Die vom Kanton im neuen Buskonzept Olten-Gösgen-Gäu in Aussicht gestellte neue Buserschliessung von Olten SüdWest durch die aus dem Gäu kommende Linie 511 kann nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits auf den Fahrplanwechsel im kommenden Dezember umgesetzt werden. Zur Ablösung des auf diesen Zeitpunkt endenden, bisher ausschliesslich von der Stadt finanzierten Versuchsbetriebs unterbreitet der Stadtrat dem Gemeindeparlament daher für das Jahr 2018 zwei Varianten: eine einjährige Verlängerung des Versuchsbetriebs mit – abzüglich einer kantonalen Subvention von 30% – Nettokosten von rund 200‘000 Franken und eine Überbrückungslösung mit einer Reduktion des bestehenden Angebots auf die Hauptverkehrszeiten mit – abzüglich einer kantonalen Subvention von 20% – Nettokosten von rund 80'000 Franken. Er empfiehlt die einjährige Verlängerung des Versuchsbetriebs.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
1.1 Buslinie 504
Das Gemeindeparlament hat am 25. Juni 2015 einen zweijährigen Versuchsbetrieb (2016/17) für eine Buserschliessung Olten SüdWest mit jährlichen Kosten von rund 300‘000 Franken mit 36:1 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt (vgl. Beilage 1). Die Buserschliessung ist Teil des Mobilitätskonzeptes, mit dem die in den Sonderbauvorschriften gesetzten Mobilitätsziele – unabhängig von einer allfälligen Änderung des Gestaltungsplans – erreicht werden sollen. Im Mobilitätskonzept wird die Massnahme wie folgt beschrieben: „Eine neue Busachse durch das Quartier mit – im Endausbau – drei neuen Haltestellen (in der 1. Etappe nur bis zur Haltestelle am Baufeld 4) erschliesst Olten SüdWest optimal mit dem ÖV und bindet es an das Stadtzentrum an. Es soll mindestens ein 30-Minuten-Takt angeboten und ein Viertelstundentakt als langfristiges Ziel angestrebt werden. Attraktive Angebote im öffentlichen Verkehr fördern dessen Nutzung und tragen dazu bei, Autofahrten zu verlagern.“ Für die Umsetzung wurde festgelegt, dass zum Zeitpunkt des Bezuges im Baufeld 4 eine Stadtbuslinie im 30-Minuten-Takt eingerichtet werde, so dass bereits den Bewohnern des Baufelds 4 eine Buserschliessung angeboten werde.
Die neue Stadtbus-Linie 504 führt seit Dezember 2015 während der Hauptverkehrszeit (HVZ) im 20-Minuten-Takt vom Bahnhof via Innenstadt über die Mühlegasse und Schützenmatte ins Südwest-Quartier. In der Nebenverkehrszeit (NVZ) fährt der Bus alternierend einmal pro Stunde die Schlaufe Bahnhof Olten – Innenstadt – Schöngrund – Innenstadt – Bahnhof und zweimal auf der Hauptlinie ins Südwest-Quartier.
Die neue Linie ist seit rund 15 Monaten in Betrieb. Die Zahlen des ersten Jahres lagen deutlich unter den Erwartungen: Transportiert wurden 58‘745 Fahrgäste (HVZ: 34‘542, NVZ: 24‘209); erwartet wurden rund 100‘000 Fahrgäste. Erfüllt wurden die Erwartungen in der
HVZ am Morgen und am Abend, wo wie erwartet ein grosser Teil der Pendlerinnen und Pendler das Busangebot nutzt und sich der Einsatz von Normalbussen bewährt. In der NVZ ist die ÖV-Nutzung jedoch – zurückzuführen vermutlich auf den spezifischen Bevölkerungsmix mit nur sehr wenigen Familien und darauf, dass sich eine Mehrzahl der Bewohnerinnen und Bewohner tagsüber auswärts aufhalten – deutlich unter den Erwartungen geblieben. Die eingesetzten Kleinbusse weisen entsprechend eine geringe Belegung auf. Nicht unerwartet ist auch die Nutzung der „Schöngrundschlaufe“ ungenügend. Aus zeitlichen Gründen kann auf einer 20-Minuten-Fahrt mit der Linie 504 aber kein grösseres Gebiet im Schöngrund erschlossen werden. Bedingung wäre ein minimaler Kostendeckungsgrad von 20%, damit der Kanton sich nach einem Versuchsbetrieb an den Kosten beteiligt. Angestrebt wurden 30% in der Annahme einer durchmischten Quartierbevölkerung und einer raschen vollständigen Vermietung der Wohnungen der ersten Etappe. Im ersten Betriebsjahr lag jedoch der aufgrund eines politischen Vorstosses vorzeitig, das heisst vor Ablauf des zweijährigen Versuchsbetriebs ermittelte Kostendeckungsgrad bei lediglich 11.25%, was bedeutet, dass das Angebot nicht definitiv ins kantonale ÖV-Programm aufgenommen werden könnte. Seit Jahresbeginn 2017 lagen die Fahrgastzahlen – zurückzuführen vermutlich auf die kalte und nasse Witterung Anfang Jahr – etwas höher (Spitzenwert 7335 Fahrgäste im Januar 2017); der Kostendeckungsgrad wird sich dadurch im zweiten Betriebsjahr voraussichtlich leicht verbessern.
In der Mai-Parlamentssitzung ertönte die Forderung, den Versuchsbetrieb aufgrund der tiefen Nutzung vorzeitig abzubrechen. Nach Auskunft der zuständigen Stellen ist eine kurzfristige Aufhebung einer Linie im laufenden Fahrplanjahr nicht möglich. Das publizierte Fahrplanangebot ist aufgrund der Fahrplanpflicht zu erbringen. Ein unterjähriger Fahrplanwechsel müsste mit dem Kanton abgesprochen und im Rahmen des Fahrplanverfahrens ein Jahr im Voraus publiziert werden.
1.2 Vorgehen nach Ablauf der zweijährigen Versuchsphase/neues Buskonzept OGG
Im Rahmen des neuen Buskonzepts OGG, das Anfang Jahr bei den Gemeinden in Vernehmlassung war, hat der Kanton der Stadt Olten eine neue Lösung aufgezeigt, welche eine Erschliessung von Olten Südwest ohne Mehrkosten und ohne Kosten für die Stadt Olten ermöglichen soll: Die Linienführung der aus dem Gäu kommenden Linie 511 sollte demgemäss ab Fahrplanwechsel 2018 im Dezember 2017 so geändert werden, dass der Bus über Kleinwangen – ERO – Olten SüdWest – Bahnhof Olten geführt wird und so auch für Olten SüdWest Fernverkehrsanschlüsse am Bahnhof sicherstellt. Diese Möglichkeit sollte durch Änderungen der Buserschliessung im Gäu erreicht werden. Wermutstropfen bei der neuen Lösung: Die Verbindung nach Olten SüdWest würde vom 20-Minuten-Takt auf einen Halbstundentakt reduziert. Und für die ÖV-Erschliessung des Schöngrundquartiers würde kein Angebot mehr bestehen. Wenn weitere Etappen von Olten Südwest gebaut sind, müsste die Buserschliessung zudem voraussichtlich neu überprüft werden; die Lösung mit der Linie 511 dürfte dann von den Transportkapazitäten her nicht mehr genügen.
Vom Dezember 2016 bis Februar 2017 hat der Kanton das neue Buskonzept den Gemeinden, den Planungsverbänden, interessierten Behörden und Institutionen zur Mitwirkung unterbreitet. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Umsetzungsplan nur realisiert werden kann, wenn die jeweils betriebsnotwendigen Infrastrukturen zeitgerecht realisiert werden könnten. Im Mitwirkungsbericht hält der Kanton nun fest, dass die betriebsnotwendige Busspur Hägendorf per Dezember 2017 nicht als Definitivum realisierbar ist und ein Provisorium keine machbare Alternative darstellt. Die Busspur Hägendorf soll daher so ins Bauprogramm aufgenommen werden, dass sie ab Dezember 2018 als Definitivum zur Verfügung steht. Zudem erachten laut Kanton verschiedene Gemeinden die Erstellung der notwendigen Infrastruktur bis Dezember 2017 als zu sportlich. Der Kanton hat daher entschieden, auf die gesamte Umsetzung der «Optimierungen Gäu» per Dezember 2017 zu verzichten und diese erst zusammen mit den «Optimierungen Niederamt Phase 1» inklusive Durchbindungen am Bahnhof Olten als Gesamtpaket im Dezember 2018 auf den Fahrplan 2019 hin umzusetzen.
Für die Stadt Olten beziehungsweise die Buserschliessung des Quartiers Olten SüdWest bedeutet dies, dass bis zur Umsetzung der neuen Lösung mit der Linie 511 somit eine Zwischenlösung erforderlich ist, um die Busverbindung nach Olten SüdWest gemäss dem beschriebenen Mobilitätskonzept aufrecht zu erhalten. In den anschliessenden Verhandlungen mit dem Kanton hat der Stadtrat seine Verwunderung über die Verzögerung geäussert, die seiner Meinung nach zumindest im Bereich Busspur hätte vorausgesehen werden müssen. Er hat zudem erreichen können, dass der Kanton die Überbrückungslösung für das Jahr 2018 mitfinanziert. Zudem hat der Kanton ausdrücklich versichert, alles zu tun, damit die ursprünglich per Dezember 2017 geplante Lösung definitiv ein Jahr später in Kraft treten wird, nötigenfalls mit Übergangsmassnahmen, damit keine weitere Verlängerung notwendig wird.
2. Erwägungen
Aus Sicht des Stadtrates braucht es zwingend eine Zwischenlösung für das Quartier Olten SüdWest für das kommende Jahr, um die Kontinuität der ÖV-Verbindung zugunsten der dort wohnenden Bevölkerung aufrechtzuerhalten; auch für die laufende Neuausrichtung des Quartiers hätte ein Unterbruch eine ausgesprochen negative Signalwirkung. Der Stadtrat sieht dabei zwei Möglichkeiten:
- Variante 1: Verlängerung des seit Dezember 2015 laufenden Versuchsbetriebs um ein weiteres Jahr bis Ende 2018
- Variante 2: Einjährige Überbrückung mit einer Reduktion des bestehenden Angebots auf die Hauptverkehrszeiten und damit Verzicht auf die Schlaufe in den Schöngrund
Bei einer Verlängerung des Versuchsbetriebs wird das Angebot der beiden letzten Jahre in gleichem Ausmass weitergeführt: Montag bis Freitag 5.42 bis 19.40 Uhr, Samstag 7.02 bis 17.40 Uhr; Sonn- und Feiertage kein Fahrbetrieb. Als Alternative hat die BOGG eine einjährige Überbrückung mit einer Reduktion des bestehenden Angebots eines 20-Minuten-Takts von Montag bis Freitag auf die Hauptverkehrszeiten angeboten, von 5.42 bis 8.00 Uhr und von 16.22 bis 19.20 Uhr (vgl. Beilage 2). Laut Aussage der BOGG sollte mit dieser Konzentration der Leistungserbringung ein Deckungsgrad von 20% erreicht werden können, weil einerseits die Betriebskosten stark reduziert werden können, anderseits die Zahl der beförderten Personen und damit die Verkehrserträge im Verhältnis weniger zurückgehen dürften. Wie erwähnt fällt mit der Streichung des Angebots in der Nebenverkehrszeit auch die Schlaufe einmal pro Stunde Bahnhof Olten – Innenstadt – Schöngrund – Innenstadt – Bahnhof weg.
Zum Thema Ruftaxi, das in der Mai-Parlamentssitzung ebenfalls aufgeworfen wurde, gilt es festzuhalten, dass die zurzeit beförderten 60'000 Fahrgäste die Möglichkeiten eines Ruftaxis bei weitem übersteigen: Ruftaxi werden üblicherweise eingesetzt auf schwach frequentierten Strecken, in dünn besiedeltem Gebiet und in Randzeiten. Denkbar wäre der Einsatz von Ruftaxi in Olten Südwest somit nicht als Alternative, sondern nur als Ergänzung zur Variante 2 zwischen den Hauptverkehrszeiten, wenn die Fahrgastzahlen stark abnehmen. Fahrgäste müssen sich bei dieser Dienstleistung 30 bis 60 Minuten vor der Fahrt mit einem Telefonanruf oder via spezielle App anmelden und in der Regel einen Zuschlag von einigen Franken zum Fahrpreis bezahlen. Hier wäre noch zu prüfen, ob der Kanton sich auch an Kosten für den Einsatz von Ruftaxis beteiligt. Aus Erfahrungen ist der Kostendeckungsgrad dieses Angebots mit 25 bis 50% anzunehmen, d.h. der Stadt würden auch in diesem Fall Kosten verbleiben, die zu denjenigen für die ÖV-Versorgung während der Hauptverkehrszeiten hinzukämen. Zu bedenken aus finanzieller Sicht ist ferner, dass die Schaffung eines solchen (Zusatz-)Angebots auch für andere Quartiere präjudizierend wäre.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Kanton hat angeboten, dass er sowohl die einjährige Verlängerung wie auch das einjährige Überbrückungsangebot als Versuch in sein Programm aufnimmt und einen Anteil der Kosten übernimmt. Konkret beteiligt er sich mit 30% an den ungedeckten Kosten des Versuchsbetriebs für das Fahrplanjahr 2018 bei der Weiterführung des Angebots im heutigen Umfang bzw. mit 20% beim reduzierten Angebot. Die Differenz in der Subventionierung erklärt der Kanton dadurch, dass bei einer Angebotsreduktion für ein Jahr und anschliessendem Wiederhochfahren im Folgejahr negative Auswirkungen auf die Nachfrage und eine sinkende Wertschätzung der Linie 504 zu erwarten seien. Daher bestehe auf Seiten des Kantons ein grösseres Interesse an der Aufrechterhaltung des heutigen Angebots der Linie 504 als am Überbrückungsangebot. Vorbehalten bleibt jeweils die Genehmigung der finanziellen Mittel durch den Kantonsrat.
Damit würden sich die Kosten für die Stadt Olten je nach Variante auf folgende Beträge belaufen:
- Variante 1:
Die Kosten für ein Jahr betragen Fr. 296'200.-. Abzüglich eines Kantonsanteils von 30% belaufen sich die zu genehmigenden Nettokosten auf Fr. 207'340.-.
- Variante 2:
Die Kosten für den von Montag bis Freitag auf die Hauptverkehrszeiten reduzierten Betrieb betragen laut Offerte der BOGG Fr. 99'000.-. Abzüglich eines Kantonsanteils von 20% belaufen sich die zu genehmigenden Nettokosten auf Fr. 79’200.-.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament die einjährige Verlängerung des Versuchsbetriebs zur Annahme, um das Busangebot sowohl für die Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner von Olten SüdWest in den Nebenverkehrszeiten wie auch für das Schöngrundquartier ein weiteres Jahr aufrechtzuerhalten.
Beschlussesantrag:
Variante 1:
I.
1. Der Verlängerung des Versuchsbetriebs der Stadtbuslinie 504 nach Olten Südwest und ins Schöngrund-Quartier um ein Jahr bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wird zugestimmt.
2. Die Ausgabe im Betrag von netto Fr. 207'340.- für die Verlängerung des Versuchsbetriebs wird zugunsten der Laufenden Rechnung Konto-Nr. 6220.3634.03 bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen dem fakultativen Referendum.
Variante 2:
I.
1. Der Überbrückungslösung für die Stadtbuslinie 504 nach Olten Südwest (Reduktion auf Hauptverkehrszeiten) von Fahrplanwechsel 2017 bis Fahrplanwechsel 2018 wird zugestimmt.
2. Die Ausgabe im Betrag von netto Fr. 79’200.- für die Überbrückungslösung wird zugunsten der Laufenden Rechnung Konto-Nr. 6220.3634.03 bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Ziff. 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen dem fakultativen Referendum.