Ab sofort werden Litteringsünder gebüsst
Wer Abfälle im öffentlichen Raum liegen lässt, kann ab jetzt gebüsst werden. Das Amt für Umwelt (AfU) hat im Rahmen eines mehrjährigen Massnahmenplans gegen das sogenannte Littering nun auch einen Bussenkatalog erarbeitet. Die Prävention und Repression Das AfU führte in den letzten Jahren im Rahmen eines mehrjährigen Massnahmenplanes diverse Präventionskampagnen durch, um gegen das Abfallproblem vorzugehen. Ausserdem wird seit 2008 der für die Schulen kostenlose Abfallunterricht angeboten. Seit erste Erfahrungen mit Litteringbussen aus anderen Kantonen vorliegen (Basel Stadt, Thurgau und Bern), wurden auch für den Kanton Solothurn die gesetzlichen Grundlagen hierzu geschaffen, und zwar im neuen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA). Wie verschiedene Studien (z. B. aus Deutschland) zeigen, befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung diese Geldbussen. Sie verursachen nur geringe Kosten und dienen als repressives Werkzeug, wenn die Abfallsünder auf die Sensibilisierung nicht ansprechen. Um ihre Wirksamkeit noch zu erhöhen, sollen die Bussen auch weiterhin durch vorbeugende Massnahmen ergänzt werden. Die Informationskampagne Zur Einführung der neuen Ordnungsbussen führt das Amt für Umwelt im Mai mittels Plakaten und Kinowerbung eine erste Informationskampagne durch. Mit ihr wird die Bevölkerung auf die Neuerung aufmerksam gemacht, wobei schon das Wissen um die Strafen präventiv wirken kann. In einer zweiten Phase im Juni zeigen Plakate und Inserate, dass es nun «ernst gilt». Im Juli, während der «Littering-Hochsaison» startet schliesslich die dritte Informationswelle. Damit es nicht bloss bei Worten bleibt, wird die Polizei zunehmend und insbesondere ab der dritten Phase aktiv büssen. Begleitet wird die Kampagne durch die Website www.litteringbussen.ch. Sie enthält Informationen zum Bussenkatalog und berichtet über Hintergründe und Fortschritte. Zudem ist ein Forum eingerichtet, wo Ärger abgeladen, Lob erteilt oder ein Erfahrungsbericht zu den Bussen geschrieben werden kann. Bussenkatalog Littering Die gesetzliche Grundlage: In § 170 des Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) wird der Regierungsrat ermächtigt, eine Liste der Übertretungen aufzustellen, welche durch Ordnungsbussen geahndet werden sollen. In der zugehörigen Verordnung (VWBA) werden die Details geregelt. Der Bussenkatalog wurde bewusst einfach gehalten. Gebüsst wird das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im öffentlichen Raum, ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen:
Die Ordnungsbussen für Littering werden ausschliesslich durch die Kantonspolizei und die Polizeikorps der Städte Grenchen, Olten und Solothurn erhoben. Bei Widerhandlungen von Jugendlichen, die das 15. Altersjahr noch nicht beendet haben, gilt das ordentliche Verfahren (Art. 2 Bst. c Ordnungsbussengesetz OBG). Für Jugendliche hingegen, welche das 15. Altersjahr beendet haben, gilt das vereinfachte Verfahren mit Ordnungsbussen nach OBG. Die VWBA wurde zudem mit der Bestimmung ergänzt, dass 10- bis 15-jährige Täter durch die Polizei bei der Jugendanwaltschaft verzeigt werden.
Datum der Neuigkeit 4. Mai 2010
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