Inhalt
Sachbearbeiterin Steuerverwaltung-Stadtkasse/Freigabe zur Wiederbesetzung und Erhöhung Pensum um 10% bis Ende 2018 befristet, Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. Dezember 2017
- Beschreibung
- Eine Sachbearbeiterin Steuerverwaltung/Stadtkasse (LK 11, 50%) verlässt wegen Mutterschaft im April 2018 ihre Stelle.
Das Projekt zur Integration der Verlustscheinverwaltung in die Steuerverwaltung/Stadtkasse ist angelaufen und wird derzeit umgesetzt (vgl. Prot.-Nr. 171 vom 14. August 2017). Mit der Neubesetzung der Arbeitsstelle beabsichtigen wir die vorhandenen Synergien der Stelle zu nutzen und deren Aufgabenspektrum zur Unterstützung der Abteilungsleitung um 10%, mit Aufgaben im Bereich der aktiven Mitarbeit bei der Verlustscheinkontrolle/-bewirtschaftung, zu erweitern. Die daraus resultierenden personellen Mehrkosten von rund 8'700 Franken inkl. Sozialleistungen können mit den aus der erfolgversprechenden aktiven Verlustscheinbewirtschaftung zu erwartenden (Mehr-)Einnahmen gegenfinanziert werden. Aufgrund des Bruttoprinzips muss für die Mehrausgaben ein Nachtragskredit bewilligt werden. Die Stellenerhöhung von 10% wird aufgrund des verabschiedeten Stellenplans nur befristet bis Ende 2018 gewährt. Sie ist im Budget 2019 als unbefristet aufzunehmen.
Damit die Übergabe dieser wichtigen, geldgenerierenden Tätigkeit sichergestellt werden kann, muss die Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters rechtzeitig in die Hände genommen werden. Dazu ist eine Doppelbesetzung für mindestens 2 Monate (Februar / März 2018) vorgesehen. Bei einem Pensum von 50% sind das rund 20 Arbeitstage. Die Doppelbesetzung hat finanzielle Konsequenzen. Für die Doppelbesetzung (60%) während 2 Monaten werden rund 8'300 Franken Lohnkosten sowie rund 1'600 Franken Sozialleistungen zusätzlich anfallen.
Dem Stadtrat wird beantragt, die Arbeitsstelle (50%) um 10 Stellenprozent zu erhöhen und ab dem 1. Februar 2018 mit einem Pensum von 60% zur Doppel- bzw. Wiederbesetzung freizugeben. Die Stellenausschreibung erfolgt nur im Internet.
Beschluss:
1. Die Stelle als Sachbearbeiterin Steuerverwaltung/Stadtkasse, in der Lohnklasse 11, 60% Pensum, wird zur Doppelbesetzung ab 1. Februar bis 31. März 2018 und zur Wiederbesetzung ab April 2018 freigegeben
2. Die Erhöhung des Beschäftigungsgrades Sachbearbeiterin Steuerverwaltung/Stadtkasse um 10% wird bis 31.12.2018 befristet bewilligt.
3. Zur Erhöhung des Beschäftigungsgrades Sachbearbeiterin Steuerverwaltung/Stadtkasse um 10% wird ein Nachtragskredit von 7’300 Franken zu Lasten des Kontos 0212.3010.00 und 1'400 Franken zu Lasten des Kontos 0212.3099.00 unter dem Vorbehalt der Rechts-kraft des Budgets 2018 genehmigt.
4. Für die Doppelbesetzung von 2 Monaten wird ein Nachtragskredit von 8’300 Franken zu Lasten des Kontos 0212.3010.00 und 1'600 Franken zu Lasten des Kontos 0212.3099.00 unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Budgets 2018 genehmigt.
5. Die Direktion Finanzen & Dienste wird mit dem Vollzug beauftragt
Zugehörige Objekte
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