Inhalt
Dringliches Postulat FDP-Fraktion betr. "Freiwillige Schulsportwochen sind trotz Budgetreferendum finanzierbar"
- Geschäftsart
- Antrag
- Datum
- 23. Januar 2019
- Verfasser/Beteiligte
- Monique Rudolf von Rohr (keine Funktion)
- Beschreibung
Mit Mail vom 21. Januar 2019 hat Monique Rudolf von Rohr (FDP-Fraktion) bei der Stadtkanzlei folgenden Vorstoss eingereicht:
«Wir bitten den Stadtrat, auf seinen Entscheid vom 7. bzw. 14. Januar 2019 zurückzukommen und die freiwilligen Schulsportwochen der Stadt Olten trotz Budgetreferendum im Jahr 2019 durchzuführen. Zu prüfen ist insbesondere eine Finanzierung über einen bestehenden Fonds, so wie das der Stadtrat trotz Budgetreferendum bereits für die Schneesportaktivitäten macht.
Begründung
In der Budgetdebatte betraf keiner der Streichungsanträge den freiwilligen Schulsport. Selbstverständlich sollen die Oltner Schülerinnen und Schüler wie jedes Jahr in den Genuss der freiwilligen Schulsportwoche kommen. Bereits beim Budgetreferendum 2014 entschied sich der Stadtrat für die Durchführung der Schulsportwoche. Es ist nicht einsichtig, warum dies jetzt nicht wieder möglich sein soll – ausser der Stadtrat will auf Kosten der Kinder Abstimmungskampf machen. Falls die Schulsportwochen als Bestandteil des Unterrichtsangebotes betrachtet werden, ist eine Finanzierung problemlos über die vorhandenen Gelder möglich. Andernfalls verfügt der Stadtrat über verschiedene kaum genutzte Fonds, die er für diesen Zweck einsetzen könnte.»
* * *
Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Aufgrund des erfolgreich ergriffenen Referendums verfügt die Stadt Olten zurzeit über kein rechtskräftiges Budget. Somit dürften aus finanzrechtlicher Sicht keine Ausgaben getätigt werden, weder vom Parlament noch vom Stadtrat. Unter Berücksichtigung des daraus entstehenden Schadens werden jedoch in der Praxis sogenannte gebundene Ausgaben toleriert. Gebundenheit einer Ausgabe wird angenommen, wenn eine entsprechende Grundlage vorhanden ist. Dies ist der Fall, wenn eine Ausgabe aufgrund einer Rechtsgrundlage, eines Gemeindebeschlusses, eines Urteils oder einer Vertragsgrundlage in der Höhe und dem Zeitpunkt eindeutig definiert ist (vgl. dazu Handbuchordner HRM2, Kapitel 10.4.1). Der Stadtrat muss nun die Ausgaben auf ihre Gebundenheit hin prüfen. Er hat dazu den Direktionen eine interne Weisung erteilt.
Wie die FDP richtig feststellt, handelt es sich beim erwähnten Schulsport um eine freiwillige Ausgabe, welcher die Gebundenheit fehlt und die somit gemäss Vorgaben des Kantons nicht ausgelöst werden darf, weder vom Stadtrat noch vom Parlament. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Finanzierung durch einen Fonds oder durch Steuergelder vorgenommen wird. Hierbei darf auch erwähnt werden, dass die in Frage kommenden Fonds in früheren Jahren mit Steuergelder geäufnet worden sind und somit als steuer-äquivalent betrachtet werden. Ebenso ist es nicht von Relevanz, ob in der Budgetdebatte zum Thema «freiwilliger Schulsport» keine Streichungsanträge gestellt worden sind. Es ist einzig und alleine die Gebundenheit massgebend.
Die vom Stadtrat freigegebenen Skilager sind hingegen aufgrund der vorausgegangenen vertraglichen Verpflichtungen als gebunden zu qualifizieren. Da Skilager in den Monaten Februar bis April schweizweit durchgeführt werden, musste die Direktion Bildung und Sport schon frühzeitig Mietverträge eingehen, um Skilager-Häuser für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Ein Rückzug aus den entsprechenden Verpflichtungen wäre mit hohen Kosten verbunden gewesen, weshalb hier von einer gebundenen Ausgabe ausgegangen werden muss.
Beim freiwilligen Schulsport im Sommer 2019 sind indessen noch keine Dispositionen getroffen worden. Die Direktion Bildung und Sport hätte nun die Organisation in die Hand nehmen, das Anmeldeprozedere starten und die administrative Abwicklung sicherstellen müssen. Verpflichtungen wurden jedoch bisher noch keine eingegangen. Aufgrund der fehlenden Gebundenheit kann dieser Prozess nun nicht gestartet werden. Auch wird die Stadt beim Fehlen eines Budgets 2019 keine künftigen Verpflichtungen für die Schneesportlager im Jahr 2020 eingehen können.
Es liegt dem Stadtrat fern, auf Kosten der Kinder einen Abstimmungskampf zu machen. Der Stadtrat geht davon aus, dass die entsprechende Aussage der FDP in Unkenntnis der Sachlage erfolgte. Die Faktenlage ist jedoch eindeutig und lässt dem Stadtrat in Bezug auf noch nicht gestartete Prozesse wie den freiwilligen Schulsport keinen Handlungsspielraum.
Weil die entsprechende Prüfung durch den Stadtrat bereits an den Sitzungen vom 7. Und 14. Januar 2019 eingehend erfolgt ist und eine neuerliche Prüfung ohne Zweifel zu keinem andern Ergebnis führen würde, empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat nicht erheblich zu erklären.
- Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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