Inhalt
Dringliche Interpellation Urs Knapp (FDP) betr. Fragen zum Dringenden Nachtragskredit für Planungskosten Neuer Bahnhofplatz Olten
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 23. März 2017
- Verfasser/Beteiligte
- Knapp Urs
- Beschreibung
- Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Grundsätzliches:
Der Stadtrat begrüsst, dass er aufgrund der gestellten Fragen den Prozess transparent aufzeigen kann. Das Gemeindegesetz gibt der Exekutive den Handlungsspielraum für dringliche Nachtragskredite gemäss § 146 Abs. 2, wenn die Mehrausgabe nicht voraussehbar war, notwendig und unaufschiebbar ist, selbst wenn die Nachtragskreditkompetenz beim Gemeindeparlament liegt. Der dringliche Nachtragskredit ist dem Gemeindeparlament zur Kenntnis zu bringen. Eine Traktandierung eines solchen Nachtragskredits im Parlament ist im Gemeindegesetz nicht vorgesehen. Ebenso wird keine Aussage über den Zeitpunkt gemacht, wann der Nachtragskredit zur Kenntnis zu bringen sei; dies hätte demzufolge auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise mit der Rechnungslegung, erfolgen können.
Das Projekt Neuer Bahnhofplatz Olten ist angesichts der anforderungsreichen Ausgangslage – fehlender Platz, Beteiligung von drei Partnern (Kanton, Stadt und SBB), hohe Ansprüche verschiedenster Player, parallel laufende Arbeiten am Mobilitätsplan und in der Busplanung OGG – von hoher Komplexität. Die strategische Projektleitung, die auch Varianten und Vertiefungen in Auftrag gibt, obliegt einem Steuerausschuss mit Vertretern von Kanton, Stadt und SBB; die operative Projektleitung liegt beim Kanton. In der Begründung des Stadtrates zu seinem Beschluss über den Nachtragskredit sind die verschiedenen Phasen des Projektes und der unerwartete Bedarf nach Zusatzabklärungen ausführlich dargestellt.
Ursprünglich war geplant, im Jahr 2016 dem Gemeindeparlament eine separate Vorlage für die nächste Phase des Projektes, die Projektierung, vorzulegen, wie in den Projektbeschrieben in der Beilage zur Investitionsrechnung 2016 beschrieben wurde. Der im Budget 2016 aufgenommene Betrag von 300'000 Franken wäre Teil der dabei zu bewilligenden Projektierungskosten gewesen. Die bis zu diesem Zeitpunkt genehmigten Beträge von 550'000 Franken hätten unter «normalen» Bedingungen, wie in der Vorlage zum Nachtragskredit beschrieben, für die ursprünglich geplanten Arbeiten der Phase 1 ausgereicht. In der Zwischenzeit hatte sich jedoch wie erwähnt der Zeitplan verzögert und es war der Bedarf nach Zusatzabklärungen entstanden, insbesondere auch für die Kostenplausibilisierung und -optimierung. Das Missverständnis auf Seiten der Stadt Olten bestand nun darin, dass bei der Auslösung von Zusatzaufträgen durch den Kanton der Eindruck bestand, dass die im Budget 2016 aufgeführten 300'000 Franken ohne weiteren Beschluss noch für die Phase 1 zur Verfügung stehen würden. Erst nach der Auslösung der Aufträge wurde festgestellt, dass sie für die Phase 2 vorgesehen waren. Dafür fehlte jedoch die Zustimmung des zuständigen Gremiums. Und mit Inanspruchnahme des Nachtragskredits wird nun die Schwelle des fakultativen Referendums überschritten. Angesichts des in der Zwischenzeit weitergeführten Planungsprozesses mit Kostenfolgen fehlte jedoch die Zeit für eine Parlamentsvorlage und blieb nur der Weg des dringlichen Nachtragskredits durch den Stadtrat.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Verantwortung für das Versäumnis liegt beim Stadtrat.
2. Derzeit liegt keine Kenntnis von vergleichbaren weiteren Beispielen vor.
3. Der Stadtrat hat die Kredite, bei welchen er selbst die Federführung hat, im Griff. Die Kreditabrechnungen der letzten Jahre haben dies auch so bestätigt. Im Weitern wurden von der Rechnungsprüfungskommission auch keine Kreditabrechnungen beanstandet. Der Stadtrat wird jedoch bei Projekten mit einer externen Federführung auf ein verbessertes Controlling sowie ein Frühwarnsystem pochen.
4. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäss einer Vereinbarung aus dem Jahr 2014 durch den Kanton. Dieser stützt sich bei der Vergabe auf §15 Abs. 2 lit. g des Submissionsgesetzes, gemäss dem «Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter oder der ursprünglichen Anbietern vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist.»
5. Dazu kann auf die obenstehenden Ausführungen unter Grundsätzliches verwiesen werden. Zudem wollte der Stadtrat das Thema in den genannten Gremien zuerst mündlich ergänzend begründen. - Fraktion
- Fraktion FDP
Zugehörige Objekte
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17-03-23_Dringliche_Interpellation_zum_Dringenden_Nachtragskredit_NBO.pdf | Download | 0 | 17-03-23_Dringliche_Interpellation_zum_Dringenden_Nachtragskredit_NBO.pdf |
Datum | Sitzung |
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