Inhalt
Tagesstätte Sonnegg, einmaliger Standortbeitrag/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 6. August 2018
- Beschreibung
1. Ausgangslage
Mit Schreiben vom 4. Februar 2018 reichte die Trägerschaft der Tagesstätte Sonnegg ein Gesuch für einen einmaligen Standortbeitrag für 2018 in der Höhe von CHF 30‘000 ein. Der Stadtrat wünschte als Grundlage für eine Entscheidfindung noch zusätzliche Unterlagen, u.a. den Jahresabschluss 2017 mit Vermögensnachweis. Mit Schreiben vom 08. Juni 2018 reichte die Trägerschaft die gewünschten Unterlagen nach.
2. Erwägungen
Das frühere Tagesheim Sonnegg wurde ursprünglich von der EGO mit einem Objektbeitrag von CHF 94‘000 subventioniert. Im Rahmen der Sparmassnahmen wurde der Beitrag gestrichen. Die Sozialdirektion kündigte im Auftrag des Stadtrates (Beschluss vom 02.06.2014) den entsprechenden Leistungsauftrag (Schreiben vom 06.06.2014).
Das frühere Tagesheim Sonnegg wurde von einer neuen Trägerschaft (Trägerverein Tagesstätte Olten) übernommen und weitergeführt. Mit Hilfe privater Mittel konnte der Betrieb vorübergehend gesichert werden.
Die Trägerschaft der Tagesstätte Sonnegg ersuchte bereits für das Jahr 2017 um einen Überbrückungsbeitrag in der Höhe von maximal CHF 20‘000, um den Betrieb für 2017 zu sichern. Auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen zur Finanzierung von Tagesheimen ging die Trägerschaft davon aus, ab 2018 den Betrieb ohne weitere Beiträge sicherstellen zu können. Der Stadtrat bewilligte am 13.02.2017 einen entsprechenden Nachtragskredit.
Die Trägerschaft hat nun erkannt, dass der Betrieb erstens nur bei höherer Auslastung und zweitens bei einer Integration oder Anbindung an eine Institution (sinnvollerweise ein Alters- und Pflegeheim) kostendeckend geführt werden könnte. Entsprechende Gespräche mit Alters- und Pflegeheimen im Raum Olten seien bereits seit 2017 im Gang. «Im Sinne einer letztmaligen Überbrückung bis zur Integration der Tagesstätte Sonnegg in eine regionale Pflegeinstitution» ersucht die Trägerschaft der Tagesstätte um einen Standortbeitrag von CHF 30'000 zur Sicherstellung des Betriebs 2018.
Aus sozial- und alterspolitischer Sicht wäre es begrüssenswert, in der Region über das Grundangebot einer Tagesstätte für ältere Menschen zu verfügen. Die Sozialdirektion empfiehlt deshalb, einen entsprechenden Beitrag zu gewähren. Der Stadtrat lehnt diesen hingegen angesichts der vorhandenen Subjektfinanzierung durch den Kanton aus Präjudizgründen ab.
3. Wirtschaftlichkeit
Entsprechende Beiträge sind nicht budgetiert worden. Ein Nachtragskredit von CHF 30‘000 wäre zu bewilligen.
Beschluss:
Ein einmaliger Standortbeitrag für die Tagesstätte Sonnegg für 2018 wird abgelehnt.
Zugehörige Objekte
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