Inhalt
Finanzverwalter, Amtsperiode 2017-2021/Wiederwahl
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 1. Mai 2017
- Beschreibung
- Gemäss Art. 132 Gemeindegesetz ist der Finanzverwalter oder die Finanzverwalterin als Beamter bzw. Beamtin zu wählen. Mit der neuen Gemeindeordnung ist die Wahlkompetenz vom Gemeindeparlament auf den Stadtrat übertragen worden. Der derzeitige Amtsinhaber stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Gestützt darauf wird dem Stadtrat
Herr Urs Tanner, Finanzverwalter seit 1. November 2012,
zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2017-2021 vorgeschlagen.
Beschluss:
Herr Urs Tanner, Hofmattring 15, 4417 Ziefen, wird für die Amtsperiode 2017-2021 als Finanzverwalter wiedergewählt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|