Inhalt
Beanstandungskommission
Die Beanstandungskommission besteht aus 3 Mitgliedern, welche weder einer andern Behörde noch der Verwaltung der Gemeinde angehören dürfen. Sie ist befugt, mit der Behörde oder der Amtsstelle, gegen die sich die Beanstandung richtet, Rücksprache zu nehmen und die Akten einzusehen. Sie gibt Ihre Ansicht über die Beanstandung den Beteiligten bekannt und orientiert zugleich die der beteiligten Behörde oder Amtsstelle vorgesetzte Gemeindeinstanz. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis.
Die Beanstandungskommission unterliegt der Schweigepflicht. Behördenmitglieder, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.
Zuständige Direktion: Stadtpräsidium
Kontakt
BeanstandungskommissionDornacherstrasse 1
4601 Olten
Tel. 062 206 13 27
Fax 062 206 12 03
stadtkanzlei@olten.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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