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09.09.2010 17:05:09


Nummer: Stichwort:
Datum von: bis:
Art:

Dringliche Motion Marcel Buck (SVP) und Mitunterzeichnende betr. provisorische Schliessung Alkoholikertreff und Kündigung Leistungsauftrag mit OGG

Datum 24. Juni 2008
Geschäftsart Dringliche Motion
Verfasser Marcel *Buck
Fraktion Fraktion SVP

Am 19. Juni 2008 haben Marcel Buck (SVP) und Mitunterzeichnende bei der Stadtkanzlei zu Handen der Parlamentssitzung vom 24. Juni 2008 eine dringliche Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:

„Antrag:

Der Stadtrat wird beauftragt, die sofortige Schliessung des Alkoholikertreffs an der Aarburgerstrasse 63 in den Räumlichkeiten der Regionalen Suchthilfe Olten (RSHO) zu veranlassen. Anschliessend sollen andere Konzepte geprüft und dem GP zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch die Leistungsvereinbarung vom 01. Januar 2008 zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und dem Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu (OGG) soll per sofort gekündigt und den neuen Fakten angepasst werden.

Begründung zur Dringlichkeit:

Um den gesetzlichen Auftrag und Betrieb der RSHO für Drogensüchtige zu gewährleisen, macht die Motion nur Sinn, wenn diese dringlich behandelt und überwiesen wird. Es kann nicht angehen, dass sich die EGO als „Verschönerungsverein“ sieht, indem sie die Randständigen mit „subventioniertem“ Billigbier von öffentlichen Plätzen fernzuhalten versucht. Ebenso muss die Anlaufstelle für Drogensüchtige die Hilfe suchen, sich Beraten lassen wollen, oder sich entschieden haben von Ihrer Such los zu kommen, in einer geschützten, sicheren und ruhigen Atmosphäre, frei von Schlägereien, Belästigungen, Unordnung, Pöbeleien und wiederholten Polizeiinterventionen stattfinden können.

Begründung zur Schliessung:

Die gesetzlichen Ziele der RSHO dürfen nicht zu Gunsten von nicht Therapierwilligen vernachlässigt werden. Gestützt auf Punkt 4.1.2, der LV sind die Voraussetzungen für eine Schliessung bereits erfüllt. Der Stadtrat muss die Rahmenbedingungen konsequent umsetzen. Die vereinbarten Leistungen unter Punkt 4.2 wurden nicht oder nur teilweise erfüllt. Weder im Bericht und Antrag noch in der LV wurde klar festgehalten, dass aktiv Alkohol, schon gar nicht zu stark verbilligtem Preis ausgeschenkt wird und somit dem GP wichtige Details zur objektiven Entscheidungsfindung verwehrt. Auch die Aufsichtspflicht der Geschäftsführung wurde verletzt, was ebenfalls zur sofortigen Schliessung führt. Nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass es die OGG verpasst hat, rechtzeitig geeignete Massnahmen zur Verhinderung dieser unhaltbaren Zustände von sich aus zu ergreifen. Ob dem Verdacht des Drogenmissbrauchs von Angestellten der RSHO ist die Weiterführung dieser Art von „Alkitreff“ nicht mit den Interessen der EGO zu verantworten und stellt die ganze „Suchthilfe“ in Frage.“