Inhalt
Dringliche Interpellation Ursula Rüegg (SVP) betr. Genehmigung des Stellenplans der Sozialregion 2019
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 21. November 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Rüegg Ursula
- Beschreibung
Am 19. November 2018 hat Ursuila Rüegg (SVP) folgenden Vorstoss eingereicht:
"Der Stadtrat wird gebeten, im Hinblick auf den Antrag 8 der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 21. November 2018, folgende Fragen zu beantworten:
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In wie vielen von der Familienberatung übernommenen Fällen wurden / werden Unterstützungsleistungen ausbezahlt, sodass es sich um anerkannte Dossiers handelt, welche, werden sie selber geführt, ebenfalls in den Lastenausgleich fliessen könnten?
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Hat der Kanton in seinen letzten Genehmigungen des Stellenplanes, gestützt auf § 39 Absatz 3 die „spezifischen regionalen Verhältnisse“ (ev. bitte definieren) berücksichtigt und allenfalls mehr Stellenanteile bewilligt, als gestützt auf die reinen Dossierzahlen notwendig gewesen wären?
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Wie berücksichtigt der Kanton die Fallzahlen, wenn sich während dem Jahr bereits eine Erhöhung der Fallzahlen ergibt?
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Wie hoch sind die Fallzahlen, aufgeteilt auf ihre Bereiche im Gesamten? (anerkannte und ev. andere geführte Dossiers, z.B. freiwillige Beratungen)
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Wie viele Stellenprozente befassen sich mit den Fallführungen bei ev. nicht anerkannten Dossiers?
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Sind Kaderangestellte wie Teamleiter, Amtsleiter usw. ebenfalls in der Fallführung tätig? Wenn ja, wie hoch sind die Stellenanteile für die Fallführung bei diesen Stellen?
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Wie viele Dossiers mit Unterstützung, also anerkannte Fälle konnten im Lauf des Jahres 2018 abgeschlossen werden?
Begründung
Beim Stellenbegehren wird lediglich auf die anerkannten Stellen abgestützt. Dabei wird unterlassen, zu erwähnen, dass in der Abteilung zusätzliche 7.6 Stellen vorhanden sind, bei denen nicht ausgeführt wird, ob diese ausgelastet sind oder Personalreserven vorhanden sind. Bei diesen Pensen ist lediglich klar ersichtlich, dass die AHV-Zweigstelle mit 2,6 Stellen mit anderweitigen Aufgaben ausgelastet ist.
Es wurden mit dem Antrag die Fälle Stand Ende 2016 mit 2'135 Fällen und Stand Ende 2017 mit 2'149 Fällen gemeldet. Es wird kein aktueller Stand der Fallzahlen und vor allem werden keine Gesamtfallzahlen (anerkannte und ev. nicht anerkannte Dossiers) bekannt gegeben.
Für die Entscheidung über eine Erhöhung der Stellenprozente wäre es aber wichtig, bekannt zu geben, wie viele Fälle oder welche Aufgaben mit den nicht anerkannten 5 ganzen Stellen (7.6 abzüglich AHV Zweigstelle 2,6) in Prozenten geführt werden.
Im Jahr 2017 wurde mit der Stellenplanung für das Jahr 2018 zwar angegeben, mit welchen Aufgaben sich einzelne Stellen, vor allem die Leitungsfunktionen befassen, die jeweilige Auslastung ist dem Antrag nicht zu entnehmen.
Mit einem Gesamtüberblick könnte festgestellt oder ausgeschlossen werden, dass noch Reserven bei den Personalressourcen vorhanden sind.
Das Gemeindeparlament beschliesst ja über den gesamten Stellenplan der Abteilung und nicht nur über diejenigen Stellen, welche für die Führung der anerkannten Dossiers notwendig sind.
Im Punkt 4. Erwägungen des Antrages wird unter Anderem ausgeführt, dass die Familienberatung Olten-Gösgen per Ende 2018 aufgehoben wird und die Fälle bereits im Laufe des Jahres 2018 von der Sozialregion zur Führung übernommen wurden (Anm. Seite 4, dort wird angemerkt, dass die Fälle im Laufe des Jahres 2019 übernommen würden)
Es wird dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich bei diesen Fällen um anrechenbare Dossiers handelt. Dies würde bedeuten, dass die Sozialregion in der Vergangenheit unterstütze Personen / Familien durch die Familienberatung hat betreuen lassen. Ob dieses Vorgehen Sinn machen würde, bleibt fraglich, da wohl die Unterstützungsleistungen trotzdem durch die Sozialregion ausbezahlt wurden, somit ein Dossier faktisch zwei Mal geführt wurde, ohne dass das Dossier im Lastenausgleich angerechnet wurde.
Als anerkannte Dossiers gelten gemäss § 38, Absatz 2, Sozialverordnung folgende:
a) im Sozialhilferecht, jedes beim Kanton angemeldetes Dossier, welches im jeweiligen Stichjahr mit Unterstützungsleistungen bebucht wurde, also Sozialhilfe erhalten hat;
b) im Kindes- und Erwachsenenschutz, jede Beistandschaft und Vormundschaft, die für eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Solothurn geführt wird, unabhängig davon, ob von einer Amts- oder Privatperson geführt.
Davon abzuziehen sind Dossiers, die von professionellen Dritten im Auftrag der Sozialregionen geführt werden.
Es stellt sich berechtigterweise die Frage ob es sich bei den von der Familienberatung übernommenen Dossiers wirklich um anerkannte Dossiers handelt? Ohne die Arbeitsweise der Sozialregion zu kennen, nehmen wir eher an, dass es sich bei den von der Familienberatung bearbeiteten Dossiers um Fälle handelt, die Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben, jedoch keine Unterstützungsleistungen erhalten haben.
Wenn dem so ist, handelt es sich bei den übernommenen 29 Dossiers nicht per se um anerkannte Dossiers, sondern um Fälle, die nicht im Lastenausgleich geltend gemacht werden können. Bei reinen Familienberatungen handelt es sich zudem oft um Kurzzeitberatungen, welche nicht über einen längeren Zeitraum geführt werden.
Gemäss Sozialverordnung, §39 Absatz 3 ff. der Stellenplan wie folgt bewilligt:
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Die Trägerschaften der Sozialregionen reichen dem Departement für das Folgejahr bis spätestens Ende September den Stellenplan auf der Basis der Dossierzahlen per Stichtag 31. Dezember des Vorjahres ein. Der Stellenplan hat die für die Bedarfsbeurteilung notwendigen Angaben zu enthalten.
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Das Departement genehmigt, in Absprache mit den Einwohnergemeinden, jeweils auf Beginn jedes Kalenderjahres, aber per Stichtag 31. Dezember des Vorjahres, den Stellenplan.
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Das Department kann ausnahmsweise spezifische regionale Verhältnisse berücksichtigen.
Somit hätte die Sozialregion, ohne dass das Departement eventuell spezifisch regionale Verhältnisse berücksichtigt, zwar Anspruch auf die beantragten 26,9 anerkannten Stellen, basierend auf den anerkannten Dossiers mit Stichtag 31.12.2017, gemäss Sozialverordnung, als Minimalvoraussetzung.
In der Abteilung sind jedoch 33.9 Stellen vorhanden. Es ist zu belegen, dass die vorhandenen Personalressourcen insgesamt mit anerkannten Dossiers und Aufgaben, die nicht im Lastenausgleich geltend gemacht werden können, ausgelastet sind. Die anerkannten Stellen als separate Einheit zu handeln, scheint nicht richtig.
Im Antrag wird ausführlich darüber informiert, welche Folgen eine Unterbesetzung für die angeschlossenen Gemeinden hätte. Dabei betreffen die Argumente nicht nur die anerkannten Stellen, sondern es werden Aufgaben aufgeführt, welche nicht den anerkannten Stellen zugeordnet sind, somit ist berechtigt, Fragen zum gesamten Stellenplan zu stellen.
Bei der Begründung für die Erhöhung der Stellenpensen, im Bereich der anerkannten Dossiers wird angegeben, dass die Stellenplanung mit den
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Fallzahlen (anerkannte Dossiers)
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den gesetzlichen Vorgaben
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den betrieblichen Notwendigkeiten, welche leider nicht ausgeführt sind und
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den anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem neuen Revisions- und Aufsichtskonzept zusammenhänge.
Betreffend dem Aufsichts- und Revisionsverfahren fanden im Kanton Solothurn Pilotprojekte statt (Veröffentlicht beim Kanton). Vorsehen ist, dass die Sozialregionen jährlich vom Kanton besucht werden und der Kanton die Prüfungen durchführt. Natürlich stellt die Sozialregion in diesem Fall die Daten zur Verfügung und steht z.B. für Fragen zur Verfügung. Eine Arbeit, die jährlich ein bis zwei Tage in Anspruch nimmt, begründet keine Erhöhung von Stellenpensen.
Im Übrigen wurde mit einem Antrag vom 17. August 2017 auf eine Stellenerhöhung bereits genau dieses Argument vorgebracht; man müsse sich auf die Aufgaben bezüglich des Revisions- und Aufsichtskonzeptes vorbereiten und benötige Verstärkung beim Intake und bei den Abklärungen (wobei beim Intake die Vorgabe gemäss Sozialverordnung § 39, Absatz 2 von 0.5 Stellen pro 12'000 Einwohnern ausgeht, d.h. bei ungefähr 28'000 Einwohnern von 1,2 Stellen ausgegangen werden kann, aktuell gemäss Antrag sind 1,5 Stellen vorhanden.)
Begründung zur Dringlichkeit
Der Stellenplan der Sozialregion Olten soll heute mit einer Erhöhung um 0,6 Stellen bewilligt werden. Um eine Entscheidung zu fällen, ist es wichtig, vorher Antworten auf die eingangs erwähnten Fragen zu erhalten."
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- Fraktion
- Fraktion SVP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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