Inhalt
Stelle Gärtner oder Gärtnerin/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. September 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 14. August 2017 hat eine Gärtnerin ihre Stelle auf den 31. Oktober 2017 gekündigt, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Mit dieser Kündigung kommt es zu einer Vakanz von 100 % im Bereich der Gärtnerei des Werkhofs Olten.
Erwägungen
Damit die Dienstleistungen im Bereich Gärtnerei aufrecht erhalten werden können, ist es unerlässlich, die frei werdende Stelle wiederum zu 100 % zu besetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Gärtner/die Gärtnerin ist in der Lohnklasse 9 eingereiht. Die Lohnkosten für die beantragte Wiederbesetzung (100 %) sind im Budget vorgesehen.
Beschluss:
1. Von der Kündigung des Anstellungsverhältnisses einer Gärtnerin wird Kenntnis genommen.
2. Die Stelle eines Gärtners/einer Gärtnerin, 100 %, Lohnklasse 9, wird zur Wiederbesetzung per 1. November 2017 freigegeben. Die Stelle wird auf der Homepage der Stadt Olten wie auch auf der Homepage des Werkhofs publiziert.
3. Die Baudirektion wird in Zusammenarbeit mit dem Personaldienst mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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