Inhalt
Architekt Baudirektion, Pensionierung/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 28. August 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Der Architekt Baudirektion hat per 30. September 2018 gekündigt. Er macht damit von der Möglichkeit der freiwilligen Pensionierung ab dem 60. Altersjahr Gebrauch (Personalverordnung, Art. 12, Absatz 2).
Der / die «Architekt/in Baudirektion» ist als Projektleiter/in im Wesentlichen für die Koordination und Abwicklung von Nutzungsplan- und Sondernutzungsplanverfahren, die Erarbeitung der dabei nötigen städtebaulichen Grundlagen und die Organisation der Mitwirkungsverfahren zuständig. Zu den weiteren Hauptaufgaben dieser Funktion zählen die architektonische Beratung des städtischen Bauinspektorats, der Bauherrschaften sowie der Altstadt- und Baukommission. Dies, vor allem bei städtebaulich relevanten Bauvorhaben, bei Bauprojekten an erhaltenswerten Kulturobjekten (Altstadtzone) und bei Baugesuchen in den im Zonenplan festgelegten Siedlungseinheiten. Das Verfassen von Berichten / Anträgen, Stellungnahmen und Vernehmlassungen stellen weitere anspruchsvolle Aufgaben dar. Schliesslich ist der «Architekt Baudirektion» in den Bereichen Stadtplanung, Stadtgestaltung und Verkehrsplanung auch ein geschätzter (interner) Ansprechpartner für den Stadtplaner.
Erwägungen / Wiederbesetzung
Bei der Baudirektion bzw. bei der Abteilung Hochbau standen in jüngster Vergangenheit respektive stehen in naher Zukunft verschiedene personelle Veränderungen an:
Das wellenartige Ausscheiden von Wissensträgern innerhalb der Baudirektion / des Hochbauamtes stellt ein nicht unerhebliches operatives Risiko dar. In Kenntnis der besonderen personellen Situation hat der Stadtrat denn auch in einem ersten Schritt im Falle der Stelle des / der «Leiters / Leiterin Baudirektion» einer (vorzeitigen) Wiederbesetzung per 1. März 2018 zugestimmt.
Um auch im Falle der Funktion des «Architekten Baudirektion» möglichst viel Know-how in der Verwaltung halten bzw. um einen gewissen Wissenstransfer ermöglichen zu können, soll der / die Nachfolger/in vorzeitig auf den 1. April 2018 angestellt werden.
Beschluss:
1. Die Pensionierung infolge vorzeitigen Ruhestands des Architekten Baudirektion per 30. September 2018 wird genehmigt.
2. Die Stelle «Architekt/in Baudirektion», 100 %, Lohnklasse 25, wird per 1. April 2018 zur Wiederbesetzung freigegeben.
3. Die Baudirektion, die Finanzverwaltung sowie der Rechts- und Personaldienst werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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