Inhalt
Friedensrichter/in und Stv./Wahl
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. Juni 2017
- Beschreibung
- Per 1. August 2017 ist mit den Gesamterneuerungswahlen auch eine Neuwahl des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin und der Stellvertretung durch das Gemeindeparlament erforderlich. Der bisherige Friedensrichter tritt nicht zur Wiederwahl an.
Am 27. Februar 2017 hat der Stadtrat beschlossen, die Neubesetzung des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin und der Stellvertretung öffentlich im Internet sowie im Stadt-Anzeiger als amtlichem Publikationsorgan auszuschreiben. Die Entschädigungen wurden wie folgt festgelegt:
- Friedensrichter/in: Pauschale von Fr. 6000.- inkl. Spesen, Verfahrenskosten nach kt. Tarif
- Stellvertretung: Pauschale von Fr. 1500.- inkl. Spesen, Verfahrenskosten nach kt. Tarif
Die Gewählten werden verpflichtet, die Verhandlungsfälle etwa im Verhältnis 3:1 (Friedensrichter/in : Stellvertretung) aufzuteilen.
Auf die Ausschreibung sind sechs Kandidaturen eingegangen. Das Parlamentsbüro, erweitert gemäss Art. 30 der Gemeindeordnung (SRO 111) durch die Fraktionspräsidien, hat an seiner Sitzung vom 2. Mai 2017 beschlossen, vier Bewerber/innen zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Diese haben am 6. Juni 2017 stattgefunden. In der Zwischenzeit hatte eine Bewerberin ihre Kandidatur zurückgezogen.
Das Parlamentsbüro empfiehlt dem Parlament folgende Bewerberin bzw. folgenden Bewerber zur Wahl:
Als Friedensrichterin:
Catherine Müller, Jg. 1962, Rechtsanwältin, Yogalehrerin, Autorin und Redaktorin
Als Friedensrichter-Stellvertreter:
Konrad von Allmen, Jg. 1969, Teamleiter HR SBB
Beschlussesantrag:
1. Catherine Müller wird für die Amtsperiode 2017-2021 als Friedensrichterin gewählt.
2. Konrad von Allmen wird für die Amtsperiode 2017-2021 als Friedensrichter-Stellvertreter gewählt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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