Inhalt
Stadtkanzlei, Gesuch um frühzeitige Pensionierung, Stellenbesetzung und Freigaben zur Wiederbesetzung/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 25. September 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 8. September 2017 hat die Leiterin der Stadtkanzlei und Stadtschreiber-Stellvertreterin ihr Gesuch um frühzeitige Pensionierung per 31. Oktober 2018 eingereicht. Sie ist seit 28 Jahren in verschiedenen Funktionen in der Stadtverwaltung Olten tätig, seit 1997 als Leiterin Stadtkanzlei. Bereits an dieser Stelle sei ihr herzlich für die geleisteten Dienste gedankt.
Die Leitung der Stadtkanzlei ist eine wichtige Scharnierstelle innerhalb der Verwaltung, aber auch im Verhältnis zu Stadtrat und Gemeindeparlament. Sie ist ferner sehr wesentlich bei der Vorbereitung der Wahlen und Abstimmungen und bildet auch die zentrale Stelle für die Lernendenausbildung. Sie hat ferner die Funktion als Records-Management-Verantwortliche/r der Direktion Präsidium. Hinzu kommt die Stellvertretung des Stadtschreibers, insbesondere im Bereich Kommunikation. Es steht daher ausser Frage, dass diese Funktion wieder im gleichen Umfang besetzt werden muss.
2. Erwägungen
Bereits im Juli 2015 konnte mit Andrea von Känel Briner eine potentielle Nachfolgerin angestellt und im Sinne einer Kaderplanung und eines möglichst reibungslosen Übergangs auf die Aufgabe als Leiterin Stadtkanzlei vorbereitet werden. Die Direktion Präsidium beantragt daher, die freiwerdende Stelle der Leiterin der Stadtkanzlei und Stadtschreiber-Stellvertreterin zu 100% in LK 22 mit Andrea von Känel Briner zu besetzen. Der Amtsantritt soll per 1. Mai 2018 erfolgen, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden kann.
Dadurch wird die bisherige Stelle als Sachbearbeiterin Stadtkanzlei zu 60% in Lohnklasse 11 frei. Auch hier ist die Stadtkanzlei auf eine Wiederbesetzung angewiesen, nachdem seit 2013 die personelle Besetzung in der Stadtkanzlei von ursprünglich 360% um einen Drittel auf 240% reduziert worden ist. Gerade die laufende Digitalisierung sorgt zwar für eine Reduktion beim Materialaufwand, anderseits müssen die entsprechenden Hilfsmittel auch mit Daten «gefüttert» werden, was neben der Stellvertretung der Leitung einen der Schwerpunkte der neu zu besetzenden Stelle bilden wird.
3. Finanzielle Konsequenzen
Da die Stellendotierungen im bisherigen Rahmen weitergeführt werden, entstehen keine Mehrkosten.
Beschluss:
1. Das Gesuch der Leiterin Stadtkanzlei um frühzeitige Pensionierung per 31. Oktober 2018 wird unter bester Verdankung der langjährigen Dienste genehmigt.
2. Die freiwerdende Stelle (100% in LK 22) wird per 1. Mai 2018 zur Wiederbesetzung freigegeben.
3. Als neue Leiterin Stadtkanzlei und Stadtschreiber-Stellvertreterin zu 100% in LK 22 wird Andrea von Känel Briner, bisher Sachbearbeiterin Stadtkanzlei zu 60% in LK 11, per 1. Mai 2018 angestellt.
4. Die freiwerdende Stelle 60% Sachbearbeitung Stadtkanzlei in LK 11 wird zur Wiederbesetzung per 1. Mai 2018 freigegeben.
5. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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