Inhalt
Motion Christoph Fink (CVP/EVP/glp) und Mitunterzeichnende betr. Bereinigung der gesetzlichen Erlasse der Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. September 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Christoph *Fink (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 24. Mai 2018 haben Christoph Fink (CVP/EVP/glp) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt, alle gesetzlichen Erlasse zur Aufhebung oder Revision vorzulegen, die durch die Teilrevision der Gemeindeordnung nicht mehr nötig sind oder wesentlicher Änderungen bedürfen.
Begründung:
Per 1.8.2017 ist die Gemeindeordnung teilrevidiert worden. Damit sind etliche Kommissionen aufgehoben worden. Das Reglement über die Aufgaben und Befugnisse der Sportkommission der Stadt Olten (Nr. 324) kann aufgehoben werden, da es diese Kommission nicht mehr gibt. Aus dem Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der Museenkommission und ihrer Unterausschüsse sowie der Konservatoren und des Stadtarchivars (Nr. 142) können die Bestimmungen zur Museenkommission gestrichen werden. Aus der Schulordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (Nr. 311) können die Artikel zur Fachkommission Bildung gestrichen werden; im Musikschulreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (Nr. 312) erübrigt sich der Artikel zur Musikschulkommission etc.»
* * *
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Teilrevision der Gemeindeordnung hat wie auch die Neuorganisation der Stadtverwaltung mit Aufhebung einer von sechs Direktionen zu einem erheblichen Änderungsbedarf in der städtischen Rechtssammlung geführt. Ein Teil davon konnte mit Parlaments- und Stadtratsbeschlüssen von Ende 2017 bereits abgedeckt werden. So hat der Stadtrat beispielsweise mit Beschluss vom 20. November 2017 das vom Motionär erwähnte Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen der Museenkommission und ihrer Unterausschüsse sowie der Konservatoren und des Stadtarchivars bereits aufgehoben. Neben der Museenkommission wurde auch die Aufhebung der Kommission für Stadtentwicklung bereits in den Reglementen berücksichtigt. Aufgrund eingeschränkter Ressourcen konnte der Änderungsbedarf jedoch noch nicht «flächendeckend» berücksichtigt werden. Dies stellt in rechtlicher Hinsicht kein gravierendes Problem dar, da die Zuständigkeit in die Kompetenz der jeweiligen Rechtsnachfolge übergeht. Dennoch hat der Stadtrat das Ziel, auch im Sinne der Transparenz gegen aussen die Situation möglichst rasch zu bereinigen.
In diesem Sinne beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion erheblich zu erklären. - Fraktion
- Fraktion Die Mitte/GLP/EVP
Zugehörige Objekte
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