Ausgangslage
Die Stadt Olten ist Eigentümerin von Grundstücken im Grenzgebiet Starrkirch-Wil. Diese sind das Wald- und Wiesengrundstück GB Starrkirch-Wil Nr. 177, welches dem Tierpark Mühlitäli zur Verfügung gestellt wurde. Im Weiteren sind es die Grundstücke GB Olten Nrn. 6336 (Wiesland) und 6337 (Wald). Bei allen Grundstücken besteht eine Hochspannungsleitung der Alpiq seit vielen Jahren.
Mit der Erstellung der Anlage wurde den Grundeigentümern eine Entschädigung bezahlt, welche periodisch immer wieder fällig wird. Das war nun im Jahr 2014 der Fall.
Im Weiteren hat die Alpiq ein zusätzliches Datenübertragungskabel installiert, welches eine neue Dienstbarkeit erfordert.
Die Vertragsentwürfe liegen vor. Die Entschädigung für die bestehende Dienstbarkeit ist für weitere 25 Jahre vorgesehen und beträgt CHF 2'356.00. die Ansätze richten sich nach Empfehlungen diverser Organisationen und sind in der Vereinbarung detailliert aufgelistet.
Die Entschädigung für die neue Dienstbarkeit für das Datenübertragungskabel ist ebenfalls im dafür vorliegenden Vereinbarungsentwurf aufgelistet und beträgt CHF 599.00 für 25 Jahre.
Die Baudirektion beantragt die Genehmigung der beiden Vereinbarungen in der vorliegenden Form.
Für die Unterzeichnung aller notwendigen Unterlagen sollen Adrian Balz, Leiter Baudirektion, und Urs Kissling, Leiter Tiefbau, bevollmächtigt werden.
Beschluss:
1. Die Vereinbarungen
- a.vag "Eng - Goe/40 Leitung: Enge - Goesgen 50 kV" (2 Seiten)
- a.vag "Eng – Goe/40a Leitung: Enge – Goesgen 50 kV" (4 Seiten)
werden genehmigt.
2. Adrian Balz, Leiter Baudirektion, und Urs Kissling, Leiter Tiefbau, werden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen, Schritte an die Hand zu nehmen und die Einwohnergemeinde Olten vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen zu vertreten (namentlich Unterzeichnung bzw. im Bedarfsfall Anpassung der öffentlichen Urkunde und dergleichen).