Ausgangslage
Im Jahr 1999 wurden östlich der Stadthalle Garderoben- und Duschcontainer aufgestellt. Diese Container dienten dazu, das damalige Defizit der Garderoben mit entsprechenden Duschanlagen auf den Sportanlagen Kleinholz zu entschärfen. Vor rund 10 Jahren konnten auf den Sportanlagen Kleinholz westlich des Tribünengebäudes neue Sportlergarderoben errichtet werden. Damit konnte das Defizit der Garderoben mit entsprechenden Duschen und Toiletten in den Kleinholzanlagen behoben werden.
Die im Jahre 1999 östlich der Stadthalle aufgestellten Garderoben- und Duschcontainer haben ihre Lebensdauer bei weitem erreicht (die Lebensdauer eines üblichen Stahlcontainers beträgt durchschnittlich 12 bis 13 Jahre) und sind sowohl aus hygienischen Gründen wie auch Sicherheitsgründen nicht mehr benutzbar und sollen deshalb unverzüglich rückgebaut werden.
Ein Ersatz der Garderobencontainer ist momentan aus Kapazitätsgründen nicht erforderlich. Zudem stehen in naher Zukunft im Bereich östlich der Stadthalle grundlegende Veränderungen sowohl bezüglich der Schulraumplanung, wie auch der Sportstättenplanung an, was den Ersatz der heutigen Garderoben- und Duschcontainer auch aus finanzieller Sicht nicht rechtfertigen würde.
Kosten
• Demontage und Abtransport, Entsorgung Fr. 6’000.00
• Elektro-Wasser Zu - und Ableitungen ausgraben,
Schächte entfernen, Gräben auffüllen, verdichten
inkl. Materiallieferung Fr. 3'000.00
• Rückbau Elektroanschluss Fr. 2’000.00
• Rückbau Wasserzuleitung auf Frosttiefe Fr. 1'500.00
• Belagsergänzungen bei Gräben und Fundamenten Fr. 5’000.00
• Bauleitung durch Baudirektion Hochbau Fr. 0.00
• Unvorhergesehenes Fr. 2'500.00
Total Rückbau inkl. MwSt. Fr. 20’000.00
Da der Rückbau der Garderoben- und Duschcontainer, Kleinholzweg 51, unvorhergesehen ist, wurde der Betrag von CHF 20'000.00 nicht budgetiert. Es ist deshalb ein Nachtragskredit von CHF 20'000.00 z.G. Konto Nr. 3410.3144.00 notwendig.
Beschluss:
- Der Rückbau der Garderoben- und Duschcontainer, Kleinholzweg 51, wird genehmigt.
- Der Nachtragskredit zugunsten Konto-Nr. 3410.3144.00 von CHF 20‘000.00 wird bewilligt.
- Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.