Inhalt
Stadtpräsidium, Vizepräsidium, Erneuerungswahlen/Validierung
- Geschäftsart
- Wahlen
- Datum
- 24. August 2017
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss §§ 157 und 160 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) sind Beschwerden gegen kommunale Wahlen innert 3 Tagen seit dem Wahltag schriftlich beim Verwaltungsgericht einzureichen. Für die Wahl des Stadtpräsidiums und Vizepräsidiums vom 02. Juli 2017 ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen. Die Ergebnisse sind gemäss § 119 lit. d durch das Gemeindeparlament zu validieren.
Beschlussesantrag:
I.
Stadtpräsidium
Es ist gewählt: absolutes Mehr: Leere Stimmen Kandidatenstimmen:
Wey Martin (bisher) 1188 473 1901
II.
Vizepräsidium
Es ist gewählt: absolutes Mehr: Leere Stimmen Kandidatenstimmen:
Marbet Thomas (bisher) 1162 390 1933
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|