Inhalt
Kirchgasse 4, Aussenverkaufstruck/Bewilligungserteilung für die Nutzung öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch)
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. Dezember 2017
- Beschreibung
- Ausgangslage
Thomas Peyer, CEO Foodbag, Hauptgasse 2, Olten wird nach eigenen Angaben ab 1. April 2017 an der Kirchgasse 4 einen Food-Corner eröffnen. Diesbezüglich wird ein separater Bericht und Antrag zuhanden des Stadtrats für eine Aussenwirtschaft eingereicht.
Um das kostspielige Vorhaben bereits im Vorfeld bis zur Eröffnung anpreisen und Werbung dafür machen zu können, wird beabsichtigt, einen Food-Corner (Verkaufswagen 6 m lang) vor dem geplanten Restaurationsbetrieb zu platzieren, um den Verkauf von Fingerfood tätigen zu können. Sobald die Bewilligung des Stadtrats vorliegt, wird der Aussenverkauf vor der Kirchgasse 4, gemäss Plan, umgehend umgesetzt.
Erwägungen
Im Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse sind Kochstellen, Öfen und Grills nicht erlaubt. Weil der Gesuchsteller in absehbarer Zeit im Gebäude Kirchgasse 4 einen Restaurationsbestrieb eröffnet wird ihm, entgegen dem Leitfaden zur Nutzung des öffentlichen Raumes im Gebiet Kirchgasse, ausnahmsweise zur Bekanntmachung seines neuen Geschäftsbetriebs das Aufstellen eines Verkaufswagens mit Kochstelle ausschliesslich vor Betriebseröffnung (1. April 2018), gewährt.
Der Standort für den Food-Corner befindet sich auf städtischem Grundeigentum, daher ist die Bewilligung für den gesteigerten Gemeingebrauch vom öffentlichem Grund durch den Stadt-rat zu erteilen. Die gewünschten Abmessungen des öffentlichen Grundes betragen 15 m2. Eine Bestuhlung zusätzlich zum Verkaufswagen ist nicht vorgesehen.
Alle einschlägigen Normen, Vorschriften und Bedingungen sind nicht Gegenstand dieser Bewilligung und müssen gesondert eingeholt werden.
Es ist eine Anlassbewilligung erforderlich, weil die Wirtebewilligung erst ab 1. April 2018 Gültigkeit hat.
Finanzielles
Für die Nutzung der Fläche von öffentlichem Grund (6.00m x 2.50m) = 15 m2 à CHF 30.00 (Wintersaison) fallen CHF 450.00 an. Weiter beträgt die Anlassbewilligung CHF 160.00 und die Bewilligungsgebühr CHF 50.00, insgesamt CHF 660.00.
Beschluss:
1. Dem zukünftigen Gastrobetreiber Thomas Peyer, Hauptgasse 2, Olten wird die Bewilligung für den öffentlichen Grund zum Betreiben einer Aussenverkaufsstelle an der Kirchgasse 4 ab Erteilung der Bewilligung durch den Stadtrat bis spätestens 31. März 2018 erteilt.
2. Die Gebühren betragen insgesamt CHF 660.00 (gemäss Bericht und Antrag).
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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