Inhalt
Werkhof, Pensionierung eines Mitarbeiters/Freigabe der Stelle zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 6. März 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Ein Mitarbeiter Reinigung im Werkhof Olten möchte von den Bestimmungen der Personalverordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, Art. 12 Abs. 2, Gebrauch machen und vor seinem ordentlichen Pensionsalter in Rente gehen.
Durch einen internen Wechsel ist es in der Folge im Bereich Entsorgung zu einer Vakanz gekommen. Diese muss zurzeit jeweils von einem Mitarbeitenden einer anderen Gruppe geschlossen werden. Deshalb ist es unabdingbar, das Team der Entsorgungsmannschaft baldmöglichst wieder zu komplettieren und einen Belader einzustellen.
Antrag und finanzielle Auswirkungen
Die Stelle als Mitarbeiter mit erschwerten Bedingungen (Belader) soll per sofort wieder ausgeschrieben resp. baldmöglichst besetzt werden. Die Lohnkosten für die beantragte Wiederbesetzung (100 %) sind im Budget vorgesehen, die Einreihung erfolgt in der Lohnklasse 6.
Da der Stellenetat des Werkhofs momentan nicht voll ausgeschöpft ist, wird das Lohnbudget durch die vorübergehende Doppelbesetzung (max. 6 Monate) nicht überschritten, ein Nachtragskredit ist nicht erforderlich.
Die Mitarbeiter Reinigung sind im Übrigen in derselben Lohnklasse – LK 6 – eingereiht.
Beschluss:
1. Die vorzeitige Pensionierung eines Mitarbeiters Reinigung wird durch den Stadtrat genehmigt.
2. Die Stelle Mitarbeiter mit erschwerten Bedingungen (Belader) wird zu 100 %, Lohnklasse 6, per sofort zur Wiederbesetzung freigegeben.
3. Die offene Stelle wird sowohl auf der Homepage der Stadt Olten wie auch jener des Werkhofs Olten publiziert.
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Personaldienst.
Zugehörige Objekte
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