Inhalt
Werkhof, Stelle Mechaniker/Schlosser/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. Juni 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage und Erwägungen
Ein Mechaniker hat seine Stelle beim Werkhof auf den 31. August 2016 gekündigt. Seither besteht in der Werkstatt des Werkhofs Olten eine Vakanz von 100 %.
Mit der Wiederbesetzung dieser Stelle wurde bewusst zugewartet. Es ging darum, die Arbeits- und Auslastungssituation in der Werkstatt zu überprüfen und auszuwerten.
Der Maschinenpark muss ständig gewartet und Fahrzeuge müssen bei einem Defekt sofort repariert werden. Es hat sich während der vergangenen Monate gezeigt, dass diese Arbeiten – mit nur einem Mechaniker zu 100 % (an Stelle der bewilligten 200 %) – nicht speditiv und korrekt ausgeführt werden können. Der Schlosser (ebenfalls gelernter Mechaniker) musste in der Werkstatt häufig aushelfen und dies führte wiederum zu Verzögerungen in der Schlosserei.
Eine andere Werkhofgruppe – Bau und Unterhalt – ist personell auch eher unterbesetzt. Die Gründe dafür sind mannigfaltig, unter anderem das ständig wachsende Stadtgebiet sowie die Anforderungen an diese Gruppe, die stets zunehmen. Nicht zuletzt und vor allem aber auch, da in dieser Gruppe aufgrund der Sparmassnahmen zwei Abgänge nicht mehr ersetzt wurden.
Damit die Dienstleistungen sowohl in der Werkstatt wie auch im Werkhof insgesamt aufrecht erhalten werden können, ist es zwingend notwendig, die Stelle des Mechanikers wiederum zu 100 % zu besetzen. Der künftige Mitarbeiter soll aber etwas universeller einsetzbar sein, in der Haupttätigkeit einerseits als Mechaniker, aber andererseits bei Bedarf auch in der Schlosserei oder in der Gruppe Bau und Unterhalt.
Finanzielle Auswirkungen
Der Mechaniker/Schlosser ist in der Lohnklasse 9 eingereiht. Die Lohnkosten für die beantragte Wiederbesetzung (100 %) sind im Budget vorgesehen.
Beschluss:
1. Die Stelle eines Mechanikers/Schlossers, 100 %, Lohnklasse 9, wird zur Wiederbesetzung per sofort freigegeben. Die Stelle wird auf der Homepage der Stadt Olten wie auch auf der Homepage des Werkhofs publiziert.
2. Die Baudirektion wird in Zusammenarbeit mit dem Personaldienst mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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