Inhalt
Ordnung und Sicherheit, Stv. Bereichsleiter Verkehr/Funktionszulage
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 24. April 2017
- Beschreibung
- Die Bereichsleiterin Verkehr hat ihre Stelle per 30. April 2016 infolge Kündigung verlassen. Die vakante Stelle wurde zur Wiederbesetzung ausgeschrieben und konnte nicht umgehend wiederbesetzt werden.
Die Stelle Bereichsleiter Verkehr war ab dem 31. März 2016 bis zum 31. März 2017, also zwölf Monate, nicht besetzt und die Stellvertretung hatte die Aufgaben des Bereichsleiters Verkehr zu übernehmen. Für die Wahrnehmung anspruchsvollerer Aufgaben soll ihr eine Funktionszulage ausgerichtet werden.
Die Dauer der Ausrichtung einer Funktionszulage bemisst sich wie folgt; von den zwölf Monaten soll abzüglich Probephase für sechs Monate, von Oktober 2016 bis März 2017 eine Funktionszulage ausgerichtet werden.
Infolge der im Jahr 2017 drei Monate nicht besetzten Stelle des Bereichsleiters Verkehr ist kein Nachtragskredit erforderlich.
Beschluss:
1. Für die Wahrnehmung anspruchsvollerer Aufgaben in der Funktion als Bereichsleiter Verkehr wird der Stellvertretung eine Funktionszulage von sechs Monaten (Oktober 2016 bis März 2017), monatlich CHF 258.10, Total CHF 1'548.60 bewilligt.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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