Inhalt
Postulat Raphael Schär (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende betr. "Nutzung Erneuerbarer Energie"/Beantwortung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 14. August 2017
- Beschreibung
- Am 18. Mai 2017 haben Raphael Schär (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird eingeladen, zu prüfen, ob in Olten im Rahmen von Gestaltungsplänen und Baubewilligungen erneuerbare Energien speziell berücksichtigt werden. So können die An-zahl Liegenschaften, die mit erneuerbarer Wärmeerzeugung versorgt werden, erhöht werden. Unter anderem soll auch geprüft werden, wie dies in den neuen Gestaltungsplan für Olten SüdWest einfliessen kann, damit dort nicht erneut Ölheizungen verbaut werden.
Als Berechnungsgrundlagen sollen die Lebenszykluskosten unter Berücksichtigung der Fördermittel und der Steuerersparnisse berücksichtigt werden. So soll gewährleistet werden, dass nicht die zukünftigen Mieterinnen und Mieter für die erhöhten laufenden Energiekosten durch eine Ölheizung aufkommen müssen.
Das Ziel soll sein, dass Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden so gebaut und ausgerüstet werden, dass ihr Verbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung nahe bei Null liegt.
Begründung:
Die Verwendung von Ölheizungen wiederspricht klar den Schweizer Klimazielen. Zudem ist heute für Neubauten die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung bereits preiswerter als der Einsatz fossiler Energieträger. Dies belegt eine Gegenüberstellung ver-schiedener Energieträger aus dem Jahr 2015 (siehe Graphik unten). Wichtig ist, dass bei der Betrachtung der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt wird.»
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Baudirektor Thomas Marbet den Vorstoss wie folgt:
Die Energiestadt Olten orientiert sich an den nationalen Zielen von EnergieSchweiz. Dabei hängt die Erreichbarkeit der ehrgeizigen Ziele von EnergieSchweiz, neben den stadteigenen Anstrengungen, auch von der kantonalen und nationalen Energiepolitik und der entsprechen-
den Gesetzgebung ab. Es darf an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass das eidgenössische Stimmvolk am 21. Mai 2017 das revidierte Energiegesetz angenommen hat. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die ein-heimischen erneuerbaren Energien stärken. Dieses neue Energiegesetz wird sich in absehbarerer Zeit auch in der übergeordneten Gesetzgebung abbilden.
Auf der städtischen Ebene muss unterschieden werden zwischen dem Nutzungsplan- und Baugesuchverfahren.
Im Baugesuchsverfahren kann die spezielle Berücksichtigung von erneuerbaren Energien nur im niederschwelligen Bereich angewendet werden. Explizit ausgedrückt heisst dies, die Stadt Olten kann insbesondere im Bereich der Energieberatung tätig werden. Die «a.en- Energieberatung» (Aare Energie AG) bietet bereits heute eine unabhängige «Vor-Ort-Beratung» an und beantwortet alle Fragen zu den Themen «Erneuerbare Energie» und «Energieeffizienz». Vor-schriften und Auflagen betreffend erneuerbaren Energien, welche über die übergeordnete Gesetzgebung (Bund, Kanton) hinausgehen, können nicht im Baubewilligungsverfahren verfügt werden, sondern müssen im Zonenplan und dem zugehörigen Zonenreglement der Stadt Olten umgesetzt werden. Das heisst explizit, im Rahmen der anstehenden Revision der Ortsplanung samt dem üblichen Nutzungsplanverfahren – mit öffentlicher Auflage und Ein-sprachemöglichkeit - werden die Ergebnisse durch Zonenvorschriften grundeigentümerver-bindlich rechtskräftig festgelegt. Selbstverständlich bedarf eine allfällige Festlegung von Vorschriften und Auflagen betreffend erneuerbaren Energien im neuen Zonenplan und dem zu-gehörigen Zonenreglement vorgängig eine breite politische Debatte.
Im Gestaltungsplanverfahren (Nutzungsplanverfahren) können im Dialog mit der betroffenen Grundeigentümerin spezielle Vorschriften betreffend erneuerbaren Energien grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Als Beispiel sei hier der Gestaltungsplan «Bornfeld – Erli-matt» erwähnt, wo für die Wärmeversorgung des gesamten Entwicklungsgebietes Bornfeld / Erlimatt / Kleinholz ein Wärmeverbund realisiert werden konnte, bei welchem primär Pellets als Energieträger eingesetzt werden. Die Anschlusspflicht an den vorgenannten Wärmeverbund ist im Gestaltungsplan vorgeschrieben und daher grundeigentümerverbindlich. Die Heiz-zentrale ist zudem so dimensioniert, dass auch weitere Gebiete im Kleinholz mit Fernwärme versorgt werden können. Seit einiger Zeit ist auch die städtische Stadthalle Kleinholz an diesen Wärmverbund angeschlossen.
Bei der Überarbeitung des Gestaltungsplanes Olten Südwest ist man bezüglich dem Einsatz von erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung mit der Grundeigentümerin bereits im Gespräch.
Im Sinne der Erwägungen und der getroffenen Abklärungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und als erfüllt abzuschreiben.
Zugehörige Objekte
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