Am 15. Juni 2017 haben Arnold Uebelhart (Fraktion SP/Junge SP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Die Motion verlangt vom Stadtrat, dem Gemeindeparlament eine Reglementsänderung vorzulegen, die bei Beschlüssen oder Aktivitäten des Stadtrates in auswärtigen Gremien, die die Einwohnergemeinde wesentlich betreffen, das Gemeindeparlament konsultativ beizieht.
Die Motion betr. die Gemeindeordnung, III. Das Gemeindeparlament, Art. 23 Sachgeschäfte, neuer Absatz i): Beschluss über die Kenntnisnahme von Entscheidungen im Zusammenhang mit IV. Der Stadtrat, Art. 40 Stadtrat, Sachgeschäfte und weitere Befugnisse, Absatz c) Vertretung der Stadt nach aussen und Pflege der Beziehungen zu anderen Gemeinwesen.
Begründung
Anlass zu dieser Motion ist das «Unternehmenssteuerreform-Gesetz III», dem der Stadtrat mehrheitlich nicht zustimmte, von dem aber unbekannt ist, wie die offizielle Meinung der Stadt im entsprechenden Gremium des Gemeindeverbandes war.
- Am 15. Dez. 2016 debattierten wir über die «Dringliche Interpellation Eugen Kiener betreffend Olten und die Unternehmenssteuerreform III».
- Am 10. Januar berichtete das OT: 2 Stadträte befürworten die Vorlage, 3 lehnen sie ab. Von grossen Unsicherheiten auf den Finanzhaushalt der Stadt war die Rede.
- Die Vorlage wurde am 12. Februar 2017 mit 66% Nein-Stimmen verworfen, insbesondere auch in der Stadt Olten.
In der Folge wurde der Einwohnergemeindeverband und die Solothurner Regierung kritisiert, da sie abseits der Öffentlichkeit einer Tiefsteuerstrategie oder «Vorwärtsstrategie» zustimmten.
Im OT vom Samstag, 25. Februar 2017 wurden unsere 8 Bundeparlamentarier befragt: Z.B. sagte Kurt Fluri: «Die kommunale Ebene ist endlich in die Erarbeitung der Vorlage einzubeziehen. Die Kompensation für ausfallende Steuern der Gemeinden und Städte ist verbindlich im Gesetz vorzusehen…».
Zusammenfassend geht es mit dieser Motion um das Recht des Gemeinderates, im Sinne Art. 23 «Sachgeschäfte, d) Ausübung der Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane», von Aktivitäten der Stadtregierung in Gremien ausserhalb informiert und konsultativ befragt zu werden. Dazu braucht es die Ergänzung von i) wie oben erwähnt.
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Einwohnergemeinden sind zwar selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet jedoch, dass sie wie die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Prinzip der Gewaltentrennung oder -teilung unterworfen sind. Dieses beinhaltet unter
anderem, dass die Exekutiven aller Stufen die wichtigen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns bestimmen und die staatlichen Tätigkeiten planen und koordinieren. Zudem vertreten sie – wie auch in Art. 40 der Gemeindeordnung der Stadt Olten zu lesen – die Stadt nach aussen.
Bei dieser Vertretung der Stadt nach aussen, pflegt der Stadtrat von Olten ohnehin – insbesondere was die Stellungnahme zu Abstimmungsfragen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene angeht – grosse Zurückhaltung. Er behält sich aber vor, bei direkter Betroffenheit der Einwohnergemeinde in deren Interesse Farbe zu bekennen. Im Rahmen der erwähnten Oberaufsicht kann das Gemeindeparlament zweifellos vom Stadtrat im Nachhinein eine Berichterstattung auch über diese Tätigkeit verlangen. Es würde jedoch dem Prinzip der Gewaltentrennung widersprechen und zu einer Handlungsunfähigkeit der Exekutive führen, wenn der Stadtrat dafür das Gemeindeparlament im Voraus konsultativ einbeziehen müsste.
Im Sinne der obenstehenden Erwägungen beantragt der Stadtrat daher, die vorliegende Motion abzulehnen.