Inhalt
Velo-Gegenverkehr Waldheim/Aufhebung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. Mai 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit der Netzpflege wurde an einer Arbeitsgruppensitzung Lichtsignalanlagen (ALSA-Sitzung) die Situation am Knoten Knoblauchweg diskutiert. Die Einbahnstrasse Waldheim wurde für den Veloverkehr in die Gegenrichtung freigegeben, wodurch Radfahrende auf diesem Ast ungesteuert in den gesteuerten Knoten einfahren können. Durch das Amt für Verkehr und Tiefbau wurde nun abgeklärt, dass dies rechtlich und sicherheitstechnisch nicht zulässig ist.
2. Situation
Der Knoten der Äste Aarauerstrasse Ost – Knoblauchweg – Waldheim – Aarauerstrasse West – Wald Friedhof wird mit einer Lichtsignalanlage gesteuert, wobei Waldheim als Einbahnstrasse nur eine Knotenausfahrt ist und selber nicht gesteuert wird.
Dadurch, dass auf dem Waldheim der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung bis zum Knoten zugelassen ist, können Radfahrende in den gesteuerten Knoten ungesteuert einfahren. Dies widerspricht der Signalisationsverordnung und dem Zweck einer Lichtsignalanlage gemäss Norm. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist in dieser Mischform als deutlich tiefer einzustufen, als bei einem rein gesteuerten oder sogar einem ungesteuerten Knoten.
3. Fahrroute nach neuer Signalisation
Die Radfahrende können den Waldheim über die offizielle Ausfahrt südwestlich in Richtung Aarauerstrasse verlassen oder über die Einbahnstrasse, welche für den Veloverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist, südlich in Richtung Aarauerstrasse.
4. Massnahmen
Um künftige Konflikte am Knoten zu verhindern, empfiehlt das Amt für Verkehr und Tiefbau eine der nachfolgenden Massnahmen umzusetzen:
- Integration der Velobeziehung Waldheim in die Steuerung. Bei dieser Massnahme würden die Radfahrenden aus Waldheim gesteuert in den Knoten eingebunden werden, müssten jedoch analog zum Waldfriedhof als separate Phase in den Zyklus aufgenommen werden. Nach einer ersten Abschätzung ergäbe dies Investitionskosten von ca. CHF 10'000.00 bis CHF 15'000.00. Die Leistungsfähigkeit des Knoten würde leicht sinken.
- Aufhebung des Velo-Gegenverkehrs auf dem Waldheim ab Haus Nr. 70 bis Knoten Knoblauchweg. Diese Variante wäre kostengünstiger und würde aufgrund des spärlichen Veloverkehrs mehr Sinn ergeben. Zudem wird der Knoten nicht noch mit einer zusätzlichen Lichtsignalanlage belastet.
Beide Varianten wurden bereits an der Koordinationskonferenz Direktion Öffentliche Sicherheit / Baudirektion / Stadtplanung vom 17. November 2016 besprochen. Das Aufheben des Velo-Gegenverkehrs wurde von allen Anwesenden gutgeheissen.
Beschluss:
Gestützt auf § 10 Abs. 1 Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11) werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
1. Aufhebung des Velo-Gegenverkehrs auf dem Waldheim ab Haus Nr. 70 bis Knoten Knoblauchweg.
2. Die Aufhebung des Velo-Gegenverkehrs ist mit Rechtsmittelbelehrung im Oltner Stadtanzeiger zu publizieren (Art. 107 Abs. 2 Signalisationsverordnung [SSV]).
3. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Beschluss des Stadtrats dem Bau- und Justizdepartement zur Genehmigung vorgelegt.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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