Inhalt
Neubesetzung Friedensrichter/in und Stellvertretung/Regelung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 27. Februar 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Per 1. August 2017 ist mit den Gesamterneuerungswahlen auch eine Neuwahl des/der Friedensrichters/-in inkl. Stellvertretung durch das Gemeindeparlament erforderlich. Der bisherige Friedensrichter tritt nicht zur Wiederwahl an. Die Entschädigungen belaufen sich derzeit auf Fr. 12‘000.-/Jahr für den/die Friedensrichter/in und Fr. 3000.-/Jahr für die Stellvertretung, hinzu kommen Verfahrenskosten nach kantonalem Tarif (rund 3000.-/Jahr), welche die Friedensrichter erhalten, während die Bussen (ca. 5000.-/Jahr) in die Stadtkasse gehen. Vergleiche mit andern Gemeinden geben aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten wenig her. Die mögliche Teilnahme an einem Friedensrichterkreis müsste allenfalls längerfristig geprüft werden.
Die Fallzahlen der letzten Jahre in Olten schwanken zwischen 40 und 160. Darunter befinden sich durchschnittlich 12 bis 15 Verhandlungsfälle und rund 100 Strafbefehle pro Jahr. Friedensrichter/in und Stellvertretung teilen sich die Verhandlungsfälle aktuell etwa im Verhältnis 3:1 auf, damit auch die Stellvertretung die nötige Praxis hat.
2. Erwägungen
Die Direktion Präsidium empfiehlt aufgrund des Überprüfungsauftrags des Stadtrates die Festlegung einer reduzierten Pauschale für den Friedensrichter bzw. die Friedensrichterin sowie einer reduzierten Pauschale für die Stellvertretung.
Beantragte Ansätze:
Friedensrichter/in Stellvertretung
Pauschale von Fr. 6000.- inkl. Spesen Pauschale von Fr. 1500.- inkl. Spesen
Verfahrenskosten nach kantonalem Tarif Verfahrenskosten nach kantonalem Tarif
Die Amtsinhabenden können Sitzungszimmer im Stadthaus benutzen. Falls sie darauf verzichten, werden sie für andere Infrastrukturen nicht separat entschädigt. Die Frankatur der verschickten Postsendungen geht zu Lasten der Einwohnergemeinde.
Anforderungen an die Amtsinhabenden sind u.a.
- Stimm- und Wahlrecht in der Stadt Olten
- Juristische Grundkenntnisse
- Gute Allgemeinbildung
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Vertrauenswürdige und belastbare Persönlichkeit
- Verhandlungsgeschick
- Zeitliche Flexibilität
3. Geplantes Vorgehen
Es ist vorgesehen, die beiden Chargen nach der Festlegung der neuen Regelung durch den Stadtrat öffentlich auszuschreiben. Die laut GO vorgeschriebene Wahl durch das Gemeindeparlament soll am 22. Juni 2017 erfolgen.
Beschluss:
1. Die Neubesetzung von Friedensrichter/in und Stellvertretung wird per 1. August 2017 öffentlich im Internet sowie im Stadt-Anzeiger als amtlichem Publikationsorgan ausgeschrieben.
2. Den folgenden Entschädigungen wird zugestimmt.
Friedensrichter/in Stellvertretung
Pauschale von Fr. 6000.- inkl. Spesen Pauschale von Fr. 1500.-
inkl. Spesen
Verfahrenskosten nach kt. Tarif Verfahrenskosten nach kt. Tarif
3. Die Gewählten werden verpflichtet, die Verhandlungsfälle etwa im Verhältnis 3:1 (Friedensrichter/in:Stellvertretung) aufzuteilen.
4. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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