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Musikschule Olten, Schüler und Schülerinnen aus Boningen, Vereinbarung/Genehmigung

Datum 10. Mai 2010
Geschäftsart Beschluss

  1. Ausgangslage

Die Zusammenarbeit der beiden Schulen Olten und Boningen ist traditionell eng. Seit vielen Jahren besuchen die Oberstufen-Schüler/innen aus Boningen die Schule in Olten. Im Bereich der Primarschule hat sich die Zusammenarbeit ebenfalls intensiviert, da Peter Bäni, Schulleiter der Primarschule Hübeli, ebenfalls Schulleiter in Boningen ist. Boningen plant einen Vorstoss, sich mit der Schule Olten zusammenzuschliessen.
Im Bereich der Musikschule haben sich durch das Obligatorium der Musikalischen Grundschule neue Entwicklungen ergeben. Es gibt mehr Nachfrage nach dem Angebot der Musikschulen. Boningen hat keine eigene Musikschule. Bisher hat die Musikgesellschaft den überschaubaren Bedarf an Instrumentalunterricht abdecken können. Hier ist aber inzwischen eine Grenze erreicht.
Nun ergeht von Boningen die Anfrage, ob Schüler/innen in der Musikschule Olten aufgenommen werden können.

2. Erwägungen

Gespräche zwischen Vertretern aus Boningen, der Musikschulleitung Olten und der Direktion Bildung und Sport haben am 10. März (siehe Aktennotiz) und 6. April 2010 stattgefunden.
Boningen spricht von 6 – 10 Schüler/innen, die die Musikschule in Olten besuchen wollen.
Die Musikschule Olten hat sowohl personell, als auch räumlich die Möglichkeit, Schüler/innen aus Boningen aufzunehmen.
Mit den Behördevertretungen der Gemeinde Boningen ist die Vereinbarung am 6. April 2010 besprochen worden. Sie sind mit dem Inhalt einverstanden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die vorgesehene Regelung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Stellungnahme Querschnittsdienstleister: Personaldienst, Rechtsdienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling

Die genannten Stellen waren bei der Entstehung von Bericht und Antrag beteiligt und sind damit einverstanden.


Beschluss:
  1. Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zum Besuch der Musikschule Olten durch Schüler/innen aus Boningen (Anhang) zu.

2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.



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