Inhalt
Steuerverwaltung/Stadtkasse, Ersatz Marc Godat (100%)/Freigabe zur Wiederbesetzung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 18. Dezember 2017
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Der Leiter Steuerverwaltung/Stadtkasse, hat mit Datum vom 5. Dezember 2017 seine Kündigung eingereicht. Er wird die Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der 3-monatigen Kündigungsfrist per Ende März 2018 verlassen.
Aktuell stehen wichtige Projekte wie die Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) oder die Rücknahme und Reorganisation der Verlustscheinbewirtschaftung an.
2. Erwägungen
Die Stelle des Leiters Steuerverwaltung/Stadtkasse ist zwingend und aufgrund der anstehenden Projekte (IKS, Verlustscheinbewirtschaftung etc.) sowie des weiteren Personalwechsels wieder zu besetzen. Für den Zeitraum einer möglichen Vakanz ist eine Temporärlösung zu prüfen. Mögliche Mehrkosten werden im Rahmen eines Nachtragskredites beantragt.
Mit der Einführung eines IKS und dem Aufbau einer entsprechenden Ablauf- und Prozessorganisation steigen die Anforderungen an eine Bewerberin oder einen Bewerber stark. Ein künftiger IKS-Verantwortlicher wird unter anderem bei Prozessen und Prozessprüfungen aller Direktionen mitwirken müssen und entsprechende Reports an den Stadtrat sowie politische Begleitgruppen (Finanzkommission) verfassen müssen. Der aktuelle Stelleninhaber ist in der Lohnklasse 23 eingereiht. Inwieweit sich eine geeignete Bewerberin oder ein geeigneter Bewerber finden lässt, bleibt offen. Sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber die Voraussetzungen zur Übernahme dieser Arbeiten finden, so ist die Lohneinstufung nochmals zu prüfen. Gemäss beiliegendem angepassten ABAKABA-Protokoll würde eine Bewerberin oder ein Bewerber in der Lohnklasse 25 eingestuft werden müssen.
Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen an die Bewerber oder Bewerberinnen wird bean-tragt, die Stelle ebenfalls per Zeitungsinserat (Oltner Tagblatt / Alpha) auszuschreiben.
3. Finanzielle Konsequenzen
Sollte eine Vakanz entstehen, wird dafür ein Nachtragskredit für eine Temporärlösung beantragt.
Beschluss:
1. Die Stelle des Leiters bzw. der Leiterin Steuerverwaltung/Stadtkasse mit einem Pensum von 100% wird in max. Lohnklasse 25 per sofort bis Ende März 2018 zur Doppelbesetzung, ab April 2018 zur Wiederbesetzung im Rahmen der Erwägungen freigegeben.
2. Die Stelle wird nebst der Internetpublikation zusätzlich in den Printmedien platziert.
3. Die Direktion Finanzen und Dienste wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|