1. Ausgangslage
Die MIO 2017 (Messe in Olten) findet über das Wochenende vom Freitag, 29. September 2017 bis Montag, 2. Oktober 2017 statt. Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren beginnt die MIO bereits am Freitagabend. Dieser traditionsreiche Anlass wird durch den Quartierverein rechtes Aare-Ufer durchgeführt Der Verein beauftragt in einem Mandat, einen MIO Geschäftsführer, welcher direkter Ansprechpartner für die Stadt Olten ist.
Angesichts der Tatsache, dass Feste und Anlässe fast ausnahmslos auf der linken Stadtseite stattfinden und es sich bei der MIO um den einzigen grösseren Anlass für den bevölkerungsreicheren rechten Stadtteil handelt und der Erhalt und die Beibehaltung des beachtlichen öffentlichen Interesse dieser Messe ein echtes Anliegen des Stadtrats darstellt, beschloss dieser am 26. August 1996, Akten-Nr. 37/5, Prot.-Nr. 318, diesen kulturellen Grossanlass zu unterstützen und die Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Grund zu erlassen. Im gleichen Protokoll wird festgehalten, dass der Erlass dieser Gebühren alljährlich neu zu beurteilen ist.
Im 2014 wurden erstmals Leistungen der MIO mit einer Kooperationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Dies hat sich positiv bewährt, da unter anderem geregelt wird, wie die Kostenaufteilung und welche Leistungen seitens der Stadt erlassen und welche dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
a) Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten für Aussteller und Wirtschaften sind gegenüber 2016 unverändert.
b) Integration des Wochenmarkts im MIO-Gelände: Samstag, 30. September 2017:
Damit der Wochenmarkt trotz der MIO-Belegung am Samstagmorgen abgehalten werden kann, hat die Abteilung Ordnung und Sicherheit mit dem MIO-Geschäftsführer vereinbart, dass der besagte Wochenmarkt, wie im letzten Jahr, erstmals erfolgreich, im MIO-Konzept aufgenommen wird und am Samstag von 07.00–11.30 Uhr auf dem Bifangplatz stattfindet.
c) Räbeliechtli-Umzug:
Erstmals fand der Räbeliechtli-Umzug im Jahr 2016 statt. Der Veranstalter möchte diesen auch an der MIO 2017 durchführen. Dieser findet am Freitag, 29. September 2017, nachmittags statt. (Einzelheiten stehen zurzeit noch nicht fest), statt.
d) Anlassbewilligung
Auch dieses Jahr ist bei der Direktion Öffentliche Sicherheit der Stadt Olten eine Anlassbewilligung zu beantragen (früher Kanton).
2. Erwägung
Die Kooperationsvereinbarung regelt für das Jahr 2017 sämtliche Leistungen und finanziellen Verpflichtungen des Ausrichters und der Stadt Olten. Sie ist Bestandteil dieses Berichts und Antrags.
Für die Benützung des öffentlichen Grundes sowie gewisse Dienstleistungen des Werkhofs (gemäss Kooperationsvereinbarung) für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, die eine gewichtige traditionelle, kulturelle oder wirtschaftliche Bedeutung für Olten aufweisen, wie beispielsweise Stadtfest, Beachvolleyball-Event, Fasnacht, Schulfest oder eben Messe in Olten, werden gemäss ständiger Praxis des Stadtrats keine Beiträge in Rechnung gestellt.
Gemäss Pkt. 2.1.1 Kooperationsvereinbarung Anhang 1:
Budgetzahlen gemäss Anhang 1:
- Leistungen Ordnung und Sicherheit: CHF 50'940.00
- Leistungen Werkhof: CHF 3‘889.00
Total CHF 54‘829.00
Leistungen welche durch die Stadt Olten gemäss Auftrag des Ausrichters durch die Abteilung Ordnung und Sicherheit und den Werkhof bestellt, erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Gemäss Pkt. 2.1.2 Kooperationsvereinbarung Anhang 2:
Budgetzahlen gemäss Anhang 2:
- Leistungen Ordnung und Sicherheit: CHF 1’120.00
- Anlassbewilligung CHF 1‘440.00
- Leistungen Werkhof: CHF 6‘331.00
Total CHF 8'891.00
Es werden nur bezogene Leistungen in Rechnung gestellt. Werden Arbeiten durch den Ausrichter anderweitig ausgeführt und bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass gemeldet, werden die jeweiligen Arbeiten nicht in Rechnung gestellt.
Aufgrund der durch den Stadtrat festgelegten Rahmenbedingungen und der in der Kooperationsvereinbarung enthaltenen Leistungen und Kosten beantragen die involvierten Direktionen dem Stadtrat, einerseits die Kosten gemäss Punkt. 2.1.1 dem Ausrichter nicht in Rechnung zu stellen. Die weiteren Leistungen gemäss Punkt 2.1.2 sind dem Ausrichter in Rechnung zu stellen.
Nachdem der Ausrichter für die MIO 2017 seine Bedürfnisse bei der Abteilung Ordnung und Sicherheit (Gewerbe) angemeldet hat, haben die betroffenen Abteilungen der städtischen Verwaltung wie Ordnung und Sicherheit und Werkhof die zu erbringenden Leistungen beurteilt und die Kosten in Form von Offerten angeboten. Die Bedürfnisse des Ausrichters und die durch die Stadt zu erbringenden Leistungen wurden in eine Kooperationsvereinbarung inklusiv der zu erwartenden Kosten eingebracht. Die Kooperationsvereinbarung wurde mit dem Ausrichter vorgängig besprochen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt die Kooperationsvereinbarung MIO 2017 (Messe in Olten) unter Vorbehalt der Erteilung der Anlassbewilligung.
2. Die in der Kooperationsvereinbarung unter Punkt 2.1.1 anfallenden Kosten für die Benutzung von öffentlichem Grund werden gemäss ständiger Praxis des Stadtrats für die MIO 2017, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, nicht in Rechnung gestellt.
3. Die städtischen Leistungen für die MIO 2017 werden gemäss Anhang 2 zur Kooperationsvereinbarung dem Ausrichter aufgrund der bezogenen Leistungen, derzeit budgetiert im Betrag von CHF 8‘891.00 bzw. nach effektivem Aufwand, in Rechnung gestellt.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.