Inhalt
Kirchgasse 4, Aussenwirtschaft/Bewilligungserteilung für die Nutzung öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. Dezember 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Bauherrschaft BEPAMA AG, c/o Livo AG, Jurastrasse 20, Olten beabsichtigt an der Kirchgasse 4 (Ex Vögele Schuhhaus) eine Aussenwirtschaft zu ermöglichen. Eine längere Umbauphase des Gebäudes wird nun mit der Baueingabe einer Aussenwirtschaft auf öffentlichem Grund konkretisiert.
Die KOI hat in einer ausserordentlichen Sitzung das vorliegende Baugesuch eingehend geprüft und besprochen. Gegenüber den ersten vorliegenden Plänen des Architekturbüros AANKER konnte die KOI die Aussenfläche zum Brunnen hin, welche mit 4 m eingegeben wurde, nicht gutheissen. Die Distanz zum Brunnen, welcher zur öffentlichen Nutzung dient, wurde zur beabsichtigten Aussenwirtschaft zu sehr eingeschränkt. Der Empfehlung, anstatt 4 m, nur bis zur Rille hin, also 3.20 m zu nutzen, kam AANKER umgehend mit neuen Plänen nach.
Erwägungen
Die Aussenwirtschaft befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadtrat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes betragen 112 m2.
Da bereits andern Nutzern von öffentlichem Grund für Aussenwirtschaften auf der Kirchgas-se 4 m Aussenfläche zugestanden wurden, muss dieses Recht auch einem neuen Gastronomiebetreiber zustehen.
Bei einer Bestuhlung an der Kirchgasse 4 und 7 (Schreiber) ist noch eine 6 m breite Durch-fahrt an der schmalsten Stelle gewährt und bildet daher für Rettungsfahrzeuge keine Einschränkungen.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Für die Nutzung der Fläche von öffentlichem Grund (9 m x 4 m und 23.80 m x 3.20 m = 112.00m2 à CHF 40.00/m2 Sommersaison oder CHF 30.00/m2 Wintersaison) fallen CHF 4‘480.00, respektive CHF 3‘360.00 an.
Beschluss:
1. Der Bauherrschaft BEPAMA AG, c/o Livo AG, Jurastrasse 20, 4600 Olten wird die Bewilligung für den öffentlichen Grund zur Betreibung einer Aussenwirtschaft an der Kirchgas-se 4 erteilt.
2. Die Gebühren werden gemäss Gebührenordnung der Einwohnergemeinde Olten festgesetzt (112 m2 à CHF 30.00 oder CHF 40.00 je nach Winter- oder Sommersaison).
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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