Inhalt
Interpellation Matthias Borner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Taxiwesen Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Interpellation
- Datum
- 21. März 2018
- Verfasser/Beteiligte
- Borner Matthias
- Beschreibung
- Am 27. November 2017 hat Matthias Borner, SVP Olten, zuhanden des Stadtrats folgende Interpellation eingereicht:
Taxiwesen Stadt Olten
1. Hintergrund
Es gibt offenbar Anlass zu Spannungen im Oltner Taximarkt. In den Medien war die Rede vom «Taxichrieg am Oltner Bahnhof». Jetzt stellt sich die Frage, wie der Stadtrat den neuesten Entwicklungen zu begegnen gedenkt.
Die letzte Revision der Taxiordnung der Stadt Olten stammt aus dem Jahre 1997. Bis auf die Höhe der Konzessionsgebühr hat sich seitdem nicht viel getan. Marktteilnehmer sind verunsichert und möchten gerne Klarheit über die künftige Handhabe.
Weiter ändert die Digitalisierung unsere Art der Nutzung von Mobilität stark. Daher stelle ich in Frage, ob das Erlassen von Taxikonzessionen noch zeitgemäss ist. Gegen den Fortschritt mit Verboten und Erlassen zu reagieren ist nicht erfolgversprechend. Technologischer Fortschritt lässt sich kaum aufhalten. Daher fände ich es sinnvoller, einen Schritt hin zu «gleichlangen Spiessen» für alle Marktteilnehmer mit tieferen Konzessionsgebühren. Es besteht die Gefahr, dass wir die offiziell registrierten Taxis durch die Konzessionshöhe benachteiligen und sie so aus dem Markt drängen. Dann zahlen sie schlussendlich gar keine Konzessionen und auch keine Steuern mehr fürs Taxi fahren. Prominente Orte wie beispielsweise bei Bahnhöfen werden immer begehrt bleiben. Daher kann man lokale Anbieter, welche auch bei uns Steuern bezahlen mit bevorzugten Stehplätzen bedienen. Daher kann eine tiefere Gebühr gerechtfertigt werden.
2. Fragen an den Stadtrat
1. Wann wird die angekündigte Revision der „Taxiverordnung der Stadt Olten" dem Parlament vorgelegt?
2. Wo sieht der Stadtrat dringenden Handlungsbedarf?
3. Wie begegnet man den neuen Marktteilnehmern wie UBER etc.?
4. Wie begegnet der Stadtrat den Taxis ohne Bewilligung?
5. Ist die Gebührenhöhe noch angemessen?
6. Ist es mit der neusten technologischen Entwicklung überhaupt noch sinnvoll Konzessionen zu vergeben?
7. Was bietet die Stadt Olten den Taxis mit Konzession als Gegenleistung?
8. Gibt es Bestrebungen die neue Technik zu nutzen um die Anbieter sowie Kundlnnen von Taxis zu unterstützen?
9. Ändert sich etwas am Angebot nach Fertigstellung des Projekts „Bahnhofplatz"?
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Stadtpräsident Martin Wey beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrats wie folgt:
Zu den Fragen des Interpellanten
1. Wann wird die angekündigte Revision der „Taxiverordnung der Stadt Olten" dem Parlament vorgelegt?
Die Revision des Taxireglements ist derzeit in Bearbeitung. Es soll im März 2018 anlässlich einer Taxikonferenz allen Taxihaltern vorgestellt und anschliessend dem Gemeindeparlament zum Beschluss vorgelegt werden. Der Termin für das Inkrafttreten ist voraussichtlich der 1. Januar 2019.
2. Wo sieht der Stadtrat dringenden Handlungsbedarf?
Es sind gegenüber der heutigen Verordnung Auflagen vorgesehen, welche für konzessionierte Taxis und auch Taxikunden Verbesserungen bringen. Die Konzessionen werden reguliert und neu ausgeschrieben. Interessenten haben sich zu bewerben, Taxichauffeusen und Taxichauffeure müssen sich einer theoretischen und praktischen Prüfung unterziehen. So soll ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochstehendes Taxiangebot gewährleistet werden.
3. Wie begegnet man den neuen Marktteilnehmern wie UBER etc.?
Der Dienst „UberPop“ mit Hobby-Fahrern wurde in Deutschland gerichtlich verboten. Uber hat daher dieses Angebot in Deutschland eingestellt. In Zürich wurde dieser Dienst im August 2017 ebenfalls gestoppt. Zuvor hat schon der Kanton Genf das Angebot verbieten lassen. Weiterhin verfügbar ist «UberPop» in Basel und Lausanne. Die auf der Hand liegenden Grün-de für das Ende von Pop sind das Geschäftsmodell und Konflikte mit dem Gesetz: Die Fahrer des Dienstes hätten höchstens zwei Mal pro Woche Passagiere einladen dürfen, ohne dabei einen Gewinn zu erzielen. Daran hielten sich viele Fahrer nicht und wurden entsprechend oft gebüsst. Klar ist: Zur Ausübung des Taxigewerbes auf dem Stadtgebiet von Olten braucht es eine Konzession. Allerdings darf auch der Marktzugang ortsfremder Taxidienste nicht verwehrt sein (Binnenmarktgesetz, BGBM vom 6. Oktober 1995). Die Beurteilung, ob und wie Uber-Fahrer (und allenfalls andere Marktteilnehmer) die geltenden Gesetze in Olten missachten würden, obliegt der Strafverfolgungsbehörde.
4. Wie begegnet der Stadtrat den Taxis ohne Bewilligung?
In der aktuellen Taxiverordnung (Art. 3) steht, dass es für den gewerbsmässigen Transport von Personen mit Motorfahrzeugen vom Gebiet der Stadt Olten aus einer Konzession bedarf, die der Stadtrat erteilt. Taxis ohne Konzession werden durch die Kontrollorgane sanktioniert.
5. Ist die Gebührenhöhe noch angemessen?
Ja, der Stadtrat erachtet die Gebühr für eine A-Konzession (Taxi-Standplatz Bahnhof) von CHF 1'200.00 und für eine B-Konzession (Fahrten von privaten Plätzen) von CHF 600.00 als angemessen. Erst im November 2013 wurde eine entsprechende Gebührenerhöhung durch den Stadtrat beschlossen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen und Bewertungsmodelle konnte der damalig erhobene Durchschnittstarif des Städtevergleichs (CHF 625.00) nicht als Referenzwert dienen. Im Rahmen der Totalrevision des neuen Taxireglements wer-den die Gebühren überprüft und ggf. neu festgesetzt.
6. Ist es mit der neusten technologischen Entwicklung überhaupt noch sinnvoll Konzessionen zu vergeben?
Gemäss Art. 3 der aktuellen Taxiverordnung bedarf es für den gewerbsmässigen Transport von Personen mit Motorfahrzeugen vom Gebiet der Stadt Olten aus einer entsprechenden Konzession. So ist gewährleistet, dass das Oltner Taxiwesen ein Mindestmass an Transparenz und Ordnung aufweist. Ein Verzicht auf diese Konzessionen würde bedeuten, dass die Stadt Olten von unprofessionellen Taxihaltern überschwemmt würde und dass die allgemeine Unzufriedenheit von professionellen Taxihaltern und Kunden stiege.
7. Was bietet die Stadt Olten den Taxis mit Konzession als Gegenleistung?
Der Stadtrat hat bisher versucht, den Oltner Taximarkt in geordneten, seriösen und sicheren Bahnen zu halten. Aufgrund der aktuellen, äusserst marktorientierten, gewerbefreundlichen und wenig regulierenden Taxiverordnung gelang dies bisher mit mässigem Erfolg. Das zu-künftige Taxireglement soll ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochstehendes Taxiangebot mit zeitgemässen, fairen Tarifen und einem wirtschaftlich lohnenden Markt gewährleisten.
8. Gibt es Bestrebungen die neue Technik zu nutzen um die Anbieter sowie Kundlnnen von Taxis zu unterstützen?
Nein, von Seiten Stadtrat gibt es keine Bestrebungen, Anbieter und Kundinnen bzw. Kunden mit neuen Techniken zu unterstützen. Die Nutzung neuer Techniken ist den Taxikonzession-ren marktfrei überlassen.
9. Ändert sich etwas am Angebot nach Fertigstellung des Projekts „Bahnhofplatz"?
9. Ändert sich etwas am Angebot nach Fertigstellung des Projekts „Bahnhofplatz"?
Der Entwurf des Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) wurde Ende 2016 in eine Fachvernehmlassung gegeben. In der Auswertung der Stellungnahmen zeigten sich verschiedene Zielkonflikte, die mit dem engen zur Verfügung stehenden Raum zusammenhängen. Die heute zu geringen Taxistandplätze können gemäss Planungsstand nicht erweitert werden.
Für die Bereinigung der Zielkonflikte und Optimierung des Projekts wurde eine bis Ende März 2018 dauernde «Zwischenphase» eingeschaltet. Die Ergebnisse sind abzuwarten. - Fraktion
- Fraktion SVP
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