Inhalt
Zusätzlicher administrativer Support für Schulleitungen/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Juni 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 19. Januar 2015 und auf Grund einer dringlichen Motion der CVP/EVP/GLP-Fraktion wurde das Pensum der Schulleitung Sek I um 77 Stellenprozent auf 95% reduziert. Mit dem SRB113 vom 8. Mai 2015 hat der Stadtrat 20 Stellenprozente administrative Unterstützung befristet auf zwei Jahre für die Sek I genehmigt.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 29. August 2016 wurde das Konzept geleitete Schulen überarbeitet. Das überarbeitete Konzept wurde anschliessend dem Gemeindeparlament zur Kenntnis gebracht.
2. Erwägungen
Die administrative Unterstützung an der Sek I hat sich in den zwei Jahren sehr bewährt. Dabei werden administrative Aufgaben durch eine Mitarbeiterin der Schuldienste erledigt, welche damit die Schulleitung entlastet bzw. der Schulleitung die Möglichkeit gibt, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass auch die Schulleitungen der vier Standorte für Primarschule und Kindergarten die gleichen Aufgaben und denselben Bedarf bezüglich Entlastung von administrativen Aufgaben haben. Dafür sollen 20 Stellenprozente für eine andere Mitarbeiterin der Schuldienste zur Verfügung gestellt werden.
Die 20 Stellenprozente für die Sek I und die 20 Stellenprozente für die Primarschulen und Kindergärten sollen unbefristet freigegeben werden und durch bisherige Mitarbeiterinnen der Schuldienste besetzt werden. Dies hat den Vorteil, dass bestehende Arbeitsbeziehungen und Fachwissen genutzt werden können. Die 40 Stellenprozente stammen aus dem bewilligten Pensenpool Schuldienste und sind aufgrund von Mutationseinsparungen kostenneutral.
Folgende Aufgaben gehören zum Arbeitsinhalt:
Vor Ort:
• Unterstützung der SL bei Anlässen
• Telefondienst, Briefpost, Pakete, Kurier, LP-Fächli und Emails zuteilen
• Erteilen von administrativen Auskünften und Verbindungen an Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erwachsene, die persönlich im Schulleitungsbüro vorsprechen
• SUS-Administration von z.B. SF-Triage, Schülerdossiers, Schülerausweise etc
Im Stadthaus:
• Interne Rechnungs- und Budgetkontrolle
• Verfassen von Verfügungen und Briefen
• Digitalisierung von z.B. Flipcharts und Dokumenten
• Auslösen, Durchführen und Auswerten der Umfragen gemäss Jahresplanung (Projektwoche Berufswelt, Schneesportlager, Aktivitätenwoche, Wahlfachumfrage, interne Evaluationen, Pensen- und Stundenplanbefragungen der LP)
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die 20%-Anstellung administrative Entlastung für die Sek I ab 01.08.2017 (CHF 7‘400 + 20% Sozialleistungen) sind total CHF 8‘880 budgetiert und deshalb ist kein Nachtragskredit notwendig.
Für die 20%-Anstellung administrative Entlastung für die Primarschule und Kindergarten im Jahre ab 01.08.2017 (CHF 5’900 + 20% Sozialleistungen) sind total CHF 7’100 notwendig. Es ist aufgrund von Mutationsgewinnen kein Nachtrag notwendig im Jahr 2017.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt ab 01.08.2017 zwei unbefristete 20%-Anstellungen als administrative Sachbearbeiterin für die Sek I in der Lohnklasse 11 sowie als administrative Sachbearbeiterin für die Primarschulen und Kindergärten.
Einer Mitarbeiterin wird neu ein unbefristeter Anstellungsvertrag mit 80% (60+20) ausgestellt. Die bisher befristeten 20% werden somit in eine unbefristete Anstellung umgewandelt.
Einer weiteren Mitarbeiterin wird vom 01.08.-31.12.2017 ein befristeter Vertrag von 20% ausgestellt. Ab 01.01.2018 wird unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament neu ein unbefristeter Anstellungsvertrag mit 100% ausgestellt.
Es sind aufgrund von Mutationsgewinnen keine Nachtragskredite notwendig.
Der Personalaufwand ist bereits so in das Budget 2018 aufgenommen worden.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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