Die Fraktion der SP Olten und Junge SP Olten hat am 23. März 2017 ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"Postulat zur Kontrolle der Strassenbeleuchtung durch die AEN
Der Stadtrat wird beauftragt, bei der AEN dahingehend zu intervenieren, dass die regelmässige Kontrolle der Strassenbeleuchtung nicht tagsüber, sondern nachts erfolgt und damit nicht nur das Funktionieren der Leuchtmittel garantiert, sondern auch die Zweckmässigkeit der Beleuchtung überprüft wird.
Begründung
In regelmässigen Abständen wird die Strassenbeleuchtung auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Dazu wird die gesamte Strassenbeleuchtung einer Stadthälfte mehrere Stunden tagsüber eingeschaltet. Dies führt bei vielen Bewohnern der Stadt auf Unverständnis und es werden Fragen zu den entstehenden Energiekosten gestellt.
Viel problematischer ist, dass nach einer solchen Überprüfung bei Tageslicht zwar gewährleistet ist, dass alle Leuchtmittel funktionieren, nicht aber ob die Beleuchtung zweckmässig ist und das Licht tatsächlich auf der Strasse oder dem Trottoir landet. Es kann zudem nicht festgestellt werden, ob die Leuchtmittel wegen der unvermeidlichen Alterung nicht mehr den notwendigen Lichtstrom erzeugen.
So kann es vorkommen, dass ein grosser Nadelbaum zwischen 2 Kandelabern steht und das Licht so abschattet, dass es am Boden dunkel ist. (z.B. Grundstrasse Höhe Tellstrasse). Besonders bei Fussgängerstreifen können Bäume eine verkehrssichere Beleuchtung des kritischen Bereiches verhindern.
Bei einer nächtlichen Kontrolle kann zudem erkannt werden, wenn kritische Bereiche ungenügend beleuchtet sind, obschon die entsprechenden Strassenleuchten korrekt funktionieren oder aber, dass an gewissen Stellen Leuchten gar nicht nötig wären.
Eine Begehung bei Dunkelheit hätte den Vorteil, dass solche Negativbeispiele korrigiert und damit die Sicherheit insbesondere für die Fussgänger erhöht würde."
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Stadtrat Thomas Marbet beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Kontrolle der öffentlichen Beleuchtung ist saisonal unterschiedlich. Von März bis und mit Oktober finden die Kontrollen ausschliesslich während den Nachtstunden ab 19.00 bis 21.00 Uhr statt. In den Monaten Mai, Juni, Juli, August und September wird alle 14 Tage eine Stadtseite kontrolliert. In den übrigen Monaten wird pro Woche eine Stadtseite kontrolliert. In
den Monaten November bis und mit Februar bleibt die Beleuchtung jeweils am Donnerstag von 06.00 bis 09.00 Uhr für die Kontrolle eingeschaltet.
Für Funktionskontrollen bei Reparaturen kann die öffentliche Beleuchtung auch tagsüber eingeschaltet werden.
Grundsätzlich kann die Stadt Olten die a.en beauftragen, diese Kontrolle in der Nacht vorzunehmen. Bis heute war der Wunsch aller Beteiligten, nicht unnötigerweise Nachtarbeit zu verursachen. Dies aus sozialen wie auch aus finanziellen Gründen. Die Darstellung der Postulanten, dass die Zweckmässigkeit der Beleuchtung gleichzeitig ebenfalls kontrolliert werden könnte, ist nicht richtig. Es wären nicht die gleichen Personen, welche diese Beurteilung vornehmen. Somit müssten weitere Personen nachts anwesend sein für ein Problem, welches nicht sehr oft und sicher auch nicht in der Intervallhäufigkeit der Kontrolle vorkommt.
Wie ist das heute geregelt
Zwischen der a.en und der Stadt wurde abgesprochen, dass die regelmässigen, vorhersehbaren Arbeiten in einem Rhythmus wie vorgängig beschrieben ausgeführt werden. Dies aus Gründen der Belastung des Personals der a.en und aus finanziellen Gründen.
Für nicht regelmässige und nicht vorhersehbare Arbeiten wurde abgesprochen, dass erst auf einen Hinweis hin aktiv Kontrollen vorgenommen werden. Die Hinweise kommen heute von den Mitarbeitenden der Stadt oder der Städtischen Betriebe, von Anwohnerinnen und Anwohnern, von der Polizei oder von Passanten. In der Regel dauert es nicht lange, bis Störungen gemeldet werden. Dies kann übrigens auch via Online-Schalter auf
www.aen.ch erfolgen. Bei diesen Hinweisen schaut sich ein Mitarbeiter des Engineering der a.en vor Ort bei den richtigen Verhältnissen das Problem an. Oft folgt noch eine Besichtigung mit Mitarbeitern der Stadt Olten, welche den Änderungs- oder Verbesserungsauftrag dann auslösen müssen.
Aufgrund der kleinen Anzahl Hinweise oder Probleme pro Jahr erscheint es nicht zweckmässig, die Mitarbeiter der a.en unnötigerweise nachts und unter entsprechenden Kostenfolgen arbeiten zu lassen.
In anderen Gemeinden der Region wird es ähnlich gehandhabt.
Der Stadtrat beantragt daher dem Parlament das Postulat zu überweisen und aufgrund der erfolgten Abklärungen als erledigt abzuschreiben.