Inhalt
Motion Luisa Jakob (SP/JSP) und Mitunterzeichnende betr. Schaffung eines Reglements zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Zweiräder in unmittelbarer Nähe von Liegenschaften mit Kundenfrequenz/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 27. September 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Luisa *Jakob (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 20. März 2018 haben Luisa Jakob (SP/JSP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
«Der Stadtrat wird aufgefordert, in Analogie zum Reglement für Abstellflächen für Autos ein Reglement zu schaffen, das die Schaffung einer genügenden Anzahl geeigneter Abstellflächen für Zweiräder für Kunden sicherstellt. Die Erstellung der Abstellflächen wäre primär Aufgabe der Liegenschaftsbesitzer. Wo das nicht möglich ist, soll analog bei fehlenden Autoabstellplätzen eine Abgeltung entrichtet werden, die zur Äufnung eines Fonds zur Errichtung von Abstellplätzen auf öffentlichem Grund dient. Zur Kompensation soll die Abgeltung für fehlende Autoabstellplätze so reduziert werden, dass für die Liegenschaftsbesitzer keine Mehrbelastung entsteht.
Um rasch eine Verbesserung zu erzielen, kann die Stadt die Erstellung von Abstellplätzen für Zweiräder aus dem vorhandenen Fonds für Autoabstellplätze vorübergehend vorfinanzieren.
Begründung:
• Die Attraktivität der Nutzung von Zweirädern kann dadurch deutlich gesteigert werden, dass in unmittelbarer Nähe von Geschäften, die von Kunden besucht werden, geeignete Abstellfläche geschaffen werden.
• Als Minimalausrüstung für Veloabstellplätze muss die Möglichkeit vorhanden sein, das Velo diebstahlsicher abzustellen.
• Wird die zu bezahlende Abgeltung für die erstellten Abstellplätze so umgestaltet, dass sie zur Errichtung von Abstellfeldern für Zweiräder verwendet werden kann, wird
o viel rascher ein Nutzen erzielt, weil solche Abstellplätze kurzfristig erstellt werden können
o eine Massnahme voll im Sinne des Mobilitätsplans rasch umgesetzt
o ein positiver Beitrag zum Erscheinungsbild der Stadt gelistet
• Durch eine geeignete Formel zur Aufteilung der Abgeltung zwischen Abstellplätzen für Autos und Zweiräder kann sichergestellt werden, dass für die Liegenschaftsbesitzer bei Um- und Neubauten keine Mehrbelastung entsteht.
• Es soll angestrebt werden, dass Velofahrer nicht mehr als 50m und Nutzer von motorisierten Zweirädern nicht mehr als 200m zu Fuss zurücklegen müssen.
• Durch die gleichzeitige Erstellung des Reglements für Abstellflächen für Zweiräder und jenem für Autos kann ein konsistentes Regelwerk entstehen.»
* * *
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Im Rahmen der Überarbeitung des Parkierungsreglements hat sich der Stadtrat dazu entschieden, das Thema Zweiräder in das neue Reglement über die Erstellung von Abstellplätzen in der Einwohnergemeinde Olten aufzunehmen: In Art. 12 verweist er für leichte Zweiräder auf die einschlägigen SN-Normen, in Art. 13 legt er auch einen Richtwert für Motorräder fest. Damit regelt er die Erstellung von Abstellplätzen auf privatem Grund, wobei der Hauptregelungsbedarf bei Wohnüberbauungen und grösseren Gewerbe- und Verkaufsbetrieben liegt.
Eine Abgeltung für nichterstellte Veloabstellplätze erachtet der Stadtrat hingegen als Überregulierung und die vorgeschlagene «Verrechnung» mit der Abgeltung für Abstellplätze für Personenwagen als Verkomplizierung des Verfahrens. Grössere Wohnüberbauungen und grössere Gewerbe- und Verkaufsbetriebe sollen sich gar nicht von der Erstellungspflicht auskaufen können. In der vom Vorstoss primär anvisierten Innenstadt mit ihren kleineren Verkaufseinheiten gibt es hingegen nach Ansicht des Stadtrates kaum Raum für markierte Veloparkplätze vor dem jeweiligen Geschäft, jedoch genügend Platz für das Abstellen von Velos im öffentlichen Raum. Die bekannte Problematik im Bahnhofbereich wiederum muss auf einer separaten Schiene bearbeitet werden. Es ist zu erwarten, dass Altstadtgeschäfte, die ihre Veloparkplätze auskaufen müssten, nicht begeistert wären, wenn diese Einkaufssumme für Veloparkplätze am Bahnhof eingesetzt würde. Es kommt hinzu, dass solche «Auskaufsgelder» nicht beliebig für das Erstellen öffentlicher Anlagen eingesetzt werden können, sondern im Grunde nur treuhänderisch bei der Stadtverwaltung liegen und jederzeit zurückgegeben werden müssen, wenn eine Bauherrschaft früher ausgekaufte Abstellplätze zu einem späteren Zeitpunkt erstellen kann.
Im Sinne dieser Erwägungen beantragt der Stadtrat, die Motion für die Schaffung eines separaten Reglements als nicht erheblich zu erklären. Im Gegenzug soll das Thema Zweiräder im vom Stadtrat in der entsprechenden Vorlage vorgeschlagenen Sinne in das neue Parkierungsreglement aufgenommen werden. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|