Inhalt
OltenAir/Bewilligung Öffnungszeiten
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Juli 2018
- Beschreibung
Ausgangslage
Im Jahr 2017 hat der Verein Openair Olten zum ersten Mal das OltenAir durchgeführt. Der Anlass fand an zwei Tagen statt, am Freitag von 18.00–23.00 Uhr und am Samstag von 16.00–23.00 Uhr. Der Anlass war gut besucht und hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Am 22. April 2018 reichte der Verein Openair Olten wiederum ein Anlassgesuch für die Durchführung des zweiten OltenAir-Musikfestival ein. Der Anlass findet am 3./4. August 2018 auf dem Vorplatz des Kulturzentrum Schützenmatt statt.
Der Veranstalter möchte in diesem Jahr die Konzerte bis 00.30 Uhr (an beiden Tagen) laufen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, wäre der Konzertbetrieb bis 23.00 Uhr wünschenswert und der Festbetrieb bis 02.00 Uhr. Ebenso soll am Freitag der Anlass bereits um 16.30 Uhr und am Samstag um 14.00 Uhr beginnen.
Erwägungen
Die KOI hat an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 festgehalten, dass der Musikbetrieb bis 23.00 Uhr und der Festwirtschaftsbetrieb bis 02.00 Uhr bewilligt werden soll (analog Public Viewing). Als Auflage wird eine Dezibel-Beschränkung von 93–96 Dezibel festgelegt. Die Bewilligung für die zeitliche Abweichung zum behördenverbindlichen Plan über die maximalen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in Olten muss vom Stadtrat beschlossen werden.
Beschluss
1. Die zeitliche Abweichung zum behördenverbindlichen Plan über die maximalen Öffnungszeiten der Aussenwirtschaften in Olten vom 3./4. August 2018 ab 23.00–02.00 Uhr für den Festwirtschaftsbetrieb wird bewilligt. Der Musikbetrieb wird bis 23.00 Uhr bewilligt mit einer maximalen Dezibel-Lautstärke zwischen 93–96.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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