtem Durchgangsverkehr ist mit 5-6% gemessen am Gesamtverkehr tiefer als gemeinhin erwartet.
• In der isolierten Betrachtung der beiden Wohnquartiere Säli und Wilerfeld liegt der An-teil Durchgangsverkehr mit 18% resp. 14% höher. Grund ist das geltende gegenseitige Durchfahrtsrecht.
• Die Belastungen auf dem Quartierstrassennetz sind allgemein höher als in anderen Quartieren. Sie liegen jedoch durchweg unterhalb den nach VSS-Norm definierten Schwellenwerten. Einzig auf der Sälistrasse zwischen Sälikreisel und Anschluss Sälipark liegen die Werte oberhalb der Schwelle für eine Sammelstrasse.
Zusammenfassend stellte sich der Handlungsbedarf klar geringer dar als erwartet. In Kenntnis der Rückmeldungen aus dem Quartier entschied der Stadtrat im Herbst 2013, auf die Umsetzung der diskutierten Varianten vorerst zu verzichten und die Situation weiter zu beobachten. Dieser Stand wurde bereits auch im Bericht „Integrale Strategie Olten Ost 2014-21“ doku-mentiert.
Anlässlich der kantonalen Verkehrszählung 2015 wurden zusätzliche Erhebungen auf dem Quartierstrassennetz im Fustlig und Wilerfeld vorgenommen. Die Erfahrungen aus dem Controlling 2013 wurden bestätigt. Die Erhebungen zeigen eine deutliche Verlagerung des Ziel- und Quellverkehrs von den Anschlüssen zur Aarauerstrasse hin zum Sälikreisel, verbunden mit entsprechenden Verlagerungen innerhalb der Quartierteile: Entlastung Bifang (alte Aarau-erstrasse -28% bis -40%, von Roll-Strasse -20%, Bifangstrasse -19%, Engelbergstrasse 30 bis 50%), im Gegenzug Mehrbelastungen zwischen Sälikreisel und Zufahrt Sälipark (+90%), in der Reiserstrasse (rund +20%) und in geringem Ausmass auf der übrigen Sälistrasse (+4%), auf der Gartenstrasse (+4% bis +10%) und Feldstrasse (+5%). Eine gesamthafte Mehrbelastung aufgrund von steigendem Fremdverkehr aus dem Betrieb der ERO ist auch aus diesen Daten nicht ablesbar.
Die Realisation des Projekts Sälipark 2020 wird die Verkehrsverteilung im Quartier zukünftig tangieren. Durch Einbettung als Pilotprojekt im Mobilitätsplan Olten sowie mit Erstellung eines Konzepts für flankierende Massnahmen im Quartier wurden bestmögliche Voraussetzungen für den Schutz des Quartiers vor dem Einkaufs- und Fremdverkehr definiert. Die Auswertung der Ergebnisse aus dem Mitwirkungsverfahren und das weitere Vorgehen der Grundeigentümerschaft sind abzuwarten.
Die laufende Sanierung der Gartenstrasse wurde als Chance für eine siedlungsorientierte Gestaltung der Strasse genutzt. Auch die Sälistrasse (Abschnitt Reiserstrasse – Gartenstras-se) und die südliche Feldstrasse sind sanierungsbedürftig. Das Konzept des Stadtrates sieht eine schrittweise Umsetzung nach einheitlichem Betriebs- und Gestaltungskonzept vor. Mit verschiedenen Mitteln (bspw. Kammerung mithilfe aufgesetzter Knotenbereiche, optische Verengung der Fahrbahn, etc.) wird eine allgemeine Verkehrsberuhigung und Senkung der Attraktivität für den Fremdverkehr sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für die Quartierbevölkerung verfolgt, ohne die Erschliessungs- und Verbindungs-funktionen aus Sicht der Quartierbevölkerung zu schmälern.
Angesichts dessen, dass sich der Handlungsbedarf als geringer als erwartet herausgestellt hat, und der ergriffenen Schritte beantragt der Stadtrat dem Parlament, den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.
Postulat der GPK betr. „Für bessere Kommunikation des Stadtrates und der Verwaltung“
In ihrer Aufarbeitung der Vorgänge um das Kaufangebot an den Stadtrat für SüdWest hat die GPK festgestellt, dass keine direktionsübergreifende und keine einheitliche Regelung besteht, wie externe Korrespondenzen entgegenzunehmen, deren Empfang zu bestätigen, diese zu behandeln, wie und innert welcher Frist diese zu beantworten sowie wie die Antworten zu dokumentieren und zu archivieren sind. Der Stadtrat wird aufgefordert, für sich selber und für die Verwaltung verbindliche Regeln für die Behandlung von externer Korrespondenz zu definieren und diese Regeln auch konsequent anzuwenden beziehungsweise durchzusetzen. Das Gemeindeparlament ist innert sechs Monaten nach Überweisung des Postulates über die getroffenen Massnahmen zu informieren.
Der Vorstoss wurde am 3. März 2010 eingereicht und am 25. März 2010 überwiesen.
Die Direktion Präsidium hat bereits Ende 2009 in Zusammenarbeit mit der Direktion Finanzen und Informatik ein umfassendes Projekt mit dem Titel „Records Management“ eingeleitet, mit dem nicht nur das Korrespondenzwesen, zu dem im Übrigen auch der immer umfangreicher werdende Mail-Verkehr gehört, sondern der gesamte Lebenszyklus von Unterlagen und Dos-siers, vom Eingang bzw. von der Erstellung bis zum Langzeitarchiv, sowohl digital wie auch in Papierform, erfasst und neu geregelt werden soll.
Mit Stadtratsentscheid vom 28. März 2011 wurde ein umfassender Prozess eingeleitet. Dabei wurde eine übergeordnete Records-Management-Policy (strategische Vorgaben und Zielsetzungen) des Stadtrates für die elektronische Geschäftsverwaltung und Langzeitarchivierung beschlossen und wurden alle nötigen Grundlagen gelegt, um den Betrieb eines neuen, direkti-onsübergreifenden Ordnungssystems für die Ablage von unstrukturierten Daten zu sichern und zu regeln. Vom Reglement über Records Management und Archivierung, welches das bisherige Archivreglement ersetzte, über Weisungen des Stadtrates über das Records Management bis zur Guideline, die als Gebrauchsanleitung das Handling im Detail regelt, beispielsweise durch generelle Festlegungen, wie Dokumente künftig einheitlich benannt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2013 wurden die vorhandenen Daten aus den organisationsorientierten, historisch gewachsenen und stark von Personen geprägten Direktionslaufwerken in das einheitliche, für alle geltende Ordnungssystem migriert. Dieses ist aufgabenorientiert; es umfasst am Anfang die beiden Bereiche Grundlagen und Führung sowie Support und Ressourcen und danach alle Aufgaben- oder Fachbereiche, in denen eine Stadtverwaltung tätig ist, unabhängig von der Organisation.
Die finanziell schwierige Situation der Stadt Olten und die fehlenden personellen Ressourcen hatten zur Folge, dass der nächste Schritt, nämlich die Evaluation eines eigentlichen Records Management Systems mit digitaler Geschäftsverwaltung und Endarchivierung usw. und natürlich dessen Einführung zusammen mit der Umsetzung von bereits erarbeiteten Prozessen, noch nicht stattgefunden haben. Hingegen werden laufend Teilschritte geprüft, so derzeit die Archivierung des gesamten Mailverkehrs. Für die Kommunikation mit den Behörden und Kommissionen läuft derzeit zudem ein Probebetrieb in digitaler Form inkl. Sitzungs-App mit dem Stadtrat.
Aufgrund der erfolgten Massnahmen und der laufenden Arbeiten beantragt der Stadtrat, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.
Motion GPK betr. Abläufe und Verantwortlichkeiten bei der Entstehung der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Olten
Die GPK hat an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2013 beschlossen, eine Sondersitzung zur Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte der heutigen Finanzlage bzw. der Fehleinschätzungen bezüglich Steuererträge juristischer Personen durchzuführen. Abgeklärt werden sollten zudem Konsequenzen für die Zukunft.
Mittlerweile liegt ein Untersuchungsbericht vor, der an der Parlamentssitzung vom 25. September 2014 traktandiert wird. Die GPK beantragt auf dieser Grundlage dem Parlament, den Stadtrat mit der Umsetzung folgender Massnahmen zu beauftragen:
1. Der Prozess der Informationsbeschaffung über die zu erwartende Entwicklung bei den Steuereinnahmen juristischer Personen ist verbindlich festzulegen. Die Finanzverwaltung wird vom Stadtrat beauftragt, jährlich die 20 grössten Oltner Unternehmen anzu-schreiben mit der Bitte, über ihren für die Stadt Olten massgeblichen voraussichtlichen steuerbaren Gewinn und ihr voraussichtliches steuerbares Kapital zu orientieren. Dabei ist zu beachten, dass keine Rechtspflicht auf Auskunft besteht. Die Finanzverwaltung entscheidet in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung über die Höhe der voraussichtlichen Fiskalerträge und informiert den Finanzdirektor/die Fi-nanzdirektorin und die RPK über das Ergebnis.
2. Der Prozess der Reservenbewirtschaftung ist in Abstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen verbindlich festzulegen. Dabei geht vor allem um folgende Fragen: Wer entscheidet mit welchen Kompetenzen? Wer muss informiert werden?
3. Die genannten Prozesse und ihre jeweiligen Ergebnisse sind zu dokumentieren.
4. Das jeweilige Ergebnis der Reservenbewirtschaftung ist regelmässig und transparent zu kommunizieren: Sämtliche Einlagen und Entnahmen zu Reserven müssen jeweils im Rechnungsabschluss und in der entsprechenden Parlamentsvorlage aufgeführt werden, so dass die nachfolgenden Entscheidungsgremien allenfalls Änderungen vornehmen könnten.
5. Die Möglichkeit einer externen Rechnungsprüfung soll bei der laufenden Revision der Gemeindeordnung aufgenommen werden.
Die Motion wurde am 13. August 2014 eingereicht und am 18. Dezember 2014 überwiesen.
Die geforderten Massnahmen sind mittlerweile umgesetzt worden und wurden im Rahmen der Einführung von HRM2 an die regulatorischen Vorgaben angepasst. Auf die Einführung einer externen Rechnungsprüfung wurde im Rahmen der Teilrevisionen der Gemeindeordnung im vergangenen Jahr verzichtet.
Aufgrund der erfolgten Massnahmen beantragt der Stadtrat, den Vorstoss als erledigt abzuschreiben.
Postulat Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Balance zwischen Regierung und Parlament II: Entscheidungen zur Ortsplanung/Beantwortung
Der Stadtrat wird eingeladen aufzuzeigen, wie das Parlament zur künftigen Ortsplanung der Stadt Olten, namentlich zu Anpassungen der Nutzungspläne und des Zonenplanes, ein verbindliches Mitspracherecht erhält und welche gesetzlichen Anpassungen dafür notwendig sind.
Das Postulat wurde am 26. September 2013 eingereicht und am 27. März 2014 überwiesen.
Das Gemeindeparlament hatte an seiner Sitzung vom 26. September 2013 der Bildung einer Spezialkommission zur Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Zudem wurde die Totalrevision vom Stadtrat ins Regierungsprogramm 2013-2017 aufgenommen. Der im Vor-stoss erwähnte Gegenstand wurde von der Spezialkommission behandelt. Auf deren Ergebnisse trat das Parlament indessen im September 2015 nicht ein, sondern setzte eine nicht-ständige parlamentarische Kommission ein, die anstelle der Totalrevision vier Teilrevisionen der Gemeindeordnung ausarbeitete. Im Rahmen dieser Teilrevisionen wurde das Anliegen des Vorstosses erneut geprüft, aber nicht aufgenommen.
Aufgrund der Ergebnisse der vom Volk genehmigten Teilrevisionen und der gesetzlichen Re-gelungen, welche die Legislative als Planungsbehörde definieren, beantragt der Stadtrat, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Urs Knapp (FDP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. Bessere Public Corporate Governance für Stadt Olten
Der Stadtrat soll dem Gemeindeparlament einen Vorschlag unterbreiten, wie die Einsitznahme in Führungsorganen (Verwaltungsräte, Stiftungsräte und ähnliche Gremien) von gemeindeeigenen oder gemeindenahen Organisationen im Sinne einer vorbildlichen Public Corporate Governance besser als heute geregelt werden kann. Nach Auffassung der Postulanten sollte personell klarer getrennt werden zwischen der Verantwortung als Eigentümer und Auftraggeber auf der einen Seite und der Verantwortung als Unternehmungsführer auf der anderen Seite.
Das Postulat wurde am 27. März 2014 eingereicht und am 26. November 2014 überwiesen.
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2016 Richtlinien für die Public Corporate Governance der Einwohnergemeinde Olten (EGO) betr. Vertretung in der strategischen Führung von öffentlichen Unternehmen in mehrheitlichem Besitz der EGO erlassen. Zudem hat er am 12. Juni 2017 die Details für ein einheitliches Beteiligungscontrolling und Beteiligungs-reporting erlassen. Die entsprechenden Massnahmen sind in Umsetzung.
Aufgrund der erfolgten Schritte beantragt der Stadtrat, den Vorstoss als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Dieter Ulrich (SP/Junge SP) betr. Erarbeitung einer Social Media Strategie
Der Stadtrat wird beauftragt, eine Social Media Strategie zu erarbeiten.
Dieses Postulat wurde am 26. November 2014 eingereicht und am 21. Mai 2015 überwiesen.
Der Stadtrat hat die geforderte Strategie am 5. Oktober 2015 verabschiedet. Seit Dezember 2015 ist die Stadtverwaltung auf Facebook präsent. Der Stadtrat beantragt daher, den Vor-stoss als erfüllt abzuschreiben.
Postulat Fraktion SP/Junge SP betr. rasche und kostengünstige Erschliessung Olten SüdWest
Der Stadtrat soll Varianten aufzeigen, wie die Erschliessung von Olten SüdWest zum Bahnhof Hammer und der Innenstadt für Fussgänger rasch und deutlich kostengünstiger als mit der geplanten Unterführung realisiert werden kann.
Das Postulat wurde am 25. Juni 2015 eingereicht und am 28. Januar 2016 überwiesen.
Im Rahmen der Vorlage Stadtteilverbindung Hammer vom 15. Dezember 2016 hatte der Stadtrat die möglichen Varianten einer Erschliessung von Olten SüdWest ausführlich aufgezeigt und auch bewertet. Die Vorlage wurde vom Parlament mit 25:18 Stimmen zurückgewiesen. Gründe waren unter anderem die laufende Überarbeitung des Gestaltungsplans, die offenen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform und die Frage der Priorisierung inner-halb der anstehenden Investitionen.
Aufgrund der aufgezeigten Massnahmenpalette beantragt der Stadtrat, den Vorstoss als er-füllt abzuschreiben.
Postulat Gert Winter (SVP) und Mitunterzeichnende betr. zusätzliche Einsparungen im Umfang von 8 Mio. Franken
Der Stadtrat wird damit beauftragt, im Jahre 2015 zusätzliche Einsparungen im Umfang von 8 Mio. Franken zu erzielen oder einzuleiten. Sollte er dieses Sparziel nicht realisieren können (oder wollen), so legt er anlässlich der nächsten Budgetberatung im November 2015 zumindest offen, welche grösseren Ausgabenposten (ab Fr. 100‘000.-) er auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft (Frage 1) und aus welchen Gründen er an ihnen trotz Sparauftrag festgehalten hat (Frage 2).
Der Vorstoss wurde am 26. März 2015 als Motion eingereicht und am 26. November 2015 als Postulat überwiesen.
und
Überparteiliches Postulat betr. Entlastungsprogramm
Der Stadtrat wird beauftragt, bis zur Behandlung des Budgets 2014 dem Gemeindeparlament der Stadt Olten konkrete Aktionen vorzuschlagen, welche die Laufende Rechnung bis Ende 2015 um mindestens CHF 14 Millionen entlasten (im Vergleich zur Rechnung 2012).
Zu diesem Zweck definiert der Stadtrat vorab die Kernaufgaben der Stadtverwaltung und spricht sich dafür mit den Fraktionen im Gemeindeparlament ab.
Damit der Stadtrat mehr Zeit für die Erfüllung dieser Aufgabe erhält, wird die Beschlussfassung über das Budget 2014 bei Bedarf bis Anfang 2014 verschoben.
Der Vorstoss wurde am 26. September 2013 als Motion eingereicht und als Postulat überwiesen.
Der Stadtrat hat in fünf Schritten eine umfassende Sanierung der städtischen Finanzen durchgeführt. Dazu gehörten auch eine Aufgabenüberprüfung (Sparpaket 3, Budget 2016) und eine Organisationsüberprüfung (per 1. August 2017). Als Ergebnis reduzierte sich der Umsatz von 130 auf 100 Mio. Franken und die Anzahl der Stellen von 200 auf rund 160. Fazit ist, dass die Jahresrechnung heute wieder schwarze Zahlen verzeichnet. Nach wie vor ist die Verschuldung aber angesichts des hohen Investitionsbedarfs zu hoch. Der Stadtrat hat sich daher im Rahmen des Regierungsprogramms 2017-2021 das Ziel gesetzt, die Investitionen der kommenden Jahre möglichst vollumfänglich aus den selbst erwirtschafteten Mitteln zu finanzieren und die verzinsbare Verschuldung auf die Höhe eines jährlichen Steuerertrags zu reduzieren. Um auch den nachfolgenden Generationen einen finanziellen Spielraum zu si-chern, sind daher eine klare Priorisierung der Investitionen und eine effiziente Erbringung der Dienstleistungen durch die Stadtverwaltung erforderlich.
Angesichts des erreichten Levels der Sparbemühungen und der ins Regierungsprogramm aufgenommenen weitergehenden Ziele beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die-se Vorstösse abzuschreiben.
BAUDIREKTION
Postulat Markus Oegerli (SP) und Mitunterzeichnende betr. Erdgeschoss Stadthaus
Die SP Olten beauftragt den Stadtrat eine Veränderung des Erdgeschosses im Stadthaus zu prüfen.
Dieses Postulat wurde am 27. März 2008 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 23. Oktober 2008 überwiesen.
Per 1. Januar 2016 hat die Kantonspolizei Solothurn mit einer Besetzung von rund einem Dutzend Mitarbeitenden die einstige Stadtpolizeibasis (rund 250 m2) im Erdgeschoss des Stadthauses übernommen. Im nordwestlichen Parterre des Stadthauskomplexes hat zudem die Jugendbibliothek auf den 4. August 2016 einen neuen Standort erhalten. Die Räumlichkeiten im südwestlichen Bereich des Erdgeschosses werden multifunktional genutzt, u.a. durch die Mieterberatung, Mütterberatung, als Besprechungs-/Sitzungszimmer und durch die benachbarte Primarschule, welche dort die im Hübeli-Schulhaus fehlenden Gruppenräume kompensiert. Für weitere Veränderungen im Erdgeschoss des Stadthauses stehen keine Flächen mehr zur Verfügung.
Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, dieses Postulat abzuschreiben.
Postulat Rudolf Moor (SP/Junge SP-Fraktion) betr. Erhaltung der bewachten Velostation am Bahnhof
Der Stadtrat soll kreative Varianten aufzeigen, wie eine aktive Betreuung und Überwachung der Velostationen am Bahnhof unter Beibehaltung einer sinnvollen Beschäftigung von nicht in eine übliche Erwerbstätigkeit integrierbaren Mitbewohnern der Stadt weitergeführt werden kann.
Dieses Postulat wurde am 24. September 2015 eingereicht, vom Gemeindeparlament als dringlich erklärt und überwiesen. Die Abschreibung wurde mit 23:22 Stimmen abgelehnt.
Die abnehmende Anzahl Zuweisungen von Klienten der Sozialdirektion an die Oltech GmbH hatte zunächst auf Ende 2015 zu einer Kündigung der Leistungsvereinbarung von Seiten der Oltech GmbH geführt. Mittlerweile erfolgen die Zuweisungen durch die Sozialregionen in Ar-beitsintegrationsprogramme nach Vorgaben des kantonalen Amtes für soziale Sicherheit ASO in Absprache mit dem VSEG. Zuweisungen an die von den Gemeinden getragenen Organisationen werden priorisiert. Somit sollte die Oltech GmbH inskünftig grundsätzlich genügend Zuweisungen erhalten, um den Leistungsauftrag im Zusammenhang mit der bewachten Velostation am Bahnhof ausführen / weiterführen zu können.
Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, dieses Postulat abzuschreiben.
Postulat Yabgu R. Balkaç (SP/Junge SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. Län-diweg
Der Stadtrat wird gebeten, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, wie die Situation am Ländiweg verbessert werden kann. Insbesondere sollen bei den möglichen Lösungsvorschlägen die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen berücksichtigt werden.
Dieses Postulat wurde am 24. September 2015 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 17. Dezember 2015 überwiesen, mit 23:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen aber nicht abgeschrieben.
Kampagnen, wie die Erklärung des Ländiwegs zum «Schutzgebiet», um die Nutzerinnen und Nutzer vermehrt zur Benutzung der zahlreich vorhandenen Abfalleimer zu bewegen, haben sich leider als wirkungslos erwiesen. Der Stadtrat setzt beim Ländiweg deshalb weiterhin auf regelmässige Reinigungen und auf die Kontrolltätigkeit der Kantonspolizei. Er hat zudem aufgrund der Abklärungen einer Arbeitsgruppe die Direktionen beauftragt, Grundlagen für Ent-scheide bezüglich Videoüberwachung am Ländiweg und Erweiterung der Öffnungszeiten der Stadtküche zu erarbeiten. Die Suchthilfe Ost GmbH ist zudem nach ihren Angaben bereit, die Möglichkeiten aufsuchender Sozialarbeit zu prüfen, nachdem sie den derzeit laufenden Auf-bau einer Kontakt- und Anlaufstelle im Rahmen des bestehenden eigenen Auftrags abge-schlossen hat. Der Stadtrat hat hingegen beschlossen, aufgrund der Erfahrungen andernorts und der fehlenden Durchsetzungsmöglichkeiten auf den ebenfalls geprüften Erlass von Platzordnungen mit Alkoholverbot zu verzichten. Studiert werden ferner auch bauliche Massnahmen, um die unterschiedlichen Nutzungen als Gehweg und Aufenthaltsort räumlich zu trennen; allfällige Schritte gilt es dabei auch mit der anstehenden Sanierung des Bahnhofquais zwischen Postplatz und Bahnhofplatz und der dafür erforderlichen Verstärkung der Stütz-mauer oberhalb des Ländiwegs zu koordinieren.
Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, dieses Postulat abzuschreiben.
Postulat Wolfgang von Arx (CVP/EVP/GLP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. Treppenanlage Gheidweg
Der Stadtrat wird beauftragt die Fussgängeranbindung Olten Südwest mit einer kostengünstigen Treppenanlage zu optimieren.
Dieser Vorstoss wurde am 26. November 2015 zunächst als Motion eingereicht und am 19. Mai 2016 als Postulat überwiesen.
Im genehmigten Gestaltungsplan Olten SüdWest sind die Strassen und Fusswege rechtsgültig festgelegt und teilweise bereits ausgeführt. Die Grundeigentümerschaft und die Stadt Olten haben sich in der Zwischenzeit darauf verständigt, einen neuen Gestaltungsplan erarbeiten zu lassen. Im Rahmen der Überarbeitung dieser Nutzungsplanung wird auch die Zweckmässig-keit der im Postulat angeregten Fussgängeranbindung / Treppenanlage geprüft.
Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, dieses Postulat abzuschreiben.
Postulat Ruedi Moor (SP/Junge SP) und Mitunterzeichnende betr. Winkel wird freundlicher für alle
Der Stadtrat wird beauftragt ins Budget 2017 einen Posten aufzunehmen, der die folgenden rasch umsetzbaren Massnahmen in der Winkelunterführung umfasst: Neuanstrich in hellen Farben und mit einem attraktiven Farbkonzept / Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit modernen, energiesparenden Beleuchtungskörpern und einer genügend hohen Beleuchtungs-stärke zur Verbesserung der Sicherheit.
Dieser Vorstoss wurde am 19. Mai 2016 zunächst als Motion eingereicht und am 23. November 2016 als Postulat überwiesen.
Die auf öffentlichem Grund befindlichen Wände und Decken in der Winkelunterführung befinden sich in einem ordentlichen, relativ vandalensicheren Zustand. Zudem entspricht die vor sieben Jahren erneuerte Beleuchtung den gängigen Normen. Eine sanfte Sanierung der öffentlichen Bereiche würde nur dann überhaupt Sinn machen, wenn auch der private Teil der Unterführung zufriedenstellend saniert und ein Gesamtkonzept über die ganze Unterführung erstellt werden könnte. Der Stadtrat ist für ein dahingehendes Gespräch mit dem Besitzer des privaten Unterführungsteils offen. Falls diesbezüglich eine Einigung gefunden werden sollte, werden die entsprechenden Kredite in das Budget aufgenommen.
Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, dieses Postulat abzuschreiben.
BILDUNG UND SPORT
Motion Brigitte Kissling (SP), Andreas Schibli (FDP), Armand Weissen (CVP) und Felix Wettstein (Grüne) betr. Schulraumplanung
Der Stadtrat wird beauftragt, den Grundlagenbericht über die Schulraumplanung vom 23.10.2008 zu ergänzen und zu präzisieren. Er soll sich dabei im nächsten Schritt auf die Bestandesaufnahme der aktuellen Raumsituation einerseits, die Einschätzung des Bedarfs andererseits beschränken und keine Entscheidungen über Standorte bereits favorisieren oder vorwegnehmen. Für die Sekundarstufe I soll der gemeinsam eruierte Bedarf zusammen mit den an einer Fusion interessierten Gemeinden ausgewiesen werden. Die Ergänzung und Präzisierung des Grundlagenberichts betrifft namentlich die Fragen der Qualität der Schul-räume, die Fragen der Quantität und Qualität (Ausstattung) der Arbeitsplätze für Lehrpersonen, Schulleitungen und schulischen Diensten sowie Fragen der Quantität und Qualität (Ausstattung, Nutzungsdifferenzierung) der Räume für Tagesstrukturen.
Dieser Vorstoss wurde am 26. März 2009 eingereicht und am 25. März 2010 als erheblich erklärt.
Seit der Einreichung der Motion haben sich die politischen Gegebenheiten massgeblich verändert. So etwa im Bereich der Sek I, wo die Motion noch von einer Fusion ausging. Insofern kann sich der Raumbedarf an der Sek I nicht mehr an einer fusionierten regionalen Sek I orientieren. Hier beschränkt sich die regionale Perspektive darauf, weiterhin die Schülerinnen und Schüler aus den beiden Partnergemeinden Starrkirch-Wil und Boningen aufzunehmen.
Zudem wurde in den letzten Jahren der Spielraum bezüglich Schulraumplanung durch die finanziellen Gegebenheiten in der Stadt Olten rigoros eingeschränkt, es waren keine Investitionen in den Schulraumbau möglich. Der Stadtrat hatte bei Überarbeitung der Investitionsplanung die Priorität eines Schulhaus-Neubaus zurückgestuft. Aktuell wird in erster Linie der bestehende Schulraum bis an die Kapazitätsgrenzen genutzt.
Nun nehmen aber die Schülerzahlen im Schuleingangsbereich weiterhin zu und in den Entwicklungsgebieten Kleinholz, Bornfeld und Olten Südwest werden laufend erhebliche Wohnungsbestände bezogen. Die Kapazitätsgrenzen sind nun erreicht.
Die Schulraumsituation an den Primarschulen, der Musikschule und der Sek I erforderte, dass eine entsprechende Planung auf die Agenda gesetzt wurde, damit der Schulraum recht-zeitig in der notwendigen Menge und Qualität zur Verfügung steht.
Mit Beschluss vom 20. Februar 2017 hat der Stadtrat die Firma Kontextplan mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts beauftragt:
• Kurz- mittel- und langfristige Planung des Schulraumbedarfes für alle Schultypen (inkl. Musikschule, Turnhallen) inkl. Tagesstrukturen
• Standortfrage (Kleinholz / Olten Südwest) mit Einbezug der Museumsplanung im Zusammenhang der weiteren Nutzung des Schulhauses Hübeli
• Aussagen zu den Ausbaupotentialen der bestehenden Schulstandorte
• Bauweise eines neuen Schulhauses – Überprüfung von Verlegungsmöglichkeiten
• Bezug zur Sportstättenplanung
• Grobkostenschätzung (+/- 25%)
Kontextplan hat dem Stadtrat am 12. Juni 2017 den Schlussbericht vorgelegt: Er enthält die Herleitung des Handlungsbedarfs, die Lösungskonzeption, die sich daraus ergebenden
Massnahmen, den darauf abgestimmten Finanzplan und Schlussfolgerungen mit Empfehlungen.
Der Stadtrat hat nun die Schulraumplanung in den Finanzplan aufgenommen und wird aus der Gesamtschau die strategischen Entscheide zur Sicherstellung eines ausreichenden und qualitativ guten Schulraumangebots fällen. Er beabsichtigt in diesem Rahmen, Parlament und Volk eine Vorlage für die Erstellung von neuem Schulraum auf dem Areal neben der Stadt-halle im Kleinholz zu unterbreiten.
Die Anliegen des Vorstosses sind im nun vorliegenden Schlussbericht berücksichtigt. Er kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.
Postulat Andreas Schibli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Massnahmenkatalog und Einsatzpläne für Oltner Schulen im Brandfall
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, für Oltner Schulhäuser Massnahmenkataloge und Einsatzpläne im Brandfall zu erstellen.
Das Postulat wurde am 18. September 2008 eingereicht und am 16. September 2009 über-wiesen.
Die Schule Olten hat ein Krisenkonzept erarbeitet, das jedes Schuljahr aktualisiert wird. Dies ist ein wesentliches neues Element im Bereich der Sicherheit an der Schule. Es regelt die Zuständigkeiten in Krisenfällen (inkl. Brandfälle) klar.
Mit Projektbeginn im Oktober 2009 erstellten die Abteilung Ordnung und Sicherheit und die Baudirektion Pläne für Flucht- und Rettungswege an allen Oltner Schulhäusern und Kindergärten.
Inzwischen liegen die Flucht- und Rettungspläne an allen Schulstandorten und Kindergärten vor. Schulleitungen, Lehrpersonen und Hauspersonal sind über Krisenkonzept sowie Flucht- und Rettungspläne orientiert.
Damit kann dieses Postulat abgeschrieben werden.
3. Berichterstattung bezüglich Vorstössen, die noch hängig sind
PRÄSIDIUM
Motion Cyrill Jeger (GO) betr. Gestaltung Bifangplatz
Der Stadtrat wird aufgefordert, innert nützlicher Frist, dem Gemeinderat eine Vorlage betreffend des weiteren Vorgehens zur konkreten Projektierung der Neugestaltung des Bifangplatzes vorzulegen.
Diese Motion wurde am 9. September 1999 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 27. Januar 2000 überwiesen.
Im Rahmen der Entwicklungsstrategie rechtes Aareufer wurden die Leitlinien der städtebaulichen, freiräumlichen und verkehrsmässigen Entwicklung des Quartiers gelegt und die Priori-täten für Umsetzungsprojekte und Massnahmen bezeichnet. Die Strategie wurde dem Parlament im November 2013 vorgelegt. Für den Bifangplatz lag ein Gestaltungskonzept für eine umfassende, mit der Entwicklung privater Liegenschaften zu koordinierende Aufwertung des Platzes vor. Kernelement bildet die Zone beim Hochhaus Aarauerstrasse 55, das derzeit saniert wird.
In der Zwischenzeit hat die geplante Erweiterung und Erneuerung des Einkaufszentrums Säliparks nicht nur eine Umsetzung verzögert, sondern auch die Voraussetzungen wesentlich verändert. So ist nun eine Busführung über den Bifangplatz geplant, welche dessen Gestaltung wesentlich beeinflussen würde. Die entsprechenden Grundlagen liegen vor; deren Umsetzung ist vom weiteren Verlauf des Projektes Sälipark 2020 abhängig.
Postulat Rolf Braun (SP) und Mitunterzeichnende betr. Optimierung des Busangebots auf der rechten Aareseite
Der Stadtrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Fahrplanvernehmlassung Möglichkeiten zu prüfen, wie eine Optimierung resp. ein Ausbau des Busangebotes im Gebiet Fustligfeld erreicht werden kann.
Das Postulat wurde am 16. Dezember 2010 eingereicht und am 24. März 2011 überwiesen.
In Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Regionsgemeinden wurde in den vergangenen Monaten das Buskonzept Olten-Gösgen-Gäu entwickelt, dessen wesentliche Neuerungen insbesondere auf das Jahr 2019 hin in Kraft treten sollen. Das Konzept, für welches der Kantonsrat die erforderlichen Mittel noch genehmigen muss und das auch Investitionen der Stadt Olten erfordert, sieht vor, dass die Buslinie 503 auf der rechten Aareseite auf zwei Linienfüh-rungen aufgeteilt wird. Dabei soll die eine der beiden Linien die Sälistrasse bis zur Abzweigung in die Höhenstrasse West hochfahren und dann via Höhenstrasse West und Ost zirkulieren. Das bedeutet im Falle einer Genehmigung durch den Kantonsrat ab 2019 eine wesentliche Verbesserung der Erschliessung einerseits für das Fustliggebiet, aber auch für die Neubauge-biete südlich der Höhenstrasse.
Motion Fraktion Grüne betr. "Verhandlungen für Teilkauf von Olten SüdWest"
Der Stadtrat wird beauftragt, mit der Eigentümerschaft des Areals Olten SüdWest in Verhandlungen über den teilweisen Kauf des Geländes und in eine langfristige Partnerschaft zur gemeinsamen Entwicklung des Areals zu treten. Die Kaufbereitschaft der Stadt gilt solange, bis die Bebauungen in Olten SüdWest abgeschlossen sind.
Diese Motion wurde am 22. März 2010 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 25. März 2010 überwiesen.
Der Stadtrat führte seit den Jahren 2011 und 2012 wiederkehrende Gespräche mit der Grundeigentümerschaft Olten Südwest über den möglichen Erwerb eines Baufeldes zur Deckung des künftig wachsenden Schulraumbedarfs. Die Grundeigentümerschaft hatte wieder-holt dargelegt, dass eine Veräusserung von Land an Dritte prinzipiell nicht in ihre Investitionsstrategie passe. Öffentliche Nutzungen könnten aber durch Mietverhältnis in die Überbauungen integriert werden. In der Zwischenzeit zeigt sich die Grundeigentümerschaft aber offener gegenüber einer Öffnung für Dritte. So wird für die Entwicklung der zur ERO orientierten vor-deren Baufelder eine Weitergabe an Drittinvestoren erwogen, weil die Grundeigentümerschaft in der Realisation von Dienstleistungsbauten unerfahren ist und sich auf den Wohnungsbau konzentrieren möchte. Auch der Erwerb einer Parzelle für den ausschliesslichen Bau eines Schulhauses wäre nicht mehr ausgeschlossen. Die Veräusserung von Land an fremde Wohnbauträger wird hingehen bis heute kategorisch abgelehnt. Ein Landerwerb für eine gezielte Weitergabe bspw. an gemeinnützig orientierte Bauträger ist folglich weiterhin keine Option.
Ende 2015 legte die Grundeigentümerschaft ein Richtangebot für ein neues Schulhaus in OSW vor. Darin wurden die Varianten Rohbaumiete (Erstellung Rohbau durch Eigentümerschaft, Innenausbau durch die Stadt) und Erwerb eines halben Baufeldes unterschieden. Den Richtpreisen für die Varianten Miete oder Landerwerb wurden der hohen zulässigen Ausnützung entsprechende Landwerte zugrunde gelegt.
Im ersten Semester 2017 wurden die bestehenden Grundlagen zur Schulraumplanung aktualisiert und zu einer Gesamtbetrachtung verdichtet. Dabei wurden die kurz- und längerfristigen Bedarfe (Wachstumsprognosen und demografische Entwicklung), die Raumreserven und Ausbaumöglichkeiten an den bestehenden Standorten, die Standortfrage für einen Neubau sowie die Schnittstellen zur Sportstättenplanung und Museumsplanung (Zukunft Hübeli-Schulhaus) vertieft und die Möglichkeiten für eine schrittweise Realisation aufgezeigt. Auf der Basis dieser Grundlagen beabsichtigt der Stadtrat, Parlament und Volk eine Vorlage für die Erstellung von neuem Schulraum auf dem Areal neben der Stadthalle im Kleinholz zu unter-breiten.
Motion Daniel Dähler (FDP) und Mitunterzeichnende betr. Neubau Kunstmuseum und Erweiterung Naturmuseum mit städtischer, kantonaler und privater Unterstützung
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Bericht und Antrag zum Neubau des Kunstmuseums sowie Erweiterung des Naturmuseums vorzulegen, so dass diese spätestens 2016 bezogen werden können.
und
Postulat Rudolf Moor (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende betr. „Attraktivere Innenstadt: Für eine rasche Realisierung des Museenneubaus“
Der Stadtrat wird gebeten, zu prüfen, wie der geplante Neubau des Kunstmuseums und die Erweiterung des Naturmuseums nach der Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten“ rasch vorangetrieben und umgesetzt werden kann.
Die beiden Vorstösse wurden am 24. Juni 2010 eingereicht und am 17. November 2010 überwiesen.
Im Juni 2016 wurde die Vorlage zum Haus der Museen vom Stimmvolk sehr deutlich angenommen. Diese beinhaltet die Verschiebung des Naturmuseums in die Liegenschaft an der Konradstrasse 7, wo heute schon das Historische Museum und das Archäologische Museum Kanton Solothurn angesiedelt sind. Das Haus der Museen befindet sich derzeit im Umbau; die Planungsarbeiten für die neuen Dauerausstellungen der drei beteiligten Museen sind in Arbeit. Die Eröffnung des Hauses der Museen ist im September 2019 vorgesehen.
In einer zweiten Etappe soll das Kunstmuseum in das Gebäude an der Kirchgasse 10 über-siedeln, wo sich heute das Naturmuseum befindet, und mit einem Anbau ergänzt werden. Im Rahmen der Schulraumplanung wird aber auch der Standort Hübelischulhaus überprüft, der sich ebenfalls für das Kunstmuseum eignen würde.
Postulat Myriam Frey und Beate Hasspacher (Grüne) und Mitunterzeichnende betr. Verbesserung der Freiraumqualität in der Stadt („grüne Infrastruktur“), Massnahmen öffentliche Grundstücke
Der Stadtrat wird beauftragt, die Grün- und Freiraumqualität im öffentlichen Raum, insbesondere bei Neubauprojekten, durch geeignete Massnahmen sicherzustellen
a) konsequent naturnahe Gestaltung und Pflege der öffentlichen Areale,
b) Nachweis der nötigen Grün- und Freiräume sowie von deren Vernetzung, auch im Hin-blick auf künftige bauliche Verdichtungen,
c) Förderung und Vermittlung innovativer Projekte, Schaffung von Vorbildern auf öffentlichem Grund, Renaturierung von unbefriedigenden Flächen, Vorgaben bei Bauprojekten.
Dieser Vorstoss wurde am 21. November 2012 als Motion eingereicht und vom Gemeindeparlament am 27. Juni 2013 als Postulat überwiesen.
Die Erhaltung der Biodiversität und Ökosystemleistungen ist in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie Natur- und Heimatschutzgesetz, Landwirtschaftsgesetz, Waldgesetz, Gewässerschutzgesetz und Fischereigesetz verankert. Auf kommunaler Ebene bildet das Naturkonzept 2008 eine einschlägige Grundlage. Die Strategie „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ zielt auf die naturnahe Gestaltung der öffentlichen Anlagen. Entsprechend werden auch Ziele und Massnahmen postuliert und umgesetzt. Einiges ist bereits geschehen: Die naturnahe Gestaltung von Baumscheiben und Rabatten, die Aufwertung von Krautsäumen entlang von Hecken (z.B. Trottermatte, Neuhardstrasse, Mühlethalweg), Wildblumentöpfe in der Innenstadt, Sommerbepflanzung beim Cultibo etc.
Öffentliche Grün- und Freiräume im Siedlungsgebiet dienen per Definition in erster Linie dem Menschen. Für die Stadt Olten muss zwischen den urbanen Gebieten der Altstadt, Innenstadt, Bifang/Hardfeld und den topografisch ansteigenden, ruhigen, begrünten Wohnquartieren un-terschieden werden. Beide Gebietsarten verfügen über spezifische Qualitäten und Bedingungen. Die Stadt profitiert wesentlich von der Dualität der dichten, lebendigen Zentrumsbereiche und unmittelbar angrenzenden Wohn- und Villenquartiere ab (Vielfalt; Stadt der kurzen Wege). Für öffentliche Plätze, Freiräume und Strassen im urbanen Raum müssen andere Anforderungen an die Nutzung und Gestaltung als an Spielflächen oder Parkanlagen in den Wohn-quartieren gelten. Entsprechende Kriterien sind im Gesamtkonzept Gestaltung Öffentlicher Raum Olten vom 8. Mai 2006 formuliert.
Freiräume in der Stadt müssen je nach Zweckbestimmung, Art und Lage vielfältigen Funktionen, namentlich der Mobilität, dem Aufenthalt, der Begegnung und Erholung oder spezifischen Zwecken (Bsp. Schulanlagen, Sport) dienen respektive mehrfach nutzbar sein, entsprechende Aufenthaltsqualitäten bieten, objektiv und subjektiv sicher und ansprechend gestaltet sein. Wenn immer möglich und sinnvoll werden vegetative Elemente eingesetzt oder versickerungsfähige Böden eingebaut. Ein geringer Teil der unbebauten Flächen im städtischen Eigentum kann auf eine konsequent naturnahe Gestaltung ausgerichtet werden. Die Nutzungsansprüche bei Sportrasen oder auch Repräsentationsgrün wie Rosenbeete und Blumenrabatten im Stadtpark haben ebenso ihren Platz.
Der Angebotsdichte, Funktion und Qualität der öffentlichen Freiräume kommt im Zuge der Innenentwicklung erhöhte Bedeutung zu. Die Freiraumentwicklung wird zweifellos ein Kernthema für die kommende Ortsplanung. Die Erarbeitung des kommunalen Leitbildes (Phase 1 der Ortsplanung) ist für 2018-2019 geplant. Die Bearbeitung der Grün- und Freiraumthematik erfolgt in diesem Rahmen.
BILDUNG UND SPORT
Motion des Jugendparlamentes Region Olten betr. Anlage für Trendsportarten
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Vorschlag über die Errichtung einer Trendsportanlage vorzulegen.
Die Motion wurde am 11. September 2001 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 5. September 2002 überwiesen.
Die Trendsportanlage bietet Bewegung, Sport und auch Jugendarbeit. Sie sind Partner der Direktion Bildung und Sport und damit Teil der Bildungslandschaft.
Aktuell steht die Trendsportanlage auf dem Ausseneisfeld der Kunsteisbahn Kleinholz in ihrem 10. Betriebsjahr. Mit der Betreiberin der Trendsportanlage, der Aspinall Design GmbH, bestand eine Leistungsvereinbarung für die Legislaturperiode (2009 – 2013), welche jeweils für ein Jahr (2014, 2015, 2016 und 2017) verlängert wurde.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Olten wurde der Beitrag zuerst im Budget 2015 gestrichen, dann jedoch zur Hälfte wieder durch das Parlament mit CHF 16'500 aufgenommen. Aktuell werden jährlich rund CHF 31’500.- in die Trendsportanlage investiert, CHF 16’500.- fliessen an den Betreiber (Aspinall Design GmbH) und CHF 15‘000.- fliessen an die Sportpark Olten AG für die Miete des Ausseneisfeldes.
Lee Aspinall, Inhaber der Aspinall Design GmbH, ist bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit der Jugendförderung des Kantons Solothurn an einem Projekt für eine neue Trendsport-anlage, welche einen Ganzjahresbetrieb ermöglicht. Dazu wurde im Mai 2015 eine neue Genossenschaft gegründet, welche aus Vertretern der Skater (Rollbrätbuebe Olten) und der Kletterer (SAC Sektion Olten). Hierbei soll eine kombinierte Kletter- und Skaterhalle entste-hen. Die Direktion Bildung und Sport wird die Trendsportanlage und das neue Projekt gerne begleiten, führt mindestens einmal pro Jahr ein Standortgespräch mit Lee Aspinall durch und unterstützt die Motion inhaltlich.
Aktuell besteht jedoch nur eine temporäre Sommertrendsportanlage auf dem Ausseneinfeld der Eisportanlage Kleinholz und auch die Zukunft ist aktuell nicht gesichert. Die Sportpark Olten AG möchte und muss aufgrund der gekürzten Beiträge ihre Einnahmen in der eisfreien Zeit optimieren (Wings for Life Run, Konzerte, Inlinehockey etc.) und die Leistungsvereinbarung mit der Trendsportanlage dauert nur noch bis 31.12.2017.
Motion Luisa Jakob (Junge SP) und Mitunterzeichnende betr. Aufnahme von Verhandlungen bezgl. Leistungsvereinbarung ab 1.1.15 mit dem Jugendkulturzentrum Provisorium 8
Der Stadtrat wird beauftragt, Verhandlungen bezüglich einer Leistungsvereinbarung ab dem 1.1.2015 mit dem Jugendkulturzentrum Provisorium 8 aufzunehmen.
Die Motion wurde am 25. Juni.2014 eingereicht und am 26. Juni.2014 überwiesen.
Der Verein Jugendkulturhaus Provisorium 8 hat die Leistungsvereinbarung mit der Einwohnergemeinde Olten nicht mehr verlängert. Seit 31. Dezember 2016 ist deshalb der Verein nicht mehr Ansprechstelle für die Belange der Oltner Jugendarbeit. Insofern kann die Motion als nicht mehr erfüllbar abgeschrieben werden. Trotzdem soll im Sinne einer Zwischenberichterstattung über den aktuellen Stand beim Thema Jugendarbeit informiert werden.
Übergangsbetrieb
Nach dem Ausscheiden des Jugendkulturvereins Provisorium 8 läuft zurzeit ein Übergangs-betrieb. Dieser steht auf den folgenden Grundlagen:
„Kinder und Jugendliche finden in der Stadt Olten gute Bedingungen des Aufwachsens vor. Sie werden so gefördert, dass sie ihre Stärken und Fähigkeiten entfalten und Selbstwirksamkeit erleben können und dass die Chancengerechtigkeit erhöht wird.“ (Aus Konzept Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten, 2016).
Für die Oltner Jugendarbeit brauchte es nach dem Rückzug des ehemaligen Trägervereins JugendKulturhaus Provisorium 8 eine Übergangslösung „Jugendarbeit Olten 2017“, bis auf der Basis des Projekt-Schlussberichts „Kinder-, Jugend- und Familienförderung“ ein neues Konzept für die Oltner Jugendarbeit greifbar ist.
Eckpunkte der Zwischenlösung:
• Der Stadtrat und die Direktion Bildung und Sport erachten die Jugendarbeit als wichtiges Element innerhalb der Kinder-, Jugend- und Familienförderung.
• Es soll keine Lücke im Leistungsangebot entstehen.
• Die Räume an der Rötzmatt 8 werden durch die Jugendarbeit Olten 2017 genützt.
• Die Führung des Angebotes Jugendarbeit Olten 2017 (insbesondere Personal und Finanzen) wird durch die Direktion Bildung und Sport wahrgenommen.
• Für die fachliche Leitung wird Schulsozialarbeiter P. Gemperle eingesetzt.
• Die operativen Leistungen werden durch flexibel einsetzbare Freelancer erbracht.
• Die Direktion Bildung und Sport definiert für die Jugendarbeit Olten 2017 Leistungsfelder.
• Die Leistungen werden gemäss den professionellen Grundlagen der offenen Jugendarbeit erbracht.
• Im Budget 2017 hat die Direktion Bildung und Sport ein Übergangsbudget eingesetzt (3420.3636.00, SFR 121‘000.-).
Neues Konzept
Im Projekt «Kinder-, Jugend- und Familienförderung», das die Direktion Bildung und Sport 2016 durchführte, wird das weitere Vorgehen für den Bereich der Jugendarbeit umschrieben. Auf dieser Basis läuft gegenwärtig die Konzeptarbeit.
Ausgangslage
In der Stadt Olten bestehen eine Reihe von guten Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche, die vom Robi Spielplatz über die Sportvereine und Jugendverbände bis hin zur Trendsportanlage und kommerziellen Angeboten reichen. Die Anbieterinnen und Anbieter scheinen eine qualitativ gute Arbeit zu leisten, bislang aber untereinander wenig vernetzt zu sein (vgl. Kap. 3.1).
Auf Ende des Jahres 2016 löst sich der Trägerverein der Offenen Jugendarbeit in der Stadt Olten auf, was Folgeentscheide zur weiteren Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit erforderlich macht, um den Fortbestand dieses Angebotes auch mittel- und längerfristig zu gewährleisten. Damit verbunden ist auch die Schaffung von aktuellen konzeptionell-strategischen Grundlagen für die Offene Jugendarbeit in der Stadt Olten.
Strategische Ziele
Kinder und Jugendliche leben gern in der Stadt Olten und können ihre eigenen kulturellen Ausdrucksformen pflegen und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen.
In ihrer Freizeit stehen Kindern und Jugendlichen bedürfnisgerechte und vielfältige Freizeitangebote und -orte sowie Ansprechpersonen zur Verfügung, die ihnen auch Mitwirkungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten eröffnen und damit die Übernahme von Verantwortung und Entscheidungsmacht ermöglichen.
Kinder und Jugendliche finden in der Stadt Olten genügend niederschwellige Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume, um sich entfalten und ihrer unterschiedlichen Kultur Ausdruck verleihen zu können.
Bei wichtigen Entscheiden und bei Themen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, werden die Interessen der Kinder und Jugendlichen durch kinder- und jugendgerechte Partizipationsprozesse angemessen berücksichtigt.
Zentrale Massnahmen
• Die Stadt Olten übernimmt die strategische Führung und die Koordination des Freizeit- und Partizipationsbereiches und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen, in-dem sie die Steuerung dieser Angebote verstärkt. Damit verbunden ist die verstärkte Vernetzung der bestehenden Akteure, die Koordination der verschiedenen Angebote (vgl. Kap. 3.1)
• Künftig soll die Offene Jugendarbeit von der Stadt Olten selbst getragen werden und organisatorisch bei der Stadtverwaltung in Olten angegliedert werden - wie dies beispielsweise bereits in den Bereichen der Schule Olten und der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung der Fall ist.
• Eine wichtige Leistung ist die Bearbeitung von Fragen der Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittsthema: In der Politik und Verwaltung (von der Stadtplanung bis zu Fragen der Integration oder der Schulwege) sollen u.a. die Anliegen und die Sichtweisen der Kinder und Jugendlichen vertreten und hierzu angemessene Formen der Mitwirkung junger Menschen in Olten genutzt werden.
• Erarbeitung bedarfsorientierter konzeptionell-strategischer Grundlagen für die Offene Jugendarbeit in Olten.
• Die Schaffung von bedarfsgerechten Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Vorschlag („Volksmotion“) betr. neues Schulhaus Kleinholz
Der Stadtrat wird beauftragt, innerhalb Jahresfrist eine Vorlage für den Bau des Primarschulhauses Kleinholz auszuarbeiten und diese zur Abstimmung zu bringen. Dazu sollen die Planungs- und Projektierungsarbeiten, welche für das Jahr 2013 geplant waren, unverzüglich fortgesetzt und ein baureifes Projekt ausgearbeitet werden.
Der Vorschlag wurde am 23. Mai 2013 eingereicht und gemäss Antrag des Stadtrates als dringlich überwiesen.
Der Vorstoss steht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Motion Schulraumplanung vom 26. März 2009. Der Bedarf für ein neues Schulhaus auf der linken Aareseite, das die Schülerzunahme in den Entwicklungsgebieten Kleinholz, Bornfeld und Olten Südwest aufnehmen kann, ist beim Stadtrat weiterhin unbestritten und deckt sich mit den Anliegen der Volksmotion.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Investitionsplanung hatte der Stadtrat ursprünglich angesichts der Finanzknappheit die Priorität eines Schulhaus-Neubaus zurückgestuft. Es sollte in erster Linie der bestehende Schulraum bis an die Kapazitätsgrenzen genutzt werden. Diese Kapazitätsgrenzen sind nun erreicht.
Mit Beschluss vom 20. Februar 2017 hat der Stadtrat die Firma Kontextplan mit der Erstellung eines auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmten Berichts zum Schulraumbedarf beauftragt:
• Kurz- mittel- und langfristige Planung des Schulraumbedarfes für alle Schultypen (inkl. Musikschule, Turnhallen) inkl. Tagesstrukturen
• Standortfrage (Kleinholz / Olten Südwest) mit Einbezug der Museumsplanung im Zusammenhang der weiteren Nutzung des Schulhauses Hübeli
• Aussagen zu den Ausbaupotentialen der bestehenden Schulstandorte
• Bauweise eines neuen Schulhauses – Überprüfung von Verlegungsmöglichkeiten
• Bezug zur Sportstättenplanung
• Grobkostenschätzung (+/- 25%)
Kontextplan hat dem Stadtrat am 12. Juni 2017 den Schlussbericht vorgelegt: Er enthält die Herleitung des Handlungsbedarfs, die Lösungskonzeption, die sich daraus ergebenden Mass-nahmen, den darauf abgestimmten Finanzplan und Schlussfolgerungen mit Empfehlungen. Darin wird explizit auf die Thematik „Primarschulhaus Kleinholz“ eingegangen.
Der Stadtrat hat nun die Schulraumplanung in den Finanzplan aufgenommen und wird aus der Gesamtschau die strategischen Entscheide zur Sicherstellung eines ausreichenden und qualitativ guten Schulraumangebots fällen. Er beabsichtigt in diesem Rahmen, Parlament und Volk eine Vorlage für die Erstellung von neuem Schulraum auf dem Areal neben der Stadt-halle im Kleinholz zu unterbreiten.
Motion Trudy Küttel (SP) und Mitunterzeichnende betr. Tagesstrukturen an den Oltner Kindergärten und Volksschulen
Der Stadtrat wird beauftragt, möglichst bald dem Gemeindeparlament Bericht und Antrag zu unterbreiten zur Realisierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten, Tagesstrukturen während der Schul- und Ferienzeit für die Kinder und Jugendlichen an den Oltner Kindergärten und Volksschulen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu bewilligen.
Die Motion wurde am 20. August 2005 eingereicht und vom Gemeindeparlament am 21. Mai 2006 überwiesen.
Die Direktion Bildung und Sport hat im Schuljahr 2016/2017 einen Pilotversuch mit den Tagesstrukturen Olten Ost an der Engelbergstrasse 41 gestartet und wird diesen im Schuljahr 2017/2018 fortführen. Weiter bieten zwei Horte entsprechende Angebote während der Schul-zeit aber auch in den Ferien an. Die definitive Einführung der Finanzierung von schulergänzender Kinderbetreuung soll mit dem Kinderbetreuungsreglement auf entsprechende rechtliche Grundlagen gestellt werden. Die Einführung der Finanzierung und der Ausbau der schul-ergänzenden Angebote ist auf Schuljahr 2018/2019 geplant.
Das Parlament hat an seiner Sitzung vom 24. September 2015 einen zweijährigen Pilotversuch mit Betreuungsgutscheinen für Kinderkrippen und Tagesfamilien beschlossen. Dieser verlief positiv und der Stadtrat beantragt am 28. September 2017 die definitive Einführung der Subjektfinanzierung mit einigen Verbesserungen gegenüber dem Pilotversuch per 01.01.2018 und damit der Auflösung der bisherigen Objektfinanzierung und des Kindertagesstättenregle-ments aus dem Jahre 2006.
Dies vergangenen zwei Jahre wurden zudem für das Projekt «Kinder-, Jugend- und Familienförderung» genutzt, welches sich in einem von vier Teilbereichen um die Kinderbetreuung kümmerte. Das Dokument der FHNW liefert nun die Leitlinien und Schwerpunkte für die Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Olten.
Ausgangslage
Aktuell bestehen in der Stadt Olten professionell geführte Krippen und Horte sowie Mittags-tisch- und Nachmittagsbetreuung. Die Stadt Olten unterstützt die Familien im Kinderbetreuungsbereich bisher durch Beiträge an Krippen und Horte (Objektfinanzierung) und seit dem 1. Januar 2016 mit einer Subjektfinanzierung (einkommensabhängige Betreuungsgutscheine) der Krippen und durch einen Austausch mit den Anbieterinnen und Anbietern der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ist nicht nur ein Anliegen der Familien: Die Ermöglichung des beruflichen Wiedereinstiegs ausgebildeter Personen wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot ist deshalb ein positiver Faktor für die Wirtschaft. Bereits heute unterstützen einzelne Unternehmen die familien- ergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Olten, was die Stadt Olten ausdrücklich begrüsst.
Von Seiten der Eltern werden längere und flexiblere Kinderbetreuungsangebote gewünscht (Tagesstrukturen an der Volksschule als Option, Hausaufgabenhilfe und Mittagstische bei allen Altersgruppen, Betreuung während der Schulferien, Modularisierung der Angebote).
Strategische Ziele
• Familien, die in der Stadt Olten wohnen, können auf eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zurückgreifen, die es Eltern erlaubt, Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren.
• Es bestehen nachhaltige Finanzierungsmodelle, die den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien angepasst sind.
• Die Massnahmen im Bereich der frühen Förderung sind mit den Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vernetzt.
• Es wird nach Kooperationsformen mit Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Olten gesucht, welche sich aus Eigeninteresse an diesen familien- und allenfalls schulergänzen-den Kinderbetreuungsangeboten beteiligen.
Zentrale Massnahmen
• Die qualitativ hochstehende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird von der Stadt Olten aktiv (mit-)gesteuert. Dies z.B. durch Vereinbarungen mit den Anbietern/Anbieterinnen oder Qualitätssicherungsmassnahmen der Angebote.
• In enger Zusammenarbeit mit der Schule, den bestehenden Anbietern und den Wirtschaftsunternehmen wird nach neuen Kooperationsformen und einer Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten gesucht (z.B. Formen der Kinderbetreuung während der Schulferien).
• Die einkommensabhängigen Finanzierungsmodelle sollen so gestaltet sein, dass es Mittelschichtsfamilien möglich ist, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanzieren zu können. Ein (Wieder-)Einstieg in den Beruf soll sich für die Familien finanziell lohnen. Diese Ausrichtung entspricht der Logik der Subjektfinanzierung, wie sie in der Stadt Olten angewendet wird.
• Eltern mit geringem Haushaltseinkommen oder in speziellen Lebenslagen sollen in Bezug auf die Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand unterstützt werden, so dass die Kinderbetreuungsangebote für möglichst viele Familien nutz- und bezahlbar sind.
• Die Stadt Olten sucht den Kontakt zur Wirtschaft und kommuniziert die Angebote, die in der Stadt Olten zur Betreuung von Kindern von Mitarbeitenden bestehen. Sie weist die Unternehmen auf die Möglichkeiten hin, wie sich Unternehmen im Bereich der Kinderbetreuung zu Gunsten ihrer Mitarbeitenden engagieren können und welchen Mehrwert dar-aus für die Unternehmen entsteht.
• Neue und innovative Formen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung wer-den gefördert, da sie mögliche Ergänzungen zu den bisherigen Angeboten darstellen. Es wird darauf geachtet, dass diese neuen Angebote fachlichen Standards entsprechen. Dazu soll etwa das Fachwissen der Krippen und Horte oder das Know-how der Fachstelle Integration einbezogen und die Kooperation mit Organisationen gesucht werden, die direkten Kontakt zu möglichen Zielgruppen haben (z.B. Cultibo, Kirchen, Netzwerke).
Es ist zu prüfen, wie hoch ein zusätzlicher Bedarf an sprachlicher Frühförderung von Kindern in der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung ist – und wie dieser gedeckt werden kann (z.B. Spielgruppen, Krippen, Vorkindergarten).
SOZIALES
Postulat Daniel Probst (FDP) und Mitunterzeichnende betr. effizientere und kosten-günstigere Organisation der Sozialhilfe (19.05.16)
Der Stadtrat wird ersucht zu prüfen, wie die Aufgaben der Sozialhilfe, der Vormundschaft und weiteren sozialen Aufgabenstellungen der Einwohnergemeinde unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebung effizienter und damit kostengünstiger als heute organisiert werden können (z.B in einem Zweckverband oder Verein).
Dieser Vorstoss wurde am 17. Dezember 2015 eingereicht und am 19. Mai 2016 überwiesen.
Die Sozialdirektion wartet eine Überprüfung der Sozialregion Oberer Leberberg (Stadt Grenchen) ab. Der entsprechende Bericht wird im Laufe dieses Jahres vorliegen. Die Resultate des Berichtes werden geprüft, sobald dieser veröffentlicht wird. Der Rechtskonsulent der Stadt Olten prüft ferner die möglichen Rechtsformen. Gemäss Gemeindegesetz wäre «in der Regel» für Aufgaben, die von mehreren Gemeinden zusammen erfüllt werden, die schwerfäl-lige Form eines Zweckverbandes zu wählen, was den Bestrebungen des Motionärs zuwider-laufen dürfte. Interessant wäre deshalb die Rechtsform einer gemeinnützigen AG oder einer GmbH. Nach Vorliegen und Prüfen der Ergebnisse wird das Postulat weiterbearbeitet.
Beschluss:
1. Die im Bericht unter Ziffer 2 aufgeführten Vorstösse werden im Sinne der Erwägungen abgeschrieben.
2. Von den Kurzbegründungen über noch nicht erledigte Vorstösse gemäss Ziffer 3 des Berichtes wird Kenntnis genommen.