Inhalt
Erweiterung Spezieller Teilbebauungsplan "Chorherrenhäuser"/Freigabe zur Planauflage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. September 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Firma Bernheim plant im südlichen Teil ihres Grundstückes GB Olten Nr. 396 anschliessend an das Hauptgeschäft an der Kirchgasse einen Erweiterungsbau.
Das Grundstück liegt teilweise in der Altstadtzone, in der Schutzzone und in der Kernrandzone. Grösstenteils ist das Grundstück mit dem Nutzungsplan «Chorherrenhäuser» aus dem Jahr 1978 überlagert.
Um die Erweiterungsabsichten der Grundeigentümerin rechtlich zu sichern, wird der Perimeter des Speziellen Teilbebauungsplans «Chorherrenhäuser» erweitert und die Bebauungs¬möglichkeiten angepasst.
Städtebauliche Studie
Die Chorherrenhäuser aus dem frühen 18. Jahrhundert, mit zahlreichen Um- und Neubauten aus dem 19./20. Jahrhundert treffen auf Gebäude aus den 20-er Jahren.
An der Schnittstelle liegt das Ersatz- und Erweiterungsbauvorhaben Bernheim.
Dieser ortsbaulich sensible Ort verlangt nach einer sorgfältigen städtebaulichen Auseinandersetzung mit der gewachsenen Struktur. Es ist in erster Linie nicht eine architektonische Aufgabe, sondern eine Frage der städtebaulichen Integration.
Dazu hat das Büro KCAP, Zürich, im Auftrag der Grundeigentümer das Papier «Städtebauliche Skizzen» erarbeitet, welches eine Grundlage für die zu erarbeitende Nutzungsplanung darstellt.
Nutzungsplan
Das Planwerk, (Situation, Schnitte, Ansichten, Mst. 1:500) bildet das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Planverfassenden, Altstadtkommission und Baudirektion ab.
Die 1-, 2- und 3-geschossigen Baufelder beschreiben die maximalen Volumen.
Der 3-geschossige Verbindungsbau zwischen Kirchgasse 17 und Kirchgasse 25 wird im gleichem Volumen ersetzt und die Hofbauten neu aufgebaut und erweitert.
Die Erweiterung des Nutzungsplans sieht ein gesamtes, maximales Volumen der Hofbebauungen von 3'760 m3 vor. Aktuell sind davon 1'815 m3 konsumiert.
Die Volumenerhöhung ergibt sich aus der Vorprojektstudie, welche eine – gemäss Aussagen der Bauherrschaft – für den Betrieb des Modegeschäftes notwendige Verkaufsfläche ermöglicht. Die Volumenerhöhung wird von der Altstadtkommission und der Baudirektion als verträglich erachtet. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Qualitätskriterien für Gebäude und Umschwung, welche in den Sonderbauvorschriften aufgelistet, eine Grundlage für das Baubewilligungsverfahren sind.
Information und Mitwirkung
Für das Informations- und Mitwirkungsverfahren ist das Dossier vom 1. Juli bis 2. September 2016 im Stadthaus öffentlich aufgelegen. Am 23. August 2016 hat die Baudirektion zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Stadthaus eingeladen. Fachleute der Baudirektion und der Planungsverantwortlichen sowie die Grundeigentümerin stellten das Projekt vor und beantworteten die Fragen der 11 anwesenden Personen.
Im Nachgang sind der Planbehörde innert Frist 3 schriftliche Mitwirkungsbeiträge eingegangen. Die Eingaben betrafen Anliegen zur Bauausführung (Lärm, Rissprotokoll, Zugänglichkeit). Eine Eingabe bemängelte die Grösse der Baufelder bzw. den Abstand zum Nachbarhofgebäude. Die dritte Eingabe betraf baurechtlich Fragen. In der Folge wurde das Planwerk korrigiert.
Altstadtkommission
Die Altstadtkommission hat sich mehrmals mit dem Geschäft befasst und zusammen mit der Baudirektion die Entwicklung des Projektes eng begleitet.
Anlässlich der Sitzung vom 22. August 2017 hat die Altstadtkommission dem Stadtrat empfohlen, das Planwerk zu publizieren.
Kantonale Vorprüfung
Mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beurteilt das Kantonale Amt für Raumplanung die vorliegende Erweiterung des Speziellen Teilbebauungsplans «Chorherrenhäuser» als recht- und zweckmässig.
Beschluss:
1. Die Erweiterung des Speziellen Teilbebauungsplans «Chorherrenhäuser», RRB Nr. 5391 vom 29. September 1978, wird zur Planauflage freigegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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