Inhalt
Ersatzanschaffung Kanalspülfahrzeug/Kreditgenehmigung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 22. November 2017
- Beschreibung
- Bei dem vor sieben Jahren beschafften Saugwagen mit Spüleinrichtung des städtischen Werkhofes handelt es sich um ein konventionelles Fahrzeug, welches keine Behandlung des Abwassers durchführen kann. In der Zwischenzeit wurden die gesetzlichen Anforderungen (Gewässerschutzverordnung) für die Einleitung von kommunalem Abwasser verschärft. Als Folge davon wurde das Auffüllen von Schächten mit (unbehandeltem) Rückspülwasser verboten. Der gesammelte Inhalt eines konventionellen Saugwagenfahrzeugs muss deshalb zwangsläufig einer stationären Anlage zur Behandlung übergeben werden. In der Praxis ist das Handling angesichts der laufend anfallenden Abfallmengen und den zurückzulegenden Distanzen entsprechend unwirtschaftlich geworden. Der aktuelle Saugwagen soll deshalb durch ein Modell der neusten Generation ersetzt werden. Diese Fahrzeuge verfügen über mobile Anlagen mit integrierter Abwasserbehandlung, sodass nach Behandlung des Wassers die gesetzlich festgelegten Einleitbedingungen eingehalten und das abgepresste Wasser wieder in die Kanalisation abgepresst werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Einsatz des Kanalspülfahrzeuges
Bei der Reinigung und Kontrolle der Strassenentwässerung wird jeder Einlaufkasten mit Hochdruck gespült und auf Defekte hin kontrolliert. Anschliessend kann die Leitung selbst gereinigt werden. Danach werden der seit der letzten Reinigung angefallene Schlamm sowie der durch die Reinigung der Leitungen und Einlaufkasten gelöste Dreck aus dem Schlammsammler gesaugt. Durch die regelmässigen Reinigungseinsätze und Kontrollen können Schäden und Verstopfungen im Entwässerungssystem frühzeitig erkannt und behoben werden, was nicht nur die Funktionstauglichkeit der Anlagen steigert, sondern auch ihre Nutzungsdauer verlängert.
Das Kanalspülfahrzeug des Oltner Werkhofs steht täglich im Einsatz und wird stark beansprucht. Neben dem Kanalisationsnetz der Stadt Olten werden auch die Leitungen der Gemeinde Trimbach, des Zweckverbandes Abwasserregion Olten (ZAO) und teilweise des Kantons (Strassenabwasserleitungen) unterhalten. Ausserdem werden im Auftragsverhältnis private Hauskanalisationen gespült.
Andere wichtige Einsatzbereiche des Kanalspülfahrzeuges sind bspw. Ereignisse / Unfälle mit Öl oder anderen Flüssigkeiten, Überschwemmungen, verstopfte Leitungen, Reinigung von Strassen und Plätzen nach Festaktivitäten, Zirkus-Aufenthalten oder im Zusammenhang mit Baustellen.
Gesetzliche Grundlagen / Ersatzanschaffung
Die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation sind im Anhang 3.3, Ziffer 1, der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgeschrieben. Ein Kanalspülfahrzeug der konventionellen Machart, wie es bis dato bei der Stadt Olten im Einsatz steht, kann zwar Wasser und Feststoffe mittels Abpressen des Schlammes im Tank trennen. Der überwiegende Anteil der Schadstoffe ist jedoch an feine Partikel gebunden. Als Folge davon ist das Auffüllen von Schächten mit (unbehandeltem) Rückspülwasser nicht mehr erlaubt. Es ist deshalb vorgesehen, ein Fahrzeug anzuschaffen, welches die Betriebsbewilligung als mobile Anlage mit integrierter Abwasserbehandlung für Strassenschachtwasser erfüllt.
Finanzierung
In der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre wurde ein Kanalspülfahrzeug eingemietet. Dieses Vertragsverhältnis wurde damals von der GPK und anderen Gremium kritisch hinterfragt. In der Folge wurde vom Gemeindeparlament am 5. November 1998 der Auftrag erteilt, inskünftig die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges zu prüfen. Auf der Grundlage der (hohen) Auslastung und den sich daraus resultierenden Betriebskosten stellte sich in der in der Tat heraus, dass ein Kauf günstiger zu stehen kommt als eine Fremdmiete.
Der ganze Bereich der Abwasserbeseitigung ist in einer Spezialfinanzierung vollständig über die Gebühren finanziert. In der Gebühren- und Finanzplanung sind Ersatzanschaffungen vorgesehen und einberechnet. Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel der Spezialfinanzierung «Abwasserbeseitigung» lassen die Finanzierung der vorgesehenen Ersatzbeschaffung zu.
Kosten
Die nachfolgende Kostenschätzung basiert auf einer Richtofferte:
Lastkraftwagen Fr. 225'000.00
Aufbauten, Maschinen und Geräte Fr. 500'000.00
Werkzeuge Fr. 55'000.00
Betriebsbewilligungen, Gebühren Fr. 20'000.00
Total inkl. MwSt. Fr. 800'000.00
Das heutige Fahrzeug lässt sich zwar als Anlage mit integrierter Abwasserbehandlung für Strassenschachtwasser nicht nachrüsten, hingegen sind Reinigungseinsätze nach wie vor möglich. Es ist deshalb vorgesehen, dieses Fahrzeug bestmöglich zu veräussern. Es darf diesbezüglich mit einem potenziellen Verkaufserlös von rund Fr. 150'000.00 gerechnet werden.
Beschlussesantrag:
I.
1. Dem Kauf eines neuen Kanalspülfahrzeuges als mobile Anlage mit integrierter Abwasserbehandlung für Strassenschachtwasser und dem zugehörigen Kredit von Fr. 800'000.00 zu Gunsten Kto.-Nr. 7201.5062.00 wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziffer I/1. unterliegt dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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