Inhalt
Rechts- und Personaldienst, Pensenerhöhung/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 6. August 2018
- Beschreibung
1. Ausgangslage
Im Rahmen der Neuorganisation des Personaldienstes Ende 2013 wurden, auch im Hinblick auf das bevorstehende Sparprogramm und weil die Leiterin des Personaldienstes das Anstellungsverhältnis gekündigt hatte, der Rechtsdienst und der Personaldienst mit insgesamt 180 Stellenprozente plus 1 – 2 Lernenden zusammengefügt und auf 150 bis 160 Stellenprozente gekürzt. Der damalige Rechtskonsulent übernahm die Leitung des Rechts- und Personaldienstes im 100%-Pensum für ein halbes Jahr.
Mit Bericht und Antrag vom 23. Juni 2014 wurde die frei gewordene Stelle der Leitung Rechts- und Personaldienst (Rechtskonsulent) an den jetzigen Stelleninhaber Patrik Stadler mit einem Pensum von 80% vergeben.
Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Juni 2018 diskutierte der Stadtrat über die Rolle des Rechtskonsulenten und erachtete dessen beratende Rolle im Gremium als wertvoll und im bisherigem Umfang als beibehaltungswürdig. Gleichzeitig stellte er fest, dass für gewisse Aufgaben des Rechts- und Personaldienstes die Ressourcen nicht ausreichen. Dazu zählen vornehmlich Geschäfte, welche die Arbeiten der Stadtverwaltung kurzfristig nicht tangieren, langfristig aber Folgen haben können, weil bspw. die Vertragsablage nicht sorgfältig nachgeführt wurde oder die systematische Gesetzessammlung nicht bereinigt wurde, oder weil das Personalwesen, insbesondere die Weiterbildung, brach liegen etc.
Ebenso wurde festgestellt, dass gewisse zeitintensive Geschäfte an Dritte vergeben werden müssen um bspw. Fristen einhalten zu können. Aus diesem Grund bewilligte er den befristeten Einsatz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters.
Die Pensenerhöhung des Rechtskonsulenten auf 100% wurde mehrheitlich als notwendig erachtet. Der definitive Entscheid wurde aber, aufgrund der bevorstehenden Ferienabwesenheiten aufgeschoben, mit dem Hinweis, dass per 1. September eine ordentliche Aufstockung, befristet bis Ende Jahr und anschliessend, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Parlament, unbefristet erfolgen soll.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die Pensenerhöhung der Rechtskonsulenten (LK 32) von 80% auf 100% ergibt für den Rest des Jahres 2018 Mehrkosten in der Höhe von Fr. 11'366.85 plus Sozialnebenkosten von Fr. 2'273.35, total Fr. 13'640.00. Bei Beibehaltung des 100%-Pensums ab dem Jahr 2019 erfolgen jährlich wiederkehrende Mehrkosten von rund Fr. 41'000.00.
Beschluss:
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Das Pensum des Leiters Rechts- und Personaldienst wird per 1. September 2018, befristet bis 31. Dezember 2018, auf 100% erhöht.
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Folgende Nachtragskredite werden bewilligt: Fr. 11'500.00 z.G. Konto Nr. 0227.3010.00; Fr. 2'500.00 z.G. Konto Nr. 0227.3930.99.
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Beim Leiter Rechts- und Personaldienst werden für das Jahr 2019 zusätzliche 20% Pensen ordentlich budgetiert.
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Zugehörige Objekte
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