1. Ausgangslage
1.1 start.integration
Gegen Ende des Jahres 2015 wurde bekannt, dass der Kanton im Rahmen des Konzepts start.integration beabsichtigt, die von ihm bisher wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Erstinformation und der Klärung des Integrationsförderbedarfs, insbesondere die Erstinformationsgespräche für neu aus dem Ausland Zuziehende, per Anfang 2017 nicht mehr selber wahrzunehmen, sondern auf die Einwohnergemeinden zu übertragen. Mit verschiedenen Gemeinden führte der Kanton in der Folge bis Ende 2016 ein Pilotprojekt durch. Die Stadt Olten bewarb sich ebenfalls um eine Teilnahme am Projekt; dies wurde aber von Seiten des Kantons mit dem Hinweis abgelehnt, dass in Olten im Bereich Integration schon bewährte Einrichtungen bestünden und für das Pilotprojekt schwergewichtig Gemeinden ausgewählt würden, die in diesem Bereich Neuland betreten. Über das Konzept und erste Ergebnisse des Pilotprojekts informierte der Kanton am Integrationstag vom 26. August 2016 erstmals die nicht direkt involvierten Gemeinden. Die Details der Konsequenzen für die Gemeinden wurden erst in der Folge bekannt bzw. mit einem Kreisschreiben des Kantons vom März 2017 auch mit Zahlen hinterlegt, so dass sie nicht mehr im Budget 2017 der Stadt Olten berücksichtigt werden konnten.
Die spezifische Erstinformation von neu aus dem Ausland Zuziehenden wird nach dem neuen Konzept wohnortsnah und lokal verankert durch die Einwohnergemeinden erfolgen. Der Kanton unterstützt dies mit Dienstleistungen und Finanzen im Rahmen des Förderbereichs Ernstinformation und Integrationsförderung des Kantonalen Integrationsprogramm KIP. Unter anderem stellt er neben finanzieller Unterstützung Hilfsmittel in Form von Checklisten und Gesprächsleitfaden zur Verfügung und führt für die Durchführung der Einstinformationsgespräche Schulungen durch.
1.2 Frühe Förderung
Ein immer wichtiger werdendes Thema im Bereich der Stadtentwicklung ist angesichts der wachsenden Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischem Pass (in Olten aktuell 28,68%) und damit einhergehend eine in den letzten Jahren stetig zunehmende Anzahl von Kindern im Vorschulalter die frühe Förderung. Diese betrifft nicht nur den Bereich Bildung, sondern ebenso sehr andere Bereiche wie Soziales, Gesundheit und Integration. Ziel ist eine Politik der frühen Kindheit, welche allen Kindern gerechte Chancen eröffnet und ein gutes Aufwachsen garantiert. In Olten sind zu diesem Thema schon viele Angebote vorhanden und weitere Arbeiten im Gange, von der Mütter-/Väterberatung über Angebote wie schritt:weise, «Schenk mir eine Geschichte» und dem Eltern-Info-Treff im Cultibo bis hin zur Teilnahme am kantonalen Pilotprojekt «Deutschförderung vor dem Kindergarten». Wie die in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz erarbeiteten Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten aufgezeigt haben, gehören dabei insbesondere die Strategieerarbeitung, die Vernetzung vor Ort, die Koordination der Massnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der Stadt, für welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.
2. Erwägungen
Vorgesehen für die Umsetzung von start.integration in der Stadt Olten ist die folgende Organisation:
Verantwortliche Direktion: Direktion Präsidium
Strategische Leitung: Martin Wey, Stadtpräsident/Markus Dietler, Stadtschreiber
Triage: Mitarbeitende der Einwohnerkontrolle
Erstinformationsgespräche: Silvia Büchi, Leiterin Fachstelle Integration
In den vergangenen Jahren sind jährlich zwischen 250 und 375 Personen direkt aus dem Ausland nach Olten gezogen; im Jahr 2016 waren es konkret 323 Personen, davon 48 Asylsuchende aus kantonalen Durchgangszentren. Auf dieser Grundlage, die natürlich auch Personen umfasst, die Deutsch verstehen und sich damit auch ohne Erstinformationsgespräch aufgrund der ausgehändigten Unterlagen ein Bild machen können, wird mit rund 200 Gesprächen pro Jahr gerechnet. In den Pilotgemeinden belief sich der zeitliche Aufwand für solche Gespräche inkl. Vor- und Nachbereitung auf durchschnittlich 2,2 Stunden. Für Olten würde dies rund 440 Stunden bedeuten, das heisst rund 9 bis 12 Stunden pro Arbeitswoche, was einem Pensum von rund 25 bis 30% gleichkommt. Die Durchführung der Erstinformationsgespräche bedarf noch der Vorbereitung und der Koordination innerhalb der Verwaltung – unter anderem mit den Bereichen Einwohnerkontrolle sowie Sozialhilfe/Asylwesen – und ist daher ab ca. Mitte Jahr geplant.
Die Triage, ob bei Neuanmeldungen ein Erstinformationsgespräch erforderlich ist oder nicht, ist nach erster Einschätzung ohne personelle Aufstockung der Einwohnerkontrolle möglich. Hingegen braucht es für die Erstinformationsgespräche wie erwähnt zusätzliche personelle Ressourcen. Wie aufgezeigt, soll diese Aufgabe durch die heute in einem Pensum von 40% angestellte Leiterin der Fachstelle Integration wahrgenommen werden, welche auch fachlich dafür geeignet ist und von ihrer Tätigkeit her die weiteren Fach- und Beratungsstellen, an welche die Neuzuziehenden weitergeleitet werden können, bestens kennt. Mit Unterstützung der Fachstellenleiterin sollen zudem auch die schriftlich abzugebenden Unterlagen bei Neuanmeldungen generell überarbeitet werden.
Hinzu kommen erforderliche Ressourcen auf der Ebene der Stadtentwicklung für die erwähnte Vernetzungs- und Koordinationsarbeit im Bereich frühe Förderung. Dazu gehört auch die Abklärung, ob sich das nationale Programm Primokiz2 (vgl. Beilage) für die Stadt Olten eignen würde. Der Ressourcenbedarf wird auf 10 bis 15% geschätzt, zumal es auch in den Projekten „Schenk mir eine Geschichte“ (auch hier eine vom Kanton zur Gemeinde verlagerte Aufgaben) und „Deutsch vor dem Kindergarten“ im Umfang noch nicht abschätzbare Zusatzarbeit zu leisten gilt.
Aufgrund der benötigten Vorbereitungszeit beantragt die Direktion Präsidium, das Pensum der Leiterin Fachstelle Integration ab 1. April 2017 von bisher 40% auf 80% zu erhöhen. Angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten betreffend effektiv erforderlichen Aufwand ist eine Befristung auf ein Jahr geplant. Gegen Ende der Befristungsdauer sollen die Erfahrungen bezüglich Anzahl Gespräche und Aufwand im Bereich start.integration auf Seiten der Stadt Olten ausgewertet werden, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Zudem wird dann auch Sicherheit darüber bestehen, wie das Kantonale Integrationsprogramm, dessen laufende Dreijahresperiode Ende 2017 ausläuft, ab 2018 aussehen und in welchem Umfang es vom Bund unterstützt wird. Diese Vorgaben werden ihrerseits die weitere Finanzierung der Aktivitäten der Gemeinden durch den Kanton beeinflussen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund der erst in der zweiten Jahreshälfte 2016 bzw. im März 2017 erfolgten Informationen durch den Kanton konnten die Kosten nicht mehr ins Budget 2017 aufgenommen werden und sind daher Nachtragskredite für die im Jahr 2017 betroffenen neun Monate zu Gunsten Konto 5721.3010.00 bzw. Konto 5721.3930.99 erforderlich. Die Mehrkosten für die Monate Januar bis März 2018 werden ins Budget 2018 aufgenommen.
Zur Verankerung der Teilaufgaben von start.integration in den kommunalen Verwaltungsstrukturen hat der Kanton eine Anstossfinanzierung bis Ende 2021 zugesichert. Eine weitergehende Subventionierung ab 2022 soll zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet sich nach den von Bund und Kanton genehmigten Krediten; die finanziellen Beiträge des Kantons werden in Pauschalen ausgerichtet.
Konkret werden die Aufgaben der Gemeinden wie folgt subventioniert:
- eine Einführungspauschale für den Aufbau der Aufgaben in der Verwaltung im Jahr 2017. Sie beträgt CHF 7 pro Ausländerinnen und Ausländer per Stichtag 31.12. des Vorjahres und beläuft sich im Falle von Olten bei 5300 Ausländerinnen und Ausländern per Ende 2016 auf CHF 36’568;
- eine Fallpauschale von CHF 200 pro durchgeführtes Erstinformationsgespräch, welche die Aufwendungen für die Durchführung des Gesprächs sowie Vor- und Nachbearbeitung beinhaltet (im Jahr 2017 wird angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der noch erforderlichen Vorbereitungen von einer Anzahl von 80 durchgeführten Gesprächen ausgegangen);
- eine Pauschale von mindestens CHF 135 Einzelpersonen bzw CHF 180 (Personengruppen/Familien) für Dolmetschkosten, sofern für die Gespräche interkulturelle Dolmetschende beigezogen werden;
- ein Sockelbeitrag ab 2018 für die Bereiche Fördern und Fordern. Dieser wird analog der Einführungspauschale berechnet.
Die aufgezeigten Mehrkosten für die befristete Stellenerhöhung können somit durch folgende Einnahmen kompensiert werden:
- Einführungspauschale bzw. Sockelbeitrag: CHF 36’568 (zugesichert)
- Fallpauschale pro Erstinformationsgespräch: CHF 40‘000 (geschätzt) bzw.
16‘000 im Jahr 2017 (geschätzt)
Beschluss:
1. Das Stellenpensum von Silvia Büchi, Leiterin Fachstelle Integration, wird ab 1. April 2017 befristet auf ein Jahr von bisher 40% auf 80% erhöht.
2. Dafür werden für das Jahr 2017 (9 Monate) die entsprechenden Nachtragskredite zu Gunsten Konto 5721.3010.00 und zu Gunsten Konto 5721.3930.99 gewährt.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.