Inhalt
Kunstmuseum, Sanierung und Erneuerung/weiteres Vorgehen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 19. Februar 2018
- Beschreibung
- An der Sitzung vom 25. Januar 2018 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten entschieden, dass das neue Schulhaus der Stadt Olten im Kleinholz zu stehen kommt und der Standort Hübelischulhaus ebenfalls in den Neubau verschoben wird. Das bedeutet, dass das Hübelischulhaus ab voraussichtlich Sommer 2021 für eine neue Nutzung verfügbar ist.
Das Kunstmuseum hat sich schon früher für den Standort Hübeli interessiert. Nachdem sich die Schulraumplanung jedoch im Umfeld der Verschlechterung der finanziellen Situation verzögerte, wurde primär die Verschiebung des Kunstmuseums ins heutige Gebäude des Naturmuseums als zweite Etappe nach dem Haus der Museen als voraussichtlich rascher realisierbare Lösung ins Auge gefasst. Als sich die Frage der Zukunft des Schulstandortes Hübeli in den letzten Monaten im Rahmen der wiederaufgenommenen Schulraumplanung stellte, wurde indessen die Weiterarbeit an der Phase zwei der Museenerneuerung bis zum nun vorliegenden Entscheid sistiert, um sicherzugehen, dass die bewilligten vorhandenen Mittel für deren Planung am richtigen Ort eingesetzt werden.
Das Hübelischulhaus ist aufgrund seiner zentralen Lage in der Nähe der öffentlichen Verwaltung und der guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr aus Sicht der Stadtentwicklung prädestiniert für eine öffentliche Nutzung. Da gleichzeitig auf Seiten der Stadt Bedarf besteht, ist daher nach Ansicht der Direktion Präsidium von einer Veräusserung der Liegenschaft an Private abzusehen.
Das Gebäude eignet sich insbesondere aus verschiedenen Gründen für die Aufnahme des Kunstmuseums:
- Repräsentatives Gebäude mit grossen, hellen Räumen
- Zentrale Lage in unmittelbarer Nähe des Hauses der Museen
- Bushaltestelle vor dem Haus
- Vorplatz, auf dem sich das Kunstmuseum präsentieren kann
- Möglichkeit eines Anbaus mit Depot auf städtischem Grund
- Keine Friktionen bezüglich Parkplätze, Baumbestand und Spielplatz im Gegensatz zur Nordseite des heutigen Naturmuseums
- Gute Bausubstanz, daher voraussichtlich Investitionsbedarf im geplanten Rahmen
Die Liegenschaft würde sich auch für andere öffentliche Zwecke eignen, so etwa die Zusammenführung von Stadtbibliothek und Jugendbibliothek. Da dort aber – im Gegensatz zur baufälligen heutigen Liegenschaft des Kunstmuseums, wie jüngste statische Überprüfungen ergeben haben – nicht unmittelbarer Investitionsbedarf besteht, sondern einerseits vor einigen Jahren viel Geld in die Liegenschaft an der Hauptgasse (Stadtbibliothek), anderseits erst kürzlich weitere Mittel ins Stadthausparterre (Jugendbibliothek) investiert wurden, ist die Verwendung des Hübelischulhauses als künftiges Kunstmuseum vorzuziehen. Gleich zwei Investitionsprojekte im Kulturbereich – neues Kunstmuseum und Bibliothekszusammenführung – kann sich die Stadt indessen nach Ansicht der Direktion Präsidium nicht leisten. Die Direktion Präsidium beantragt daher, dass die Planung des künftigen Kunstmuseums (Definition Raumprogramm, Durchführung Architekturwettbewerb) am Standort des heutigen Hübelischulhauses umgehend in Angriff genommen werden kann, weil Sponsorengelder von einem Baubeginn im Jahr 2020 abhängig gemacht wurden.
Im Gegenzug kann statt des Hübelischulhauses die Liegenschaft des heutigen Naturmuseums wie auch diejenige des heutigen Kunstmuseums – beide an der verkehrsberuhigten Kirchgasse gelegen – gemeinsam oder einzeln einer neuen Nutzung zugeführt und veräussert oder im Baurecht abgegeben werden. Dafür haben sich bereits Interessenten gemeldet. Die Direktion Präsidium schlägt dafür die Durchführung eines Bieterverfahrens vor, bei dem neben dem Preis weitere Kriterien wie Nutzung, Gestaltung, Auflagen des Denkmalschutzes usw. angewendet werden könnten.
Für den Start beider Verfahren sind im Kredit 3290.5040.001 Neubau/Sanierung Kunstmuseum bewilligte Mittel von CHF 500'000 vorhanden.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Aufnahme der Planungsarbeiten für das neue Kunstmuseum am Standort Hübelischulhaus zu.
2. Der Stadtrat stimmt der Durchführung eines Bieterverfahrens für die Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 zu.
3. Die Direktionen Präsidium und Bau werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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