Inhalt
GB Olten Nr. 5601/Kauf
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 12. März 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit öffentlicher Urkunde vom 15. Mai 1995 wurde auf der Parzelle GB Olten Nr. 3755 (Zone für öffentliche Bauten) ein selbständiges und dauerndes Baurecht mit der Grundbuch Nr. GB Olten Nr. 5601 zu Gunsten der Minigolf Kleinholz AG errichtet.
Nach mehrjährigem Betrieb wurde über die Minigolf Kleinholz AG mit Urteil vom 28. Februar 2017 der Konkurs eröffnet. Das Baurechtsgrundstück GB Olten Nr. 5601 fiel somit in die Konkursmasse.
Mangels Aktiven wurde am 5. Mai 2017 die Einstellung des Konkursverfahrens im Handels-amtsblatt publiziert und Frist bis zum 15. Mai gesetzt die Durchführung des Konkursverfah-rens zu verlangen und den Kostenvorschuss von Fr. 5'000.00 zu leisten. Gleichzeitig wurde den Pfandgläubigern Frist von 20 Tagen gesetzt, die Verwertung des Pfandes zu verlangen.
Innert Frist wurden keine Begehren gesetzt, wonach gemäss Art. 230a Abs. 3 SchKG die betreffenden Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne persönliche Schuldpflicht auf den Staat übergehen soll. Das Finanzdepartement lehnte jedoch eine Übernahme ab, worauf das Konkursamt ohne weitere Formalitäten die Aktiven verwer-ten kann (Art. 230a Abs. 4 SchKG).
Am 21. August 2017 beauftragte der Stadtrat von Olten den Rechtskonsulenten dem Kon-kursamt ein Kaufangebot für die Baurechtsparzelle GB Olten Nr. 5601 in der Höhe von Fr. 1.00 zu unterbreiten.
Da dieses das einzige konkrete Angebot war, welches beim Konkursamt eingegangen ist, die Pfandgläubiger keine Einwände gegen den Verkauf in dieser Höhe vorbrachten, wurde dem Rechtskonsulenten ein Vertragsentwurf zur Prüfung zugestellt.
2. Rechtslage
Mit Einverständnis des Stadtrates kann der Vertrag unterzeichnet werden, womit die Bau-rechtsparzelle, nach Bezahlung des Kaufpreises und der Gebühren in das Eigentum der Stadt Olten geht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gemäss Schätzung des Konkursamtes werden ca. Fr. 2'500.00 Gebühren anfallen, die vom Käufer zu bezahlen sind.
Beschluss:
1. Der Stadtrat genehmigt den Kauf der Baurechtsparzelle GB Olten Nr. 5601 für Fr. 1.00 zzgl. Gebühren.
2. Die Parzelle wird ins Verwaltungsvermögen überführt.
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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