Nachdem eine erste Vorlage für einen Subventionsbeitrag der Einwohnergemeinde für die Renovation der Stadtkirche im November 2016 vom Gemeindeparlament zurückgewiesen wurde, definiert der Stadtrat nun eine klare Zweckbindung: Die beantragte Subvention von 450'000 Franken soll einerseits dem Beitrag der Stadtkirche ans Stadtbild, anderseits der Förderung von Fremdnutzungen dienen.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Die im Herbst 2016 begonnenen Renovationsarbeiten an der christkatholischen Stadtkirche im Stadtzentrum von Olten kommen gut voran: Obwohl aufgrund des schlechten Zustandes des Dachstocks mehr Balken als erwartet ausgewechselt werden mussten, konnte die Aussenrenovation termin- und kostenmässig im Rahmen abgeschlossen werden. Ende August konnte das umfangreiche Gerüst abgebaut werden. Zurzeit läuft die Innenrenovation; im September 2018 ist die Wiedereröffnung der Stadtkirche geplant.
Aufgrund eines Gesuch der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten hatte der Stadtrat im November 2016 dem Gemeindeparlament einen Subventionsbeitrag von 500'000 Franken an die Renovationskosten von rund 6,5 Mio. Franken für das Oltner Wahrzeichen beantragt. Das Parlament hatte die Vorlage mit 43:4 Stimmen zurückgewiesen. Gründe dafür waren unter anderem, dass die Kirchgemeinde einem Vereinbarungsentwurf im Vorfeld der Parlamentssitzung nicht zugestimmt hatte. Dieser hatte vorgesehen, dass die Einwohnergemeinde über den Sockel der Stadtkirche nicht nur ein Nutzungsrecht gegen Entgelt wie bisher, sondern das alleinige und ausschliessliche Verfügungsrechts erhalten sollte. In Frage gestellt wurde zudem, ob die Kirchgemeinde überhaupt der Unterstützung bedürfe.
In der Zwischenzeit haben neue Verhandlungen zwischen der Einwohnergemeinde und der Kirchgemeinde stattgefunden. Dabei wurde festgehalten, dass die Einwohnergemeinde einen allfälligen Subventionsbeitrag mit einer klaren Zweckbindung verbinden möchte: im Zentrum stehen einerseits der Beitrag der Stadtkirche ans Stadtbild, anderseits die Förderung von Fremdnutzungen. Für letztere sollen Bewilligungen sowohl für die Kirche selber wie auch für den Sockel partnerschaftlich von Einwohnergemeinde und Kirchgemeinde erteilt werden. Dazu ist ein zuständiges Gremium zu schaffen. Die entsprechende Vereinbarung wurde von Seiten der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten bereits unterzeichnet.
2. Erwägungen
Die vor über 200 Jahren durch die Stadt erstellte Stadtkirche im Zentrum der verkehrsberuhigten Innenstadt gehört zum Stadtbild von Olten. Laut dem Inventar der neueren Schweizer Architektur (INSA) handelt es sich um eine barock-klassizistische Pfeilerhalle nach dem sogenannten Vorarlberger Schema, mit strenger, klassizistischer Fassade und mit
hölzernen (statt der ursprünglich vorgesehenen) steinernen Turmaufsätzen über den kurzen Querhausarmen. Aufgeführt wird ferner die vorgelagerte, niedrige Terrasse mit Freitreppe. Von Bedeutung – nicht nur für die Stadt Olten – ist zudem das monumentale Gemälde des Jüngsten Gerichts an der Apsiswand von Sebastian Gutzwiller, nach einem Entwurf von Martin Disteli. Die Stadtkirche wurde mit Regierungsratsbeschluss vom 14. März 1939 als geschütztes, historisches Kulturdenkmal in das „Amtliche Inventar der unter öffentlichem Schutz stehenden Altertümer des Kantons Solothurn“ aufgenommen.
Neben den bisherigen Anlässen soll die Sanierung nun intensivere und auch neue Nutzungen ermöglichen: Auf den Emporen werden mit mobilen Wänden Ausstellungen ermöglicht. Kirchenschiff, Seitengänge, Emporen und der Chorraum sollen für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden können; dafür wird ein entsprechendes Beleuchtungskonzept realisiert. Und der Eingangsbereich der künftig täglich geöffneten Kirche soll verstärkt zu einem Begegnungsraum werden; zu diesem Zweck werden eine Teeküche und ein behindertengerechtes WC eingebaut.
Im Zentrum des neuen stadträtlichen Antrags stehen denn auch die beiden Aspekte Stadtbild und Fremdnutzungen:
- Stadtbild:
Die Investitionen in die Aussenrenovation betragen laut Kostenvoranschlag 1,8 Mio. Franken. Davon belaufen sich die Kosten für die Arbeiten, die zum renovierten Dach- und Fassadenbild beigetragen haben, wie Natursteinarbeiten, Dachdeckungen, Verputzarbeiten, Oberflächenbehandlungen auf 714'000 Franken (inkl. Honorare). Dies ohne Unterhaltsarbeiten wie Baustelleneinrichtungen, Gerüste, Dachstockreparaturen, Spenglerarbeiten und Blitzschutz. Bei einer Dreiteilung dieser Kosten auf Eigentümerin, Kanton (Denkmalschutz) und Einwohnergemeinde beträgt der städtische Anteil rund 230'000 Franken.
- Fremdnutzungen:
Die Investitionen zur Förderung von Fremdnutzungen betragen insgesamt 828'000 Franken (inkl. Honorare). Dazu gehören: Verbesserung der Heizungs- und Lüftungsanlagen, Beleuchtung Chorraum, Gebäudeautomation, Verbesserung Kirchbänke, Einbauten Teeküche und Sanitäranlagen, Ausbau Emporen für Ausstellungen. Bei einer Dreiteilung dieser Kosten beträgt der städtische Anteil rund 270'000 Franken.
Von der Gesamtsumme sollen gemäss Stadtrat die städtischen Aufwendungen für den ordentlichen Unterhalt des Sockels während der Vertragsdauer in der Höhe von rund 50'000 Franken abgezogen werden.
Zusammenfassend gilt es nach Ansicht des Stadtrates weiterhin, die Stadtkirche als Wahrzeichen im Oltner Stadtbild zu erhalten und ihr mit der Renovation wieder neuen Glanz zu verleihen. Aktivitäten in und um die Stadtkirche, veranstaltet sei es durch die Kirchgemeinde oder die Einwohnergemeinde oder in Form von Fremdnutzungen, leisten einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt. Unter den beiden Aspekten Stadtbild und Fremdnutzungen ist daher nach Ansicht des Stadtrates ein Subventionsbeitrag in der Höhe von 450'000 Franken gerechtfertigt. Davon sollen 350'000 Franken akonto im Jahr 2017, der Rest nach Vorliegen einer bewilligten Bauabrechnung ausbezahlt werden.
An dieser Stelle kann auch darauf hingewiesen werden, dass die christkatholische Kirchgemeindeversammlung Region Olten im Dezember 2016 beschlossen hat, für die nächsten zwei Jahre die Kirchensteuer um 2 % ausschliesslich zugunsten der Renovation Stadtkirche zu erhöhen.
Beschlussesantrag:
I.
1. Einem Subventionsbeitrag von 450’000 Franken, zahlbar davon akonto 350'000 Franken im Jahr 2017, der Rest nach Vorliegen einer genehmigten Bauabrechnung, an die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten für die Renovation der Stadtkirche wird zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.